Hallo,
hm ... so einfach ist das tatsächlich nicht. Der § 3a Abs. 3 Nr. 3a UStG wird wohl hier nicht ziehen, da es ja das deutsche USt.-Recht ist. Inwieweit diese Ausnahme auch in dem EU-Land vorhanden ist, wäre ggf. zu klären.
Ansonsten würde hier wie macaslaut schon sagt Reverse Charge greifen. Ich würde jedoch eine korrigierte Rechnung mit dem Reverse-Charge-Hinweis anfordern.
LG, Biene
hm ... so einfach ist das tatsächlich nicht. Der § 3a Abs. 3 Nr. 3a UStG wird wohl hier nicht ziehen, da es ja das deutsche USt.-Recht ist. Inwieweit diese Ausnahme auch in dem EU-Land vorhanden ist, wäre ggf. zu klären.
Ansonsten würde hier wie macaslaut schon sagt Reverse Charge greifen. Ich würde jedoch eine korrigierte Rechnung mit dem Reverse-Charge-Hinweis anfordern.
LG, Biene