Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der USt bei Weiterberechung von Rechnungen.
Wir sind ein Bauunternehmen und haben eine Rechnunge eines Subunternehmers erhalten bezüglich einer Nachrüstung / Reparatur als § 13b Rechnung.
Diese Kosten verrechnen wir dann der Firma, welche den Fehler gemacht hat.
(demjenigen, dem wir de Rechnung weiterberechnen wollen, ist eine "Rolladen-Firma" von der wir nur Fenster und. Rolladenkästen usw. kaufen (keine Bauleistungen)).
Jezt meine Frage, muss ich die Rechnung dann mit 19 % USt weiterberechnen, oder auch als Nettorechnung mit §13b?
ich habe eine Frage bezüglich der USt bei Weiterberechung von Rechnungen.
Wir sind ein Bauunternehmen und haben eine Rechnunge eines Subunternehmers erhalten bezüglich einer Nachrüstung / Reparatur als § 13b Rechnung.
Diese Kosten verrechnen wir dann der Firma, welche den Fehler gemacht hat.
(demjenigen, dem wir de Rechnung weiterberechnen wollen, ist eine "Rolladen-Firma" von der wir nur Fenster und. Rolladenkästen usw. kaufen (keine Bauleistungen)).
Jezt meine Frage, muss ich die Rechnung dann mit 19 % USt weiterberechnen, oder auch als Nettorechnung mit §13b?
Allgemeine Info´s:
Bilanzierer, Sollversteuerer, SKR 04, GmbH (Baufirma/Bauträger)
Programm: Datev