Vielen Dank Macaslut.
13.02.2020 13:19:53
Ich habe 2 Anzahlungsrechnung aus 2018 und 2019. Die Rechnungen wurden in 2018 und 2019 bezahlt.
Die Rechnungen wurden komplett ohne Vorsteuer (ist gesondert ausgewiesen auf der Rechnung) abzuziehen, als Anzahlungen gebucht. Die Projekte sind noch nicht abgeschlossen. Hier meine Fragen: 1). Kann ich die Vorsteuer (ist gesondert auf der Anzahlungs-RG ausgewiesen) bei diesen Anzahlungsrechnungen rausrechnen und geltend machen? 2). Kann ich, ohne bei Anzahlungsrechnugen die Vorsteuer geltend zu machen, warten bis ich die Schlussrechnungen vorliegen habe und anschließend mit der Schlussrechnung die Vorsteuer geltend machen? 3). Kann ich die Anzahlungsrechnungen in 2019 korrigieren und die Vorsteuer aus 2018 geltend machen? Wenn ja, wie sind die Fristen für die Korrektur der Anzahlungsrechnungen aus 2018 und 2019? - Was ist aber, wenn die Steuer auf der Rechnung gesondert ausgewiesen ist und ich die Steuer auf den Anzahlungsrechnungen aus 2018 nicht geltend gemacht habe. - Kann ich trotzdem in 2019 die Vorsteuer aus den Anzahlungsrechnungen 2018 geltend machen (auch wenn die Bilanz für 2018 erstellt wurde)? - Oder mit der Schlussrechnung in 2020 geltend machen? Was sagt das Finanzamt dazu? Vielen Dank für Eure Antworten. ![]() |
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10.02.2020 09:18:49
Hallo Macaslaut,
die Vorsteuer ist auf der Rechnung gesondert ausgewiesen. Habe ich dich so richtig verstanden: a). Die Steuer muss gesondert ausgewiesen sein. Erst dann kann ich die Steuer geltend machen. b). Mit der Schlussrechnung kann ich erst die Steuer geltend machen. "Das habe ich nicht so richtig verstanden". Was ist aber, wenn die Steuer auf der Rechnung gesondert ausgewiesen ist und ich die Steuer auf den Anzahlungsrechnungen aus 2018 und 2019 nicht geltend gemacht habe. Kann ich trotzdem in 2019 die Vorsteuer aus den Anzahlungsrechnungen 2018 geltend machen (auch wenn die Bilanz für 2018 erstellt wurde)? ![]() Vielen Dank für deine schnelle Antwort vorab. |
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07.02.2020 10:57:20
ich habe 2 Anzahlungsrechnung aus 2018 und 2019. Die Rechnunge wurden in 2018 und 2019 bezahlt.
Die Rechnungen wurden komplett ohne Vorsteuer abzuziehen als Anzahlungen gebucht. Die Projekte sind noch nicht abgeschlossen. Hier meine Fragen: 1). Kann ich die Vorsteuer bei diesen Anzahlungsrechnungen rausrechnen und geltend machen? 2). Kann ich warten bis ich die Schlussrechnung vorliegen habe und anschließend die Vorsteuer geltend machen? 3). Kann ich die Anzahlungsrechnungen korrigieren? Wenn ja, wie sind die Fristen für die Anzahlungsrechnungen aus 2018 und 2019? Vielen Dank für Eure Antworten. ![]() |
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07.02.2020 10:40:59
Habe hier eine Frage.
Ich habe eine Anzahlungsrechnung aus 2018 vorliegen und habe diese auch in 2018 bezahlt. Hier habe ich in 2018 keine Vorsteuer geltend gemacht. Die Zahlung wurde komplett als Anzahlung gebucht. Das Projekt ist noch nicht abgeschlossen. a). Kann ich die Anzahlung aus 2018 korrigieren und die Vorsteuer vom Finanzamt anfordern? b). Oder. Ich warte bis das Projekt abgeschlossen ist und buche die Final - Rechnung ein und mache die Vorsteuer erst dann geltend. c(. Geht die bei Anzahlung nicht verbuchte Vorsteuer endgültig verloren? Wenn ja, wie sind die Fristen? Vielen Dank an alle für die schnelle Antworten vorab. ![]() |
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14.02.2020 10:42:23
Ich habe 2 Anzahlungsrechnung aus 2018 und 2019. Die Rechnungen wurden in 2018 und 2019 bezahlt.
Die Rechnungen wurden komplett ohne Vorsteuer (ist gesondert ausgewiesen auf der Rechnung) abzuziehen, als Anzahlungen gebucht. Die Projekte sind noch nicht abgeschlossen. Hier meine Fragen: 1). Kann ich die Vorsteuer (ist gesondert auf der Anzahlungs-RG ausgewiesen) bei diesen Anzahlungsrechnungen rausrechnen und geltend machen? 2). Kann ich, ohne bei Anzahlungsrechnugen die Vorsteuer geltend zu machen, warten bis ich die Schlussrechnungen vorliegen habe und anschließend mit der Schlussrechnung die Vorsteuer geltend machen? 3). Kann ich die Anzahlungsrechnungen in 2019 korrigieren und die Vorsteuer aus 2018 geltend machen? Wenn ja, wie sind die Fristen für die Korrektur der Anzahlungsrechnungen aus 2018 und 2019? - Was ist aber, wenn die Steuer auf der Rechnung gesondert ausgewiesen ist und ich die Steuer auf den Anzahlungsrechnungen aus 2018 nicht geltend gemacht habe. - Kann ich trotzdem in 2019 die Vorsteuer aus den Anzahlungsrechnungen 2018 geltend machen (auch wenn die Bilanz für 2018 erstellt wurde)? - Oder mit der Schlussrechnung in 2020 geltend machen? Was sagt das Finanzamt dazu? Vielen Dank für Eure Antworten. ![]() |
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