Hallo Supertuxer,
ich glaube Buchi geht es hierbei nicht um den Vorsteuerabzug.
Mal angenommen Google sendet dir für deine Adsense Erlöse die Abrechnung.
Hier erstellt der Leistungsempfänger (Google) für dich die Rechnung, die sich in der Regel Gutschrift nennt.
Nun möchte der Unternehmer, der von Google das Geld bekommt, diese Abrechnung in seiner Buchhaltung möglichst automatisch erfassen. Damit dies funktioniert, muss der Unternehmer jedoch in seiner Software eine eigene Rechnung anlegen (in der er schreibt, dass die Ausgangslage für diese Rechnung die Google Abrechnung ist).
Und diese Rechnung wird zusammen mit der Google Abrechnung als ein Beleg verarbeitet. Daher sehe ich hier noch nicht den Fall der doppelten USt., da alles in einander verzahnt und nachgewiesen ist.
Oder wie seht ihr das?
Viele Grüße
reaper
ich glaube Buchi geht es hierbei nicht um den Vorsteuerabzug.
Mal angenommen Google sendet dir für deine Adsense Erlöse die Abrechnung.
Hier erstellt der Leistungsempfänger (Google) für dich die Rechnung, die sich in der Regel Gutschrift nennt.
Nun möchte der Unternehmer, der von Google das Geld bekommt, diese Abrechnung in seiner Buchhaltung möglichst automatisch erfassen. Damit dies funktioniert, muss der Unternehmer jedoch in seiner Software eine eigene Rechnung anlegen (in der er schreibt, dass die Ausgangslage für diese Rechnung die Google Abrechnung ist).
Und diese Rechnung wird zusammen mit der Google Abrechnung als ein Beleg verarbeitet. Daher sehe ich hier noch nicht den Fall der doppelten USt., da alles in einander verzahnt und nachgewiesen ist.
Oder wie seht ihr das?
Viele Grüße
reaper