Liefernaten ohne Umsatzsteuer ID

Anzeige
RS Controlling-System
Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Liefernaten ohne Umsatzsteuer ID
Hallo,

meine erste Frage im Forum, ich hoffe, ich habe Glück )

Ich habe schon zwei Lieferanten aus EU Ausland, die keine Umsteuernummer haben, weil (so meinen die), laut dem Gesetz in dem Land, wenn die einen bestimmten Umsatzwert nicht übersteigen, müssen die keine Umsatzsteuer ID haben, Ich glaube, das ist falsch, genau so meint auch IHK in Berlin, weil für grenzüberschreitende Geschäfte man unbedingt die UstID haben muss. Das Problem ist, dass die Lieferenten für uns wichtig sind, also kann ich nicht einfach bei anderen den Service bestellen.

Die Frage ist, hat schon jemand die Erfahrung und wie ist die Meinung vom Finanzamt und die zweite Frage, wenn ich die Rechnung nun erfasse, wie ich das überhaupt buchen soll. Normalerweise würde ich das natürlich an 5923 - Sonstige Leistungen eines im anderen EU-Land ansässigen Unternehmers 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer- buchen.

Danke im Voraus
Hallo Julia,

Du / Dein Unternehmen sind Vorsteuerabzugsberechtigt und ihr bezieht einen Service (Dienstleistung / sonstige Leistung und somit keine Lieferung) von einem im anderen EU-Land ansässigen Unternehmen.

Somit §13b(1) über den §3a(2) UStG... und dann in den §15(1)Nr.4 UStG für die Vorsteuer.

In meiner bescheidenen Meinung wäre dann in SKR04 der 5923 auch passend

Und wegen der Rechnung... ich würde einen Blick in den §14(7) UStG empfehlen, evtl erledigt sich damit das "Problem".

Gruß Bert
Bearbeitet: Bert82 - 09.01.2018 14:48:43
Danke für Ihre baldige Antwort. Dennoch bin ich immer noch unsicher. Es ist eigentlich keine fehlerhafte Rechnung (auch Ansicht des deutschen Rechts), sondern muss das Unternehmen im Ausland überhaupt keine Umsatzsteuer ausweisen, weil das als Kleinunternehmen da gilt. Aber Sie haben natürlich Recht, Ich muss es an  5923 buchen und in der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung Umsatzsteuer und gleichzeitig Vorsteuer ausweisen, weil die Leistung im Land (also in Deutschland) steuerbar ist und ich bin Umsatzsteuerpflichtig.So kling es jetzt richtig )))
Doch - es ist eine fehlerhafte Rechnung. Lies einmal in § 14 UStG, welche Bestandteile zu einer ordnungsgemäßen Rechnung gehören, da steht explizit die UStID! Und im innergemeinschaftlichen Verkehr darf § 13b UStG nur angewendet werden, wenn sowhl die UStID des Ausstellers als auch die UStID des Empfängers auf der Rechnung stehen. Nicht umsonst ist man verpflichtet, die UStID des Ausstellers zu prüfen! Der Prüfungsnachweis gehört zu den Rechnungsunterlagen (wobei bei ständigem Kontakt nicht jede Rechnung geprüft werden muss) und berechtigt dich dann zur Anwendung des § 13b UStG.
So musst du die Umsatzsteuer erklären und abführen, darfst aber die Vorsteuer nicht abziehen - dein Schaden!
[CODE] Lies einmal in § 14 UStG, welche Bestandteile zu einer ordnungsgemäßen Rechnung gehören, da steht explizit die UStID[/CODE]

Wenn es um den inländischen Rechnungsaussteller geht, dann ja. Ein ausländischer Leistungserbringer kann doch nicht gezwungen werden, die Rechnungen nach den deutschen Gesetzen auszustellen. § 14. Abs.7 UstG.

[CODE]So musst du die Umsatzsteuer erklären und abführen, darfst aber die Vorsteuer nicht abziehen - dein Schaden![/CODE]

Nein, muss er nicht. Wenn die Unternehmereigenschaft des ausländischen Leistungserbringer nicht nachgewiesen wird, dann gibt es auch keine § 13b ff und überhaupt kein UstG, da eben der leistende kein Unternehmer ist. Der Leistungsempfänger schuldet keine Umsatzsteuer und kriegt dementsprechend auch nichts.
Hallo,

ich sehe das noch etwas anders bzw muss ich Bert82 unterstützen:

1. Der Ausländische Kleinunternehmer führt eine Dienstleitung aus, die er an einen deutschen Unternehmer mit Deutscher UStID ausführt.
Somit orientiert sich der Ort der sonstigen Leistung nach 3a(2) (bzw vergleichbarer Paragraph dort vor Ort) und somit ist die Leistung nicht steuerbar dort im Ausland, unabhängig vom Kleinunternehmer Status. Ort der Leistung ist Deutschland.

