bei 3.500,-- USt hätten die Einnahmen über 21.000,-- liegen müssen - und da 2015 unter 17.500,-- wären auch 2016 ohne Ust gewesen - als Student, der Gesetze lesen können sollte oder sich VORHER Hilfe und Rat holen sollte - Pech gehabt! Wurden denn die Re 2016 mit Ust-Ausweis geschrieben?
Anmeldung als Gewerbe hat nichts mit Steuern zu tun ( ist gewerberechtlich wichtig) bzw. auch ohne Anmeldung sind Einnahmen steuerpflichtig. Und man kann auch Ausgaben abziehen...
Schnellstens Steuerberater aufsuchen, der ggf. noch etwas retten kann - ein System macht keine Fehler, nur diejenigen, die es falsch bedienen...
Es kommt auf die richtige Reaktion nach einem Steuerbescheid an: Recvtsbehelf innerhalb eines Monats - steht auch drauf...
Anmeldung als Gewerbe hat nichts mit Steuern zu tun ( ist gewerberechtlich wichtig) bzw. auch ohne Anmeldung sind Einnahmen steuerpflichtig. Und man kann auch Ausgaben abziehen...
Schnellstens Steuerberater aufsuchen, der ggf. noch etwas retten kann - ein System macht keine Fehler, nur diejenigen, die es falsch bedienen...
Es kommt auf die richtige Reaktion nach einem Steuerbescheid an: Recvtsbehelf innerhalb eines Monats - steht auch drauf...