Hallo,
spontan würde ich sagen, dass die neue Heizungsanlage in die Abschreibungen des Gebäudes mit einfließen müsste. Direkt als Aufwand kann die neue Heizungsanlage m.E. nicht betrachtet werden. Ich bin mir jedoch unsicher, inwieweit bei der Gestaltung die Abschreibungen des Gebäudes mit einfließen können.
Handelt es sich bei Dir um eine Kapitalgesellschaft oder Einzelunternehmen?
LG, Biene
spontan würde ich sagen, dass die neue Heizungsanlage in die Abschreibungen des Gebäudes mit einfließen müsste. Direkt als Aufwand kann die neue Heizungsanlage m.E. nicht betrachtet werden. Ich bin mir jedoch unsicher, inwieweit bei der Gestaltung die Abschreibungen des Gebäudes mit einfließen können.
Handelt es sich bei Dir um eine Kapitalgesellschaft oder Einzelunternehmen?
LG, Biene