Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir helfen die folgende Frage zu beantworten. Im Konzern leistet ToGe A die Buchhaltungstätigkeiten für eine ToGe B. ToGe A verrechnet diese mit einem Aufschlag an ToGe B weiter und weißt diesen als Umsatz - Dienstleistungen aus. Wo muss nun die ToGe B den Aufwand ausweisen? Als "Aufwand für bezogene Leistungen" oder als "sonstiger betrieblicher Aufwand"?
ich hoffe ihr könnt mir helfen die folgende Frage zu beantworten. Im Konzern leistet ToGe A die Buchhaltungstätigkeiten für eine ToGe B. ToGe A verrechnet diese mit einem Aufschlag an ToGe B weiter und weißt diesen als Umsatz - Dienstleistungen aus. Wo muss nun die ToGe B den Aufwand ausweisen? Als "Aufwand für bezogene Leistungen" oder als "sonstiger betrieblicher Aufwand"?