Wareneinkauf und Warenverkauf buchen

Birgit Wichmann
Das Wareneinkaufskonto ist eines der wichtigsten Konten innerhalb der Buchführung von Unternehmen. Die Wareneinkäufe dienen häufig dazu, einen Warenbestand vorzuhalten, aus dem die Waren dann verkauft werden. Am Bilanzstichtag müssen die Konten Wareneinkauf und Warenbestand abgeschlossen werden. Das erfolgt mittels einer Inventur, bei der die Bestände zum Anschaffungspreis ermittelt werden. Jeder Warenverkauf ist mit dem Verkaufspreis zu buchen. Für die Buchhaltung wird daher eine Wareneinkaufs-, Warenverkaufs- und ein Warenbestandskonto benötigt. Während die ersten beiden Konten Erfolgskonten sind, handelt es sich beim Warenbestandskonto um ein Sachkonto. Es beinhaltet sowohl Bestands- als auch Erfolgsteile.

Welche Unternehmen müssen Wareneinkäufe und -verkäufe buchen?

Nicht jedes Unternehmen muss Wareneinkäufe und -verkäufe buchen. Dienstleister verdienen mit ihren Fachkenntnissen Geld und halten keine Waren vor. Deshalb müssen sie auch kein Wareneingangskonto führen. Jedes Handelsunternehmen jedoch und auch Handwerks- und Industrieunternehmen, die Waren einkaufen, um sie weiterzuverkaufen, sind gehalten, die drei oben genannten Warenkonten innerhalb der Buchhaltung zu führen. Nur so lassen sich Ausgaben und Einnahmen ordnungsgemäß buchen und der Gewinn ermitteln.


Der Wareneinkauf auf Rechnung und per Barzahlung

In der Regel werden Waren auf Rechnung oder bar gekauft. Unternehmen, die ihre Waren auf Rechnung kaufen, müssen folgenden Buchungssatz verwenden:
Wareneingang (Nettobetrag)  
Vorsteuer (Umsatzsteuer auf Rechnung)  

 an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Bruttobetrag)

Hinweis: Meist wird im Haben auf das entsprechende Kreditorenkonto gebucht, welches mit dem Verbindlichkeitskonto verknüpft ist