2. 13b greift, selbst wenn der Leistungsempfänger ein Kleinunternehmer wäre:
USTAE:
(1) 1Unternehmer und juristische Personen schulden als Leistungsempfänger für bestimmte an sie im Inland ausgeführte steuerpflichtige Umsätze die Steuer. 2Dies gilt sowohl für im Inland ansässige als auch für im Ausland ansässige Leistungsempfänger. 3Auch Kleinunternehmer (§ 19 UStG), pauschalversteuernde Land- und Forstwirte (§ 24 UStG) und Unternehmer, die ausschließlich steuerfreie Umsätze tätigen, schulden die Steuer.

3.
Zum Vorsteuerabzug ist keine Rechnung notwendig, somit ist es im Prinzip egal ob eine UStID auf der Rechnung aufgeführt ist oder nicht.

VG
Sroko
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Ok, dann mal den großen Topf anschauen... unter der Annahme, dass der ausländische Leistungserbringer Unternehmer ist...

Punkt 1) benötigt der ausländische Unternehmer zwingend eine Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer?
ja, weil Artikel 214 (1) Buchst. e MwStSysRL, weil hier Dienstleistung im anderen Mitgliedsstaat gem Art.196 MwStSysRL in Deutschland umgesetzt über den §13b iVm 3a(2) UStG

Punkt 2) Muss die Rechnung des ausländischen Unternehmer die ausländische Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer beinhalten?
ja, weil Artikel 226 Nr. 3 MwStSysRL

Punkt 3) Muss die Rechnung des ausländischen Unternehmer die deutsche Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer (des Leistungsempfängers) beinhalten?
ja, weil Artikel 226 Nr. 4 MwStSysRL

Punkt 4) ergänzend zu Punkt 2+3 sei auch erwähnt ja Artikel 226 Nr. 11a MwStSysRL

Punkt 5) weitere Pflichten des ausländischen Unternehmers hinsichtlich zusammenfassender Meldung (analog DE) seien hier nicht weiter beleuchtet, weil für den deutschen Leistungsempfänger nicht von Bedeutung.


Die Mehrwertsteuersystem-Richtlinie (MwStSysRL) ist als Richtlinie der Europäischen Union durch die Mitgliedsländer in nationales Recht umzusetzen, dieses ist in Deutschland u.a. durch das Umsatzsteuergesetz (UStG) erfolgt.

Nun zur Sicht des deutschen Leistungsempfängers...

Das deutsche Unternehmen ist Empfänger einer sonstigen Leistung gem. §3a(2) UStG, diese wird durch ein Unternehmen* erbracht, welches im übrigen Gemeinschaftsgebiet* ansässig* ist; somit auch §13b (1) UstG zutreffend erfüllt.

*dieses ist ggf widerlegbar zu prüfen**


Das deutsche Unternehmen schuldet somit die deutsche Umsatzsteuer.

Frage: Hat das deutsche Unternehmen eine Vorsteuerabzug?
Antwort: §15 (1) Nr. 4 UStG, Kraft Definition aus dem Text: [k]die Steuer für Leistungen im Sinne des § 13b Absatz 1 und 2, die für sein Unternehmen ausgeführt worden sind[/k]

Frage: Ist es erforderlich, dass das deutsche Unternehmen eine Rechnung besitzt, die insbesondere den §14(4) UStG erfüllt.
Antwort: nein, weil ...
(1.) der §14 für die Vorsteuer (lex generalis) im §15 (1) Nr. 1 UStG aufgeführt wird, der hier aber nicht zur Anwendung kommt (siehe (2.))
(2.) nicht aber (lex specialis) im §15(1) Nr. 4 UStG
(3.) der §14 (7) UStG den ausländischen Unternehmer von den deutschen Vorschriften (unter den aufgeführten Bedingungen) entbindet.


** in Summe kommt es fiskalisch bei der Umsatzsteuer in Deutschland zu einem Nullsummenspiel, welches auch eingetreten wäre, wenn wie Macaslaut angeführt hat, es sich bei dem ausländischen Gegenpart um keinen Unternehmer handelt.

