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supertuxer schreibt: Vorweg: Wenn möglich, stell einen Antrag auf IST-Versteuerung, wenn die Viraussetzungen gegeben sind. (Das geht auch bei GmbH, UG ...) |
Das hatte ich ursprünglich vor und mein Steuerberater hätte das auch so beantragt wenn ich darauf bestanden hätte, aber er meinte dazu auch:
>> Normalerweise wählen wir beim Bilanzieren bei der Umsatzsteuer die Soll-Versteuerung, da wir dort die Ausgangsrechnungen schon ab Rechnungsstellung und nicht erst bei Bezahlung einbuchen müssen. Das hat dann den Vorteil, dass die Umsatzerlöse in der Gewinn- u. Verlustrechnung identisch mit den umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen des Veranlagungszeitraums sind. Grob ausgedrückt kann man sagen, dass die Ist-Versteuerung besser zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung passt, die Soll-Versteuerung hingegen zur Bilanzierung. <<
Ich habe es daher jetzt auch bei der Soll-Besteuerung belassen.
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supertuxer schreibt: Anders sieht es bei festen Leistungsentgelten (zB Honorarrechnung mit x Stunden zu fest vereinbarten Stundensatz) aus. Hier ist grundsätzlich bereits im betreffenden Leistungsmonat (bzw. Periode) eine "Vorausrechnung" möglich. Hierfür erstellen wir interne Proformarechnungen, damit alles stimmt. |
Das ist genau mein Fall. Honorarrechnung mit x Stunden zu festem Stundensatz. Wir wissen also genau welchen Betrag wir zu erwarten haben.
Ich werde es daher jetzt auch so machen wie von Dir beschrieben. Ich erstelle am Monatsende eine Proforma-Rechnung und buche diese als Forderung im entsprechenden Leistungsmonat. Dann kann ich die Umsatzsteuer termingerecht mit der Voranmeldung abführen.
Im Folgemonat, wenn dann der Gutschriftsbeleg vom Kunden kommt storniere ich die Proforma-Rechnung und buche mit gleichem Datum den Gutschriftsbeleg.
Wenn dann zwei Tage später die Gutschrift auf dem Konto erfolgt buche ich damit die Forderung dann wieder aus.
Ich denke das ist hier die beste Lösung, die auch für die Jahresabgrenzung funktioniert.
Mit meinem Steuerberater hatte ich heute auch noch mal gesprochen.
Er meint eine Lösung wäre auch eine Dauerfristverlängerung zu beantragen. Dann hätte ich einen Monat länger Zeit für die Voranmeldung. Bis dahin habe ich den Gutschriftsbeleg auf jeden Fall. Dann kann ich mir die Proforma-Rechnung sparen. Aber beim Thema Jahresabgrenzung ist damit das Problem auch nicht gelöst. Hier muss es dann auf jeden Fall eine Vorsteuerberichtigung für das Vorjahr geben.