sonstige Leistung (reverse charge) oder steuerfrei?

Anzeige

RS Controlling-System: Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist- Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalflussrechnung analysieren. Im Rahmen der Vorschaurechnung (Forecasting) können Sie neben Ihren Plan- und Ist-Werten auch das auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse basierende Jahresergebnis hochrechnen.  

Preis: 238,- EUR  Alle Funktionen im Überblick >>.

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
sonstige Leistung (reverse charge) oder steuerfrei?
Hallo

Folgender Sachverhalt:

Unternehmen in D lässt Ware in Fernost produzieren.
Unternehmen D beauftragt Spedition CZ (aus Tschechien) mit dem Transport der Ware von Fernost nach D.
Spedition CZ stellt eine Frachtrechnung an D ohne Umsatzsteuer (korrekt).

Wie aber hat D nun den Sachverhalt zu bewerten:

a. Ist es als eine sonstige Leistung eines in der EU ansässigen Unternehmens gem. §13b Abs 1 dem reverse charge Verfahren zu unterwerfen -> also Ausweis der Umsatzsteuer sowie gleichzeitiger VST-Abzug in der USTVA
oder
b. ist es als steuerfreie Leistung gem. §4 Abs. 3 a) aa) (grenzüberschreitende Beförderung von Gegenständern der Einfuhr) -> kein Ausweis in der USTVA, kein VST-Abzug

Welche Regelung hat hier Vorrang oder ist eine von beiden gar nicht erst auf den Sachverhalt anwendbar?

Danke!
B natürlich. Bei 13b handelt es sich immer um eine steuerpflichtige Leistung.
Hallo,

die Antwort von Macaslaut stimmt nicht, denn der Gesetzestext von § 13b (1) UStG enthält folgende Worte: "Für ... im Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen...". Man muss also vor Anwendung des § 13b (1) UStG prüfen, ob die sonstige Leistung steuerpflichtig oder steuerfrei ist. Hier ist § 4 Nr. 3 Bucht. a Unterbuchst. bb zu prüfen. Dazu muss man sich den Einfuhrabfertigungsbeleg vom Zoll ansehen. Hat der Zoll die Frachtkosten bereits mit Einfuhrumsatzsteuer belegt, ist dieser bereits belegte Teil steuerfrei (siehe auch Abschnitt 4.3.3 (1) Satz 3 USt-Anwendungserlass: "Die Leistungen sind steuerfrei, wenn sie sich auf Gegenstände der Einfuhr beziehen und --> soweit <--- die Kosten für die Leistungen in der Bemessungsgrundlage für diese Einfuhr enthalten sind). Nur der nicht befreite Teil ist steuerpflichtig und fällt damit unter § 13b (1) UStG.
Herzliche Grüße
Karin
Hallo Katrin,

danke, so hatte ich das bisher auch gesehen.

Die Spedition schickt übrigens immer mehrere Rechnungen zu einem Einfuhrvorgang. Die "große" Rechnung ist dann der Frachtanteil, der bei der Einfuhranmeldung mit in die Berechnungsgrundlage einfliesst. Diese buche ich dann steuerfrei.

Dann kommen noch (je nach Vorgang) eine oder mehrere weitere "kleinere" Rechnungen (z.B. zusätzliche Bearbeitungsgebühren etc...). Diese buche ich dann immer als Reverse charge Vorgang.

Allerdings: die Spedition schreibt auf JEDE Rechnung (also auch auf die große, die eigentlich steuerfrei ist) den Hinweis, dass die Leistung dem Reverse Charge Verfahren unterliegt (ich nehme an, das ist bei denen in den Stammdaten so hinterlegt). Ich habe das bisher immer ignoriert und trotzdem steuerfrei gebucht. Ist das OK?
Hallo,