@sogehts
Für den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG aus Leistungen im Sinne des § 13b Abs. 1 und 2 UStG ist der Besitz einer nach den §§ 14, 14a UStG  ausgestellten Rechnung weiterhin keine materiell-rechtliche Voraussetzung (Abschnitt 15.10 Abs. 1 UStAE; BMF Schreiben vom25.Oktober 2013 IV D 2 - S 7280/12/10002 -- 2013/0956687:  Änderungen der §§ 14, 14a UStG durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (u.a. Einführung des §14(7)UStG)

Das der ausländische Unternehmer seine Rechnung möglicherweise anderslautend als nach MwStSysRL vorgesehen ausstellt ist hier (in Deutschland) nicht von Bedeutung.


Schlusswort
Das fehlen der USt-ID auf der Rechnung führt in DE zu keinem Problem; man könnte aber den Lieferanten auf den Art. 214, 226 MwStSysRL hinweisen, dass dieser sich mal bei seinem Steuerfachmenschen erkundigen sollte. Die Artikelnummern sind eu-weit einheitlich zu finden in der "Council Directive 2006/112/EC of 28 November 2006 on the common system of value added tax"

Gruß Bert
Hallo Bert,

wir haben ja zeitgleich geschreiben und auch wenn ich mich viel kürzer und einfacher gehalten habe, ist es schön das wir zum gleichen Ergebnis gekommen sind  :wink1:   :)

Damit können wir ja den Sachverhalt abhaken.

VG
Sroko
Bearbeitet: sroko - 11.01.2018 11:09:00
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Ganz herzlichen Dank für ihre Meinungen. Ich freue mich dass Ich  mich die Frage hier zu stellen entschieden :)
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Neun von zehn schließen einen Jobwechsel nicht aus, fast die Hälfte hiervon sucht sogar selbst aktiv Neun von zehn schließen einen Jobwechsel nicht aus, fast die Hälfte hiervon sucht sogar selbst aktiv Im Kampf um die besten Talente können Arbeitgeber bei Jobsuchenden mit maßgeschneiderten Angeboten passend zur Karrierephase kräftig punkten. Das ist Ergebnis der Studie „Attracting Talent 2024“ der digitalen......

Firmenrad: Auch die Überlassung von Fahrradzubehör kann steuerfrei sein Firmenrad: Auch die Überlassung von Fahrradzubehör kann steuerfrei sein Wenn ein Unternehmen einem Beschäftigten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ein betriebliches Fahrrad zur privaten Nutzung überlässt, ist dieser geldwerte Vorteil nach Paragraf 3 Nr. 37 des......

Finanzamt übt mehr Nachsicht bei falsch ausgewiesener Umsatzsteuer Finanzamt übt mehr Nachsicht bei falsch ausgewiesener Umsatzsteuer Wenn ein Unternehmen in einer Rechnung eine höhere Umsatzsteuer ausweist, als es eigentlich schuldet, muss es diese Summe auch an die Finanzverwaltung zahlen – so der Grundsatz von Paragraf 14c des Umsatzsteuergesetzes......


Aktuelle Stellenangebote


Senior Accountant (m/w/d) Die Motherson Group ist einer der 21 größten und am schnellsten wachsenden Anbieter von Komplett­system­lösungen für die globale Auto­mobil­indus­trie und bedient eine Viel­zahl weiterer Branchen wie ......

Stellvertretender Leiter Rechnungswesen (m/w/d) Hallo! Wir sind Emons und weltweit auf allen Verkehrs­wegen unterwegs, um immer schnell, sicher, pünkt­lich und profes­sionell vorauszufahren. Für unsere über 3.000 Mitarbeitenden sind wir stets in Be......

Leitung des Rechnungswesen (m/w/d) Lebensunterstützende Medizintechnik, familiäre Werte und gegenseitige Wertschätzung sind uns seit jeher wichtig. Diese Tradition gibt uns die Sicherheit, am Markt zu überzeugen und die Zukunft von nov......

Lohnbuchhalter (m/w/d) Die Getränke Meyer GmbH, ein mittelständisches Familienunternehmen im Bereich des Getränkefachgroßhandels, hat ihren Sitz in der Ortschaft Lembruch, direkt am Dümmer-See. Bereits seit 1907 versorgt unser......

Mitarbeiter Buchhaltung / Rechnungswesen (m/w/d) Du arbeitest gern mit Zahlen und Rechnungen und suchst einen sicheren Job in einer zukunfts­orientierten Branche? Du liebst es, mit Zahlen zu jonglieren und möchtest in einem Team arbeiten, das Abwech......

Accountant Debitoren (w/m/d) GOhiring ist eine führende Software-Lösung für automatisiertes Jobposting und Recruiting Analytics. Mit unserem Tool managen Recruiter:innen den gesamten Jobposting-Prozess an einem Ort – von datenget......

