ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Eine Elektrikerfirma, die unseren Neubau ausstattet, hat uns in 2019 diverse Abschlagsrechnungen in Rechnung gestellt die zu dem Zeitpunkt auch bezahlt und mit VSt. gebucht wurden.
Nun erfolgte die Schlussabnahme und die Endabrechnung am 06.08.2020. Die Firma weist nun alle Abschlagsrechnung mit 19% als minus Position aus und korrigiert für die Gesamten Leistungen die USt. auf 16% (soweit so gut für das Jahr 2020, dies wird nun im VA 08/20 korrigiert).
Wie steht es hier für das Jahr 2019? Müssen alle VSt. Korrekturen rückwirkend für 2019 durchgeführt werden für die Abschlagsrechnungen, die nun mit 16% ausgewiesen sind oder können diese nur im Jahr 2020 gebucht werden?
Vielen Dank liebe Community für eure Hilfe!