Konjunkturpaket - Überblick zu den Änderungen für Unternehmen

Vor allem mit steuerlichen Maßnahmen will die Bundesregierung den Unternehmen in Deutschland die Zeit nach der Corona-Krise erleichtern. Der Koalitionsausschuss hat sich bislang nur auf Eckpunkte verständigt, die detaillierten Regelungen sollen Bundestag und Bundesrat noch im Juni verabschieden.

Deutschland wieder auf einen nachhaltigen Wachstumspfad führen, der Arbeitsplätze und Wohlstand sichert – darauf zielt das geplante Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket ab, auf dessen Eckpunkte sich der Koalitionsausschuss verständigt hat. Die konkreten Gesetze oder Erlasse liegen bislang nicht vor. Noch vor der Sommerpause sollen Kabinett, Bundestag und Bundestag jedoch die entsprechenden Regelungen beschließen. Die geplanten Maßnahmen betreffen vor allem verschiedenste Bereiche bei Abgaben und Steuern, aber es sind auch Zuschüsse vorgesehen.

Umsatzausfälle: Für kleine und mittelständische Unternehmen soll es bei Corona-bedingten Umsatzausfällen branchenübergreifend Überbrückungshilfen geben. Von Juni bis August sollen maximal 25 Milliarden Euro bereitstehen. Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt in April und Mai 2020 um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 Prozent fortdauern. Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind die Monate November und Dezember 2019 heranzuziehen. Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 150.000 Euro für drei Monate. 

Unternehmensverluste: Der steuerliche Verlustrücktrag wird gesetzlich für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal fünf Millionen Euro (beziehungsweise zehn Millionen Euro bei Zusammenveranlagung) erweitert. Es soll ein Mechanismus eingeführt werden, diesen Rücktrag unmittelbar finanzwirksam schon in der Steuererklärung 2019 nutzbar machen zu können. Die Auflösung der Rücklage soll spätestens bis zum Ende des Jahres 2022 erfolgen.

Insolvenzen: Im Bereich der Unternehmensinsolvenzen soll ein vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren eingeführt werden. Das Entschuldungsverfahren für natürliche Personen soll auf drei Jahre verkürzt werden. 

Sozialabgaben: Im Rahmen einer „Sozialgarantie 2021“ sollen bis Ende 2021 die Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40 Prozent stabilisiert werden. Ist der Finanzbedarf der Sozialversicherungen höher, soll er aus aus dem Bundeshaushalt gedeckt werden.

Abschreibungen: Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird in den Steuerjahren 2020 und 2021 eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA und maximal 25 Prozent Prozent pro Jahr eingeführt.

Einfuhrumsatzsteuer: Die Fälligkeit wird auf den 26. des Folgemonats verschoben.

Körperschaftsteuer: Das Körperschaftsteuerrecht soll modernisiert werden. Vorgesehen sind unter anderem ein Optionsmodell zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften sowie die Anhebung des Ermäßigungsfaktors bei Einkünften aus Gewerbebetrieb auf das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags.

Umsatzsteuer: Vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 sollen die Umsatzsteuersätze von 19 auf 16 Prozent beziehungsweise von 7 auf 5 Prozent gesenkt werden.

Azubis: KMU, die ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern, sollen für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von 2000 Euro erhalten. Für zusätzliche Ausbildungsverträge sind jeweils 3000 Euro geplant. Das Geld soll nach Ende der Probezeit ausgezahlt werden.

Energie: Die EEG-Umlage wird im Jahr 2021 auf 6,5 Cent/Kilowattstunde und im Jahr 2022 auf 6 Cent/Kilowattstunde eingefroren.

Mobilität: Beim Kauf von Elektrofahrzeugen wird bis zum 31. Dezember 2021 die bestehende Prämie des Bundes bei Fahrzeugen bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro von 3000 auf 6000 Euro erhöht. Die Prämie der Hersteller bleibt davon unberührt. Bei der Besteuerung von reinelektrischen Dienstwagen von 0,25 Prozent steigt die Kaufpreisgrenze von 40.000 Euro auf 60.000 Euro. Zudem sind mehrere Flottenaustauschprogramme für Nutzfahrzeuge geplant. 


Erstellt von (Name) E.R. am 09.06.2020
Geändert: 13.07.2020 10:23:59
Autor:  Petra Hannen
Quelle:  Bundesregierung
Bild:  Bildagentur Panthermedia / Rodiger Rebman
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