Elektronische Steuererklärung kann persönlich unzumutbar sein
Ist die elektronische Abgabe der Steuererklärung persönlich unzumutbar, darf das Finanzamt nicht darauf bestehen. Das erstritt ein Landwirt vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg, weil er nicht mit Computer und Internet umgehen konnte (Az. 3 K 3249/17). Die Unzumutbarkeit bleibt auch dann bestehen, wenn ein Familienmitglied mit mehr Medienkompetenz ab und zu hilft.
Geklagt hatte ein 64-jähriger Landwirt. Seine Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 2013 und 2014 hatte er zwar elektronisch per Elster abgegeben. Die Körperschaftsteuererklärungen und Jahresabschlüsse reichte er jedoch in Papierform ein. Für 2015 erklärte er Gewerbe-, Körperschaft- und Umsatzsteuer auf amtlichen Formularen in Papierform. Auch den Jahresabschluss reichte er auf Papier ein.
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Das Finanzamt wies darauf hin, dass auf Papier eingegangene Steuererklärungen und Jahresabschlüsse als nicht abgegeben gelten. Als der Landwirt der Aufforderung nur teilweise nachkam, verhängte das Finanzamt ein Zwangsgeld. Vor Gericht forderte der Landwirt die Freistellung von der Verpflichtung zur elektronischen Abgabe gemäß § 150 Abs. 8 Abgabenordnung (AO), weil er auf grund mangelnder Kenntnisse nur sehr eingeschränkt in der Lage sei, die Möglichkeiten dern Datenfernübertragung zu nutzen.
Das Gericht folgte der Argumentation des Klägers. 64 Jahre alt, Landwirt, ohne Computerkenntnisse: Genau diesen Fall müsse der Gesetzgeber im Auge gehabt haben, als er die Freistellung aufgrund persönlicher Unzumutbarkeit ermöglicht habe, begründete das Gericht seine Entscheidung. Die persönliche Unzumutbarkeit entfalle auch nicht, wenn erfahrenere Familienmitglieder gelegentlich im Betrieb mithelfen. Im vorliegenden Fall bezog sich das auf die Ehefrau des Klägers, die ihre Computerkenntnisse etwas besser einschätzte.
Das FG Berlin-Brandenburg ließ Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) zu.
Erstellt von (Name) W.V.R. am 30.05.2018
Geändert: 15.08.2018 09:44:33
Autor:
Wolff von Rechenberg
Quelle:
Otto-Schmidt.de / FG Berlin-Brandenburg
Bild:
panthermedia.net / 3ddock
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