Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der eingelegten Einsprüche um 4,4 Prozent auf knapp 3,4 Millionen, wie die Einspruchsstatistik des Bundesfinanzministeriums für 2018 zeigt. In rund 59.000 Fällen führte ein bei einem Finanzamt eingegangener Einspruch zu einer Klage.
Das Bundesfinanzministerium hat eine Statistik zu den im Jahr 2018 bei den Finanzämtern eingegangenen Einsprüchen veröffentlicht. Demnach ist die Zahl der eingelegten Einsprüche – nach Rückgängen in den Jahren 2014 bis 2017 – 2018 um etwa 4,4 Prozent auf knapp 3,4 Millionen gestiegen. Als erledigt weist die Statistik für 2018 etwa 3,23 Millionen Einsprüche aus.
Mehr Einsprüche als erledigt werden konnten
Laut BMF überstieg jedoch damit die Zahl der eingegangenen Einsprüche erstmals die Zahl der erledigten Vorgänge. Ebenfalls erhöht hat sich zum Jahresende 2018 der Bestand der unerledigten Einsprüche: um 3,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf 2,35 Millionen. Laut BMF sind jedoch viele dieser Einsprüche wegen streitiger Rechtsfragen noch nicht bearbeitungsreif.
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Wenig geändert hat sich daran, in welcher Form die Finanzbehörden 2018 Einsprüche erledigen konnten: Die Verteilung auf die Varianten Rücknahme, Abhilfe, Einspruchsentscheidung ohne Teil-Einspruchsentscheidung, Teil-Einspruchsentscheidung und Auf andere Weise entspricht in etwa den Vorjahren. Etwa zwei Drittel der Einsprüche erledigten sich laut Statistik wie bisher durch Abhilfe.
Als Beispiele dafür nennt das BMF, wenn erst im Einspruchsverfahren Steuererklärungen abgegeben oder steuerlich begünstigte Aufwendungen geltend gemacht oder belegt werden, wenn Steuerbürger ursprüngliche Einspruchsanträge nach einer Erörterung mit dem Finanzamt einschränken und das Finanzamt dem Antrag dann stattgeben kann, oder wenn wegen anhängiger gerichtlicher Musterverfahren ein Vorläufigkeitsvermerk in den angefochtenen Steuerbescheid aufgenommen wird.
Zahl der Klagen gegen Finanzämnter um 1,9 Prozent gesunken
Wie aus der Statistik weiter hervorgeht, ist die Zahl der gegen die Finanzämter erhobenen Klagen 2018 gegenüber dem Vorjahr um 1,9 Prozent auf knapp 59.000 gesunken. Die Quote der Klageerhebungen liege damit weiterhin bei von etwa 1,8 Prozent. Wie hoch insgesamt der Anteil der von den Steuerbürgern angefochtenen Verwaltungsakte ist, kann das Ministerium übrigens nicht beziffern.
Denn laut BMF gibt es keine Informationen dazu, wie viele Verwaltungsakte die Finanzämter jährlich insgesamt erlassen. Schließlich könnten mit einem Einspruch nicht nur Steuerbescheide angefochten werden, sondern auch sonstige von den Finanzbehörden erlassene Verwaltungsakte wie beispielsweise die Anordnung einer Außenprüfung oder die Ablehnung einer Stundung.
Erstellt von (Name) W.V.R. am 28.04.2020
Geändert: 13.08.2020 07:37:38
Autor:
Petra Hannen
Quelle:
BMF
Bild:
Bildagentur PantherMedia / Boris Zerwann
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