Hallo Jens,
ich würde hier gewährte Boni nehmen. Inwieweit jedoch der Bonus inkl. Ust. ausgezahlt wurde, kann ja nur anhand des Beleges nachvollzogen werden. Da dieser fehlt, würde ich wie bei den Stromabschlägen von 19% Umsatzsteuer ausgehen. Wenn Du es jedoch gegen den Aufwand (4240) buchst, dann musst Du auch die Vorsteuer korrigieren.
PS: Beleg müsste doch der Vertrag bzw. Auftragsbestätigung des Stromanbieters sein oder?
LG, BIene
ich würde hier gewährte Boni nehmen. Inwieweit jedoch der Bonus inkl. Ust. ausgezahlt wurde, kann ja nur anhand des Beleges nachvollzogen werden. Da dieser fehlt, würde ich wie bei den Stromabschlägen von 19% Umsatzsteuer ausgehen. Wenn Du es jedoch gegen den Aufwand (4240) buchst, dann musst Du auch die Vorsteuer korrigieren.
PS: Beleg müsste doch der Vertrag bzw. Auftragsbestätigung des Stromanbieters sein oder?

LG, BIene