Hallo Grudolf,
es ist hier ferner zu prüfen, ob es sich nicht um Instandhaltungsaufwendungen des Wirtschaftsgutes handelt.
Die Kosten für die Sanierung müssten dann in voller Höhe im Zeitpunkt ihres Entstehens als Aufwand verbucht werden.
Grüße
Accountant85
es ist hier ferner zu prüfen, ob es sich nicht um Instandhaltungsaufwendungen des Wirtschaftsgutes handelt.
Die Kosten für die Sanierung müssten dann in voller Höhe im Zeitpunkt ihres Entstehens als Aufwand verbucht werden.
Grüße
Accountant85