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gustav schreibt: Korrekt. |

Das heißt, ich muss WIRKLICH alle bereits vor Monaten bezahlten (und teils schon im Jahresabschluss befindlichen) Vorausrechnungen korrigieren, deren Leistungszeitraum zwischen dem 01.07.20 und dem 31.01.20 endet? Und falls das nochmal verlängert wird, dann immer so weiter?
Also bei uns (Kleinunternehmen, viel Handarbeit in der Faktura und Buchhaltung) verursacht das ganz schön VIEL Arbeit...... von wegen Konjunkturpaket.....
Gibt es eine Möglichkeit, das nicht zu machen, wenn der Kunde einverstanden ist? (soweit ich das verlinkte Papier verstehe, wohl eher nicht...?)
Unterschied bei B2B und B2C?
Klar, frage ich hierzu auch unseren StB, aber ich wüsste es gerne jetzt schonmal....und dieses Forum hier bietet Expertise auf höchstem Niveau - Danke, Gustav!
VG von FindingNemo