Software wird i.d.R. im Rahmen von Lizenzverträgen überlassen, die Nutzungsrechte darstellen. Nutzungsrechte sind, wie Du schon herausgefunden hast, immaterielle Wirtschaftsgüter.
Es gibt jedoch eine Menge Besonderheiten für die Bilanzierung von Software. Z.B. Betriebsysteme werden anders behandelt als Anwendersoftware. Auch die Frage, ob die Software selbst erstellt wurde oder nicht, ist entscheidend für die Bilanzierung. Aktuell kommt die Frage nach der Bilanzierung von Webanwendungen hinzu. Dies hier zu erläutern wäre jedoch zu komplex.
Software fällt in den Bereich immaterielle Wirtschaftsgüter, also grundsätzlich aktivierungspflichtig. Beim Betrag von 250 EUR fällt die Software in den Sammelposten.
an dieser Stelle mal die Frage: Was gibt es in 2008 aktuell für Möglichkeiten seinen Gewinn in spätere Jahre zu verlagern? Ansparrücklagen gibt es ja nicht mehr, jedenfalls nicht so dass es von Vorteil wäre.
ich würde sagen, dass es sich bei den Modulen um nicht selbständige WG handelt. Daher müssten Sie als nachträgliche Anschaffungskosten zur Basissoftware aktiviert werden. Damit würdest Du im Bereich des Sammelpostens liegen und müsstest die Software mit Moduken über 5 Jahre abschreiben.
Die weiteren Module müssten streng genommen, auch dazu aktiviert werden. In der Praxis wird dies jedoch, aus meiner Erfahrung heraus, nicht gemacht, wenn es sich um sehr kleine Beträge handelt, die einzeln betrachtet sofort in den Aufwand gebucht werden könnten.
Problematisch ist allerdings, wenn die Software im Sammelposten aktiviert wurde. Wie soll hier eine nachträgliche Aktivierung stattfinden? Wie würde diese sich auf die Abschreibungen auswirken? Da bin auch erst einmal ratlos.
Vielleicht hat Jemand hier im Forum noch einen Hinweis.
ich nehme an, dass in dieser Aufgabe einfach fiktive Steuesätze genannt werden. Wenn durch die Abschreibung der Gewinn in Deinem Beispiel um 20.000 EUR gesenkt wird, fallen bei 50 % Steuersatz, wie Du schon richtig herausgefunden hast, 10.000 EUR weniger Steuern an.
Diese Aufgabe scheint stark vereinfacht zu sein, da hier viele andere Faktoren, die die Unternehmenssteuern beeinflussen würden, nicht genannt werden.
schwierige Aufgabe! Gleich die Buchführung für mehrere Jahre nachholen, das ist für ein Praktikum ganz schön gewagt. Ich hoffe die Vergütung stimmt halbwegs, sonst würde ich das Risiko wohl nicht eingehen.
wir mussten auch eine Weile diese Statistikangaben machen. Es bestand dazu eine Verpflchtung, jedoch wurde dafür keine Gebühr erhoben. Evtl. hat er nur versäumt die Statistikdaten fristgerecht zu liefern und es sind Strafgebühren angefallen.
Eigentlich sollten kleine Unternehmen von diesen Statistiken ab 2008? verschont bleiben (Bürokratieabbaugesetz oder so ähnlich).
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