ich hänge derzeit an einer Aufgabe aus der Rechnungslegung fest. Es handelt sich hierbei um Rückstellungen und latente Steuern. Ich meine, dass ich die Thematik prinzipiell verstehe: Es werden Rückstellungen für ungewisse Aufwendungen gebildet (Imparitätsprinzip). Falls sie eine längere Laufzeit haben, soll abgezinst werden, soweit so gut. Leider tue ich mich schwer, den tatsächlich anzusetzenden Rückstellungsbetrag (sowie den Zinsaufwand) praktisch zu berechnen, sowohl bilanziell als auch steuerlich. Im Folgenden ist eine Aufgabe, die ich daher nicht berechnen kann.
Ich hoffe, dass die Experten unter euch mir helfen können
Die Tabelle ist im Anhang.
Die Schlumpfhausen AG ist eine große Kapitalgesellschaft. Sie rechnet zum Abschlussstichtag 2016 damit, aus einem früher verursachten
Schaden im Frühjahr 2019 in Anspruch genommen zu werden und dafür dann etwa 150 T€ aufwenden zu müssen. Würde (fiktiv) der Schaden schon zum Bilanzstichtag 2016 beseitigt, käme man voraussichtlich mit 135 T€ aus. Der von der Bundesbank bereitgestellte Zinssatz für 2-jährige Restlaufzeiten liegt Ende 2016 bei 2,6 % – Ein Jahr später, Ende 2017, glaubt man aufgrund besserer Erkenntnisse im Frühjahr 2019 einen
Betrag von 170 T€ zu benötigen; würde man fiktiv schon Ende 2017 erfüllen, benötigte man nur 160 T€. Der Bundesbank-Zinssatz für die einjährige Restlaufzeit beträgt 2,2 %. – Ende 2018 geht man davon aus, in wenigen Wochen tatsächlich 175 T€ zu benötigen.
a) Ermitteln Sie zunächst die tatsächliche Steuerlast. Tragen Sie die Wirkungen der Sachverhalte in
die Tabelle ein. Der Steuersatz beträgt 30 %. Runden Sie auf eine Stelle hinter dem Komma.
b) Zeigen Sie nun die Ergebniswirkung der Sachverhalte nach HGB. Vervollständigen Sie das vorgegebene Schema. Runden Sie auf eine Stelle hinter dem Komma.