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ReWe1993 schreibt: Hallo Geldeingang und Bearbeitungsgebühr: Bankkonto (Höhe des Geldeinganges) und Kosten der Geldbeschaffung o.Ä. (Höhe des Bearbeitungsentgeltes) an Darlehen (Verbindlichkeiten). Monatliche Raten: Der Tilgungsbetrag laut Tilgungsplan ist zu buchen: Darlehen (Verbindlichkeiten) an Bank. Der Zinsanteil in der Rate ist zu buchen: Zinsaufwendungen an Bank (Zinsen sind Aufwand und mindern nicht die Darlehensverbindlichkeit) Die Kontennummern kenne ich im SKR03 leider nicht. |
Vielen Dank für deine Antwort. Vielleicht kann mir jmd anders bei den Konten helfen ich würde den Geldeingang so buchen:
1200
an 1705
an 4970
Die Tilgungen dann entsprechend so:
1705
2120 - Laufzeit beträgt 4 Jahre
an 1200
Ist das so korrekt???
EÜR - ISt-Versteuerung - SKR03