grundsätzlich teilen Nebenleistungen das Schicksal der Hauptleistung (siehe Abschnitt 3.10 (5) USt-Anwendungserlass). Wenn aber Rechnungsbeträge nicht vom Zoll in die Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer eingeflossen sind, können diese auch nicht nach § 4 Nr. 3 Buchst. a Unterbuchst. bb UStG steuerfrei sein, sind dann also steuerpflichtig. Damit wird dann auch § 13b UStG interessant. Über einen Rechnungstext würde ich mir --> als Rechnungsempfänger <--  keine Gedanken machen, denn man kann mit unzutreffenden Rechnungstexten keine Steuerbefreiung bzw. Steuerpflicht erreichen. Eine Folge ergibt sich nur nach § 14c UStG, wenn in der Rechnung ein unrichtiger oder unberechtigter Umsatzsteuer-BETRAG ausgewiesen wurde, dieser Betrag ist dann nicht als Vorsteuer abziehbar (siehe Abschnitt 15.2 (1) Satz 2 USt-Anwendungserlass). Kommt der § 13b UStG zum Ansatz, ist diese Vorschrift auch dann anzuwenden, wenn ein diesbezüglicher Hinweis in der Rechnung fehlt (siehe Abschnitt 13b.14 (1) Satz 4 USt-Anwendungserlass). Im Ergebnis muss ein Rechnungsempfänger stets selbst entscheiden, ob § 13b UStG zum Ansatz kommt, oder nicht.

Herzliche Grüße
Karin
Seiten: 1
Antworten

News


Effizienzsteigerung durch Payroll-Outsourcing Effizienzsteigerung durch Payroll-Outsourcing Die intern durchgeführte Abrechnung von Lohn und Gehalt gehört zu den komplexen Tätigkeiten innerhalb eines Unternehmens. Eine Vielzahl von Firmen entscheidet sich für den innovativen Ansatz, ihre Gehaltsabrechnungen......

Qualifizierungsgeld: Unterstützung für Betriebe im Strukturwandel Qualifizierungsgeld: Unterstützung für Betriebe im Strukturwandel Seit dem 1. April 2024 gibt es für Unternehmen eine neue Leistung im Rahmen der Beschäftigtenqualifizierung: das Qualifizierungsgeld. Grundlage ist das neu geregelte Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung......

Lohn und Gehalt: Nur 10 Prozent der Unternehmen in Europa machen die Abrechnungen komplett selbst Lohn und Gehalt: Nur 10 Prozent der Unternehmen in Europa machen die Abrechnungen komplett selbst Neun von zehn europäischen Unternehmen nehmen für die Lohn- und Gehaltsabrechnungen externe Hilfe in Anspruch: 7 Prozent lagern diesen Bereich komplett aus, 83 Prozent teilweise. Das geht aus einer Umfrage......


Aktuelle Stellenangebote


Buchhalter (m/w/d) in Teilzeit „Vorsprung durch Kreativität“ – Das ist die Philosophie unserer Mandanten und wir leben diese Philosophie in unserer Rechts­beratung. Mit der Erfahrung aus drei Anwalts­generationen und der Kreati­vit......

Kreditorenbuchhalter (m/w/d) Die Mubea Aerostructures GmbH, ehemals RUAG Aerospace Structures GmbH, hat sich über viele Jahrzehnte als führender Lieferant von anspruchs­vollen Komponenten und Baugruppen für die Luftfahrt etablier......

Leitung (m/w/d) Finanz- und Rechnungswesen Das Max-Planck-Institut für mole­ku­lare Physiologie in Dortmund ist Teil der Max-Planck-Gesell­schaft (MPG), einer weltweit führenden For­schungs­organi­sation, und betreibt bio­medizi­nische......

Financial Controller / Bilanzbuchhalter (m/w/d) Wiha ist ein erfolgreich wachsendes, mittelständisches und global aktives Familien­unter­nehmen mit über 1000 Beschäftigten welt­weit. Dank der exzellenten Produkt­qualität und Inno­vations­stärke gel......

Debitorenbuchhalter (m/w/d) Wiha ist ein erfolgreich wachsendes, mittelständisches und global aktives Familien­unter­nehmen mit über 1000 Beschäftigten welt­weit. Dank der exzellenten Produkt­qualität und Inno­vations­stärke gel......

Sachbearbeiter (m/w/d) Kreditorenbuchhaltung AccorInvest ist Eigentümer und Betreiber eines Immobilienportfolios von mehr als 750 Hotels, die sich in Besitz und Pacht in 25 Ländern Europas, Lateinamerikas und Asiens befinden. In Europa investier......

Reisekosten leicht abgerechnet

Reisekostenabrechnung_152px.jpgEinfach zu bedienendes, anwenderfreundliches Excel-Tool zur rechtskonformen Abrechnung von Reisekosten für ein- oder mehrtägige betrieblich und beruflich veranlasste In- und Auslandsreisen. Das Excel-Tool kommt vollständig ohne Makros aus und berücksichtigt alle derzeit geltenden gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien. Preis 59,50 EUR  .... Mehr Informationen  hier >>
Anzeige
Excel-Vorlagen-Markt.de

Stellenanzeigen

Sachbearbeiter (m/w/d) Kreditorenbuchhaltung
AccorInvest ist Eigentümer und Betreiber eines Immobilienportfolios von mehr als 750 Hotels, die sich in Besitz und Pacht in 25 Ländern Europas, Lateinamerikas und Asiens befinden. In Europa investiert der Konzern in den Ausbau seines Immobilienportfolios (Novotel, Mercure, ibis, ibis styles,... Mehr Infos >>

Kreditorenbuchhalter (m/w/d)
Ihre Aufgaben: In Ihrer Rolle als Kreditorenbuchhalter*in kontieren Sie die Eingangsrechnungen und verbuchen bestellbezogene und nicht bestellbezogene Eingangsrechnungen in unserem elektronischen Workflow. Sie übernehmen Kontenklärungen mit Lieferant*innen und die allgemeine Kontenabstimmungen im... Mehr Infos >>

Buchhaltungsfachkraft (m/w/d)
Die GVG ist ein mittel­stän­disches Familien­unter­nehmen der Immo­bilien­branche und gliedert sich in die Bereiche Projekt­ent­wicklung, Bau­manage­ment und Immo­bilien­ver­waltung. Seit über 30 Jahren ent­wickeln und betreuen wir Gewerbe- und Wohn­objekte im Münchner Stadtgebiet. Dabei legen wi... Mehr Infos >>

Tax & Accounting Specialist (m/w/d)
Vielfalt gestalten. Wissen nutzen. Verantwortung tragen. Sicherheit geben. LEAVE YOUR MARK! Auch nach über 190 Jahren entwickeln wir unsere Inspektions-, Klassifikations- und Zertifizierungslösungen permanent weiter. Mit großem Erfolg: Heute vertrauen mehr als 400.000 Unternehmen weltweit darauf,... Mehr Infos >>

(Senior) Accountant (m/w/d)
CHRONEXT ist die erste E-Commerce-Adresse für Luxusuhren. Unsere Mission ist es Transparenz, Vertrauen und Freude für alle Uhrenliebhaber:innen zu schaffen! Daher bieten wir ausschließlich Uhren an, die vorab in unserer Meisterwerkstatt durch erfahrene Uhrmacher:innen auf Qualität und Echtheit ge... Mehr Infos >>

Lohnbuchhalter (m/w/x)
Als mittelständisches, zukunftsorientiertes Familienunternehmen planen und fertigen wir seit 1960 Schaltanlagen für den Maschinenbau, Anlagenbau sowie Sondermaschinenbau. Mit rund 150 motivierten und engagierten Mitarbeitern sind wir stolz darauf, innovativ und zukunftsorientiert zu arbeiten und ... Mehr Infos >>

Junior-Buchhalter (m/w/d) in der Immobilienwirtschaft
Die Optima-Aegidius-Firmengruppe ist ein Familienunternehmen, das seit über 50 Jahren rund 200.000 qm Immobilien im Wert von 2 Mrd. € im Eigen- und Fremdbestand in München, Berlin, New York, Kitzbühel und Cádiz verwaltet. Wir entwickeln Büro- und Wohnprojekte im In- und Ausland und stehen für ein... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Seit unserer Gründung im Jahr 1988 leben wir in unserer Klinik die stetige Entwicklung. Mit einer Kapazität von über 340 Betten gehören wir zu den führenden Rehabilitationskliniken in Nordbayern. Wir verfügen über Fachbereiche für Orthopädie, Neurologie und Arbeitsmedizin sowie unsere Intensivsta... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg     
ChatGPT im Steuer- und Rechnungswesen sinnvoll nutzen
ChatGPT & Co. bieten revolutionäre Einsatzmöglichkeiten im Bereich Finance. Das Potenzial der Datenanalyse und Texterstellung mit KI ist enorm und bietet viele Möglichkeiten zur Automatisierung und Effizienzsteigerung. Lernen Sie im Online-Seminar, wie Sie den Zeitaufwand für Routineaufgaben massiv reduzieren können.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_komplett_RGB.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>

Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

RS Controlling-System

RS-Controlling-System.jpg Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist-Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalfluss- rechnung analysieren.  Alle Funktionen im Überblick >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.