Reisekosten leicht abgerechnet

Reisekostenabrechnung_152px.jpgEinfach zu bedienendes, anwenderfreundliches Excel-Tool zur rechtskonformen Abrechnung von Reisekosten für ein- oder mehrtägige betrieblich und beruflich veranlasste In- und Auslandsreisen. Das Excel-Tool kommt vollständig ohne Makros aus und berücksichtigt alle derzeit geltenden gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien. Preis 59,50 EUR  .... Mehr Informationen  hier >>
Anzeige
Buch: Kennzahlenguide für Controller

Stellenanzeigen

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Die Jowat SE mit Sitz in Detmold gehört zu den weltweit führenden Anbietern von Industrieklebstoffen. Diese finden insbesondere in holzverarbeitenden Betrieben und der Möbelproduktion, in der Papier- und Verpackungsindustrie, dem grafischen Gewerbe sowie in der Textil- und Automobilbranche als au... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter im Bereich Buchhaltung (m/w/d) in Teilzeit 50 %
Der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit den Geschäftsfeldern Beamtenversorgung, Beihilfe, Kommunaler Personalservice und Zusatzversorgung. Der räumliche Geschäftsbereich umfasst das Land Baden-Württemberg. Unternehmenssit... Mehr Infos >>

Expert / Senior Controller (m/w/d)
mey zählt zu den führenden Marken im Bereich Dessous, Tag- und Nacht­wäsche für Damen und Herren in Europa. Wir designen, produ­zieren und ver­markten unsere Produkte mit Kreati­vi­tät, Leiden­schaft und Sinn fürs Detail. Als inhaber­ge­führtes Familien­unter­nehmen legen wir seit 1928 großen Wer... Mehr Infos >>

Steuerexperte / Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Als ein markt­füh­render An­bieter von indi­vi­duellen Lösungen zur indus­triellen Prozess­wasser­auf­be­rei­tung und Ab­wasser­reinigung suchen wir einen Steuerexperten / Bilanz­buch­halter (m/w/d) am Standort Stuttgart. Ihre Aufgaben sind: Hauptansprechpartner (m/w/d) für alle s... Mehr Infos >>

Teamleitung Finanzbuchhaltung/Controlling ab sofort in Vollzeit (m/w/d)
„Wir schaffen einzigartige Genussmomente für Freunde und Familie“ Die Leidenschaft für außergewöhnliche und hochwertige Lebensmittel treibt uns an. Wolfram Berge Delikatessen gehört zu den führenden deutschen Delikatessen-Spezialisten. Mit unserem ausgewählten Sortiment, bestehend aus nationalen ... Mehr Infos >>

Referent Rechnungswesen/Anlagenbuchhaltung (m/w/d)
ONTRAS betreibt 7.700 Kilometer Fernleitungsnetz in Ostdeutschland. Wir transportieren Erdgas und grüne Gase zu unseren Kunden, den nachgelagerten Netzbetreibern wie Stadtwerken und Industriekunden. Über 433 Mitarbeiter*innen bringen ihr Know-how am Leipziger Hauptsitz und an 12 weiteren Standort... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Buchhaltung / Rechnungswesen (m/w/d)
Du arbeitest gern mit Zahlen und Rechnungen und suchst einen sicheren Job in einer zukunfts­orientierten Branche? Du liebst es, mit Zahlen zu jonglieren und möchtest in einem Team arbeiten, das Abwechslung und kreatives Denken schätzt? Dann haben wir die perfekte Position für Dich! Werde Teil uns... Mehr Infos >>

Accountant Debitoren (w/m/d)
GOhiring ist eine führende Software-Lösung für automatisiertes Jobposting und Recruiting Analytics. Mit unserem Tool managen Recruiter:innen den gesamten Jobposting-Prozess an einem Ort – von datengetriebenen Multiposting-Kampagnen bis hin zur tiefgehenden Analyse entlang der Candidate-Journey. G... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

Haufe_Akademie_290px.jpg    
Digitalisierung im Rechnungswesen: Das Live-Online-Training
Insbesondere im Hinblick auf das Ziel vieler Unternehmen den Jahresabschluss auf Knopfdruck zu implementieren, ist eine Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen unumgänglich. Erfahren Sie in diesem Online-Training, wie die Digitalisierung das Rechnungswesen nachhaltig beeinflusst und wie Sie sich und Ihr Rechnungswesen zukunftsfähig ausrichten. Erarbeiten Sie eine IST-Analyse Ihres Digitalisierungsgrads und definieren Sie ein klares SOLL-Ziel für Ihr Rechnungswesen. Mit diesem Online-Training gehen Sie auf die Überholspur bei der Digitalisierung des Rechnungswesens.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>
ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>