Bin Quereinsteiger, daher meine Unwissenheit.
Ich verstehe nicht, was ich in Ziffer 37 eintragen soll. Lt Recherche betreffen die neuen Ziffern 50 und 37 ja nur Fälle von Uneinbringlichkeit. Für Umsatzsteuer logisch, wenn mein Kunde insolvent ist und die Forderung uneinbringlich, trage ich die Minderung der Bemessungsgrundlage in 50 ein.
Aber welche Vorsteuerbeträge sind denn in Ziffer 37 gemeint? Vorsteuer betrifft doch meine Eingangsrechnungen, und wenn die uneinbringlich werden, Güsse das ja, dass ich selber insolvent wäre
Oder muss ich hier tatsächliche alle Vorsteuer minderungen eintragen aus allen Rechnungskorrekturen/Stornorechnungen, die ich erhalten habe (das hat ja dann wieder nichts mit Uneinbringlichkeit zu tun.)
Kann mir jemand vielleicht anhand eines Beispiel eines theoretischen Geschäftsvorfalls erklären, welche Fälle in Ziffer 37 einzutragen sind?
Vielen Dank im Voraus, ich steh echt auf dem Schlauch und hoffe auf Eure Hilfe.
MacPomm