Ich habe eine Frage zum Thema Rückstellungen für Prozesskosten im Handelsrecht:
Sachverhalt: Firma A verklagt B auf 500.000€ (egal warum); A hält es für sehr wahrscheinlich den Prozess zu gewinnen, B für sehr wahrscheinlich den Prozess zu verlieren! Prozesskosten (Gericht, Anwalt, ...)
Jetzt meine Frage: Muss Firma A nach geltendem Handelsrecht eine Rückstellung über die Höhe der Prozesskosten buchen, für den (theoretisch möglichen Fall), dass A den Prozess verliert??
B muss ja auf jeden Fall eine Rückstellung in Höhe der Prozesskosten + 500.000€ bilden, aber muss A (aus Vorsichtsgründen, da es ja wirklich theoretisch möglich ist, egal wie sicher sie sind, den Prozess zu verlieren) auch eine Rückstellung in Höhe der Prozesskosten bilden?
Bin sehr dankbar für eure Antworten! Vielen Dank schonmal im Voraus!