Also den Nettobetrag kannst du schon aktivieren wenn die Geräte und Rechnung vorliegen. Somit würde ich auch die UST mit aktivieren.
Hier bei den Abschreibungen liegt ja eh eine Ausnahme zum Zufluss/Abflussprinzip vor.
Wenn die Rechnung für die Geräte erst in 2020 bezahlt werden würde, die Geräte und die Rechnung aber in 2019 schon vorhanden sind, kann man schon in 2019 abschreiben.
Du buchst den Nettobetrag, der auf der Rechnung ausgewiesen ist mit dem entsprechenden Steuerschlüssel (Innergemeinschaftlicher Erwerb) ein. Das Programm erstellt dann selbst den Buchungssatz VSt an Ust mit entsprechendem Betrag. Du brauchst also nichts auszurechnen oder addieren...
Steuerfrei ausstellen mit dem Hinweis "Reverse Charge - According to Article 194, 196 of Council Directive 2006/112/EEC, VAT liability rests with the service recipient [UST-ID-Nr. des Empfängers]
Ihre Ust ID und die des Empfängers müssen in der Rechnung aufgeführt werden.
Ich bin verzweifelt auf der Suche nach jemandem der mir eventuell durchschnittliche Kennzahlen in Pflegeeinrichtungen (Pflegedienst mit Tagespflege) nennen kann. Mir geht es um folgende Kennzahlen
rwneuling schreibt: Danker für die Antwort! Ich verstehe dann aber nicht, wieso im Unternehmen immer Sätze fallen wie: "Das nehmen wir aus dem laufenden Budget" etc.
Zu Punkt 2: "Im Bereich der Gebietskörperschaften gibt es aber ein laufendes Budget, das die Erfassung aller finanziellen Transaktionen, die zu keiner Veränderung des Vermögensstatus einer Gebietskörperschaft führen, beinhaltet."
Was wird darunter verstanden? Alle Transaktionen, welche eine reine Bilanzverlängerung-/kürzung darstellen? Was hat das für einen Sinn im Budgetprozess?
laufendes Budget im Unternehmen = aktuelles Budget
Mit Körperschaften kenne ich mich leider nicht aus:
usande schreibt: Wie sieht es denn in der Praxis mit der Auflösung des IAB aus, wenn man beim Abschluss für 2018 einen IAB gebildet hat und die Anschaffungen in 2019 + 2020 vorgenommen werden. Wenn die Investition niedriger ausfällt (z.B. Anschaffungskosten beim PC oder beim PKW) als der gebildete IAB, wie geht man dann vor bei der EÜR? Muss das steuerliche Ergebnis (Gewinn) bei Investition jeweils sofort korrigiert werden oder reicht es aus wenn man beim nächsten Jahresabschluss mit der Auflösung des IAB beginnt? Wie erfolgt die Auflösung des IAB?
Der Abzugsbetrag wird in 2018, also dem Planjahr, korrigiert. So kommt es zu einer Steuernachzahlung und Zinsen.
Danach, im Investitionsjahr, wird der korrigierte Betrag dem steuerlichen Ergebnis hinzugerechnet und die Buchungen (verminderte AK, planmässige Abschreibung und Sonderabschreibung) werden normal vorgenommen.
bitte verzeih meine fiese Antwort: Aber die Fragen werden immer lustiger.
Private Dinge werden gar nicht in der EÜR erfasst (außer natürlich Privatentnahmen oder Privateinlagen). Aber das ist hier ja nicht der Fall, oder?
Zitat
www.FrankMach.com schreibt: privates Darlehen deklariere mit Darlehensvertrag
Falls die Frage so gemeint war, das ein privates Darlehen aufgenommen wird, um damut betriebliche Dinge zu realisieren, dann ist das Darlehen aber betrieblich und nicht mehr privat.
In diesem Fall wäre mMn der Zeitpunjt zu berücksichtigen, an dem das Geld geflossen ist bzw. zu dem fie Vermögensverlagerung stattgefunden hat.
Zumindest sehe ich das so.
Hi, von mir war das keine Frage, es war eher eine ironische Anmerkung. Sorry wenn das als Frage rüber kam.
ich erledige seit Anfang Mai d.J. die Buchhaltung incl. Buchen für eine Firma. Gerade stellte sich heraus, dass vor meiner Zeit die Ausgangsrechnungen für März in der falschen Buchungsperiode, nämlich im Februar gebucht wurden, wie auch immer das zustande gekommen ist. Und natürlich wurde für den Februar auch eine entsprechende UStVA abgegeben. Sogar wohl 2, denn die eine, die mir vorliegt, ist eine berichtigte.
Korrekt wäre ja nun, die Rechnungen entsprechend umzubuchen in den März, wie sieht es aber mit der Umsatzsteuer aus, insbesondere, wenn dann für Febraur nochmals eine berichtigte UStVA abgegeben werden müsste?
Der Steuerberater ist gerade im Urlaub, sodass ich dort nicht nachfragen kann...
Danke für Eure Unterstützung!
Vielleicht ist der Leistungszeitraum Februar - steht etwas dazu in der Rechnung, so dass im Februar richtig gebucht wurde?
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