naja manchmal hat man genug eigene Probleme und nicht die Zeit noch die Probleme anderer zu lösen. Aber hier die Antwort zu Deinem Problem:
Zitat
Zahlt ein Unternehmen einem Arbeitgeber auf Reisen neben der Verpflegungspauschale auch die Mahlzeiten unterwegs, dann müssen die Sachbezugswerte für Frühstück (2013: 1,60 Euro) beziehungsweise Mittag- oder Abendessen (2013: 2,93 Euro) von der Pauschale für Verpflegungsmehraufwand abgezogen werden. Sonst entsteht ein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil.
Kostet nur 24 EUR und hat eine offene-Posten-Verwaltung und auch Mahnungen. Kunden und Produkte können in den Stammdaten gepflegt werden, so dass Du diese nicht bei jeder Rechnung imemr wieder neu eingeben musst, wie es bei einfachen Vorlagen der Fall wäre.
habe mal eine Frage zur Gewerbesteuer-Rückstellung. Wie ist zu buchen, wenn die zu erwartende Gewerbesteuer niedriger ausfällt, als die für das Geschäftsjahr gezahlten Vorauszahlungen?
Beispiel:
Vorauszahlungen 40.000 EUR berechnete Gewerbesteuer auf Basis des vorläufigen Jahresüberschusses: 10.000 EUR
Die bisherigen Gewerbesteuervorauszahlungen wurden im Aufwand gebucht. Kann ich hier einfach eine Gegenbuchung machen? Oder hätte ich von Anfang an die Vorauszahlungen als Anzahlung nur bilanzieren dürfen, also gar nicht im Aufwand erfassen dürfen und müsste nun eine Rückstellung für die berechnete Gewerbesteuer einstellen?
welche Weiterbildung/Fortbildung haltet ihr im Moment für den besten Weg? Wie ist die derzeitige Arbeitsmarktsituation für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter derzeit und welcher Abschluss hat die besten Chancen?
Ich würde mich über Eure Vorschläge /Erfahrungen sehr freuen.
formal stimmt das. Siehe z.b. in diesem Beitrag: Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Grenzen und Neuregelungen das Schaubild unten. Ich würde den Kleinkram trotzdem immer gleich in den Aufwand buchen, da m.E. kein Prüfer sich damit beschäftigen wird bzw. das wahrscheinlich so akzeptieren wird.
achja, formal müsstest Du immer eine Rechnung erstellen, die den Vermerk Reverse Charge Verfahren oder ähnliches enthält, soweit Du keine dementsprechende formale Gutschrift erhalten hast.
Zypern ist in der EU, also würde hier §13b Abs. 5 (Reverse-Charge-Verfahren) greifen. Eine erhaltene Gutschrift ist zu behandeln, wie eine gestellte Rechnung. Es handelt sich hierbei auch um eine sog. sonstige Leistung an ein Unternehmen innerhalb des Gemeinchaftsgebietes. Daher musst Du Bank an 8336 (8336 (SKR03) / 4336 (SKR04) Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen sonst...) buchen .
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