
Hallo
supertuxer, Danke für deine Antwort.
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supertuxer schreibt: Der Schadenersatz gehört mMn in jedem Fall ausschließlich dem Verkäufer, da er diesen eigentlich sejner Versicherung anmeldet. |
Der Schaden wurde über unsere Versicherung abgewickelt. Wir haben eine Wertminderung für den Schaden abzgl. unserer SB von der Versicherung erhalten.
Ob ihm das ganze Zusteht, steht ja ausser Frage, wir leiten eben einen Teil dieses Betrages weiter.
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supertuxer schreibt: Somit würde ich seitens des Verkäufers eigentlich folgendes vermuten; Verkaufspreis 15000€ an Schadenersatz / Versicherungsleistung 5000€ an Bank 10000€ |
Der Kaufpreis liegt lt. Rechnung vom Kunden vor. Er hat die Rechnung selbst geschrieben, da das Fahrzeug in seiner Firma war.
Daher braucht man nicht vermuten

Der Kaufpreis (wir als Käufer) steht fest. Der Schadenersatz von der Versicherung, welchen wir an den Vorbesitzer weiterleiten steht auch fest.
Die Vorsteuer wurde ordentlich ausgewiesen seitens des Verkäufers.
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anni2012 schreibt: Dieses Fahrzeug haben wir angekauft, er hat uns dafür eine Rechnung geschrieben (regelbesteuert). |
in meinem Eingangspost bereits erwähnt!
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supertuxer schreibt: Selbst bei einer Differenzbesteuerung wäre es mehr gewesen. |
das trifft nicht zu! Differenzbesteuerung geht nicht bei einem regelbesteuerten Fahrzeug!
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supertuxer schreibt: Liegr ich falsch? |
ich weiß nicht.. Vllt. nochmals meine beiden ersten Post lesen?
Vielen Dank für deine Antwort. ich werde es mir jedenfalls nochmals durch den Kopf gehen lassen und unseren steuerlichen Berater hierzu nochmals explizit fragen.
VG,
Anni