Gutschrift bedeutet, dass du dem Kunden das Geld zurück überweist (was hier ja nicht der Fall ist).
Ermittelst du deinen Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung? Dann darfst du keine Forderungen buchen (nur bei Bilanzierern). Durch den Wegfall des Zahlungseingangs bleibt schon die Gewinnerhöhung aus.
ich habe die Frage so verstanden, dass der Urlaubsanspruch vor der Elternzeit gesucht ist. Lt. meiner Information wird der Mutterschutz (die sechs Wochen vor und 8 wochen nach dem Termin und Beginn der Elternzeit) auch noch für die Urlaubsberechnung herangezogen.
Keine Urlaub gibts hingegen für die Elternzeitmonate.
Aus diesem Grund dürfen werdende Mütter auch noch so schön viel Urlaub nehmen 8)
Ich habe natürlich 2011 wieder nicht die Privatfahrten im Fahrtenbuch erfasst,
Ohoh!
Zitat
Der private Nutzungsanteil eines zum Betriebsvermögen gehörenden Kraftfahrzeugs ist nach § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 EStG mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises zu bewerten, wenn dieses zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird.
Aha!
Ich würde dir neben angenehmer Literatur wie BMF-Schreiben vom 18.11.09 (ist das noch aktuell?) auch noch ein kurzes Telefonat mit dem Steuerfachmann deines Vertrauens empfehlen, der sagt dir rechtssicher was du so kurzfristig noch machen musst.
Ich schätze, dass du Änderungen durchführen musst.
hat das Unternehmen diese Karte gewonnen? Das klingt meiner Meinung nach sehr nach Privatperson, was dann nicht gebucht werden würde. Gewinnen heißt, dass keine Gegenleistung erfolg ist, richtig?
Somit ist die Küche ein bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens was über die Dauer der Mietzeit (5Jahre) abzuschreiben ist. --> R 7.1 EStR und H 7.1
So würde ich das Waschbecken auch betrachten. Hat jemand Einwände? 8)
Auf in den schönen Tag, die neue Arbeitswoche und vor allem: das neue Jahr! Nun dürften die ersten schln wieder aus dem Urlaub zurück sein und sich wieder ganz der Buchhaltung widmen, also her mit euren Fragen
ich würde dir gern das Controlling-Portal-Forum (Kategoerie Controller-Studium / Controller-Ausbildung) empfehlen, da du dort vermutlich auf mehr Resonanz stoßen wirst.
Noch ein kleiner Tipp: gib doch schon mal deinen Lösungsweg an, damit man sehen kann, wo genau die Probleme liegen.
Ich weiß nicht, ob die Regelungen in der Schweiz sich von denen in Deutschland unterscheiden. Für mich klingt dein Umschiffen der SV jedoch nicht ganz rechtskonform.
Ich bin ziemlich sicher, dass die Gratifikation der SV- und Einkommenssteuerpflicht unterliegt (auch bei euch?)!
Ich empfehle dir, diesen Fall mit deinem Steuerberater durchzusprechen. Sowas kann sicherlich zu Problemen führen, wenn dies nicht ordnentlich und wissentlich falsch verbucht wird.
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