Hallo,
ich wollte mit meiner Auslegung darlegen, dass der Mitarbeiter genauso (nach AGG) behandelt werden muss, wie die anderen, sofern keine Klausel existiert, die Zahlung nach längerer Krankheit ausschließt.
Wenn die anderen Mitarbeiter folglich nach dieser Jahrestabelle - zu der ich leider nichts weiß - berechnet werden, sollte diese auch die Grundlage des kränklichen Mitarbeiters sein.
Oder reden wir noch aneinander vorbei?
Viele Grüße
Neele
ich wollte mit meiner Auslegung darlegen, dass der Mitarbeiter genauso (nach AGG) behandelt werden muss, wie die anderen, sofern keine Klausel existiert, die Zahlung nach längerer Krankheit ausschließt.
Wenn die anderen Mitarbeiter folglich nach dieser Jahrestabelle - zu der ich leider nichts weiß - berechnet werden, sollte diese auch die Grundlage des kränklichen Mitarbeiters sein.
Oder reden wir noch aneinander vorbei?
Viele Grüße
Neele
Viele Grüße
Neele :-)
Neele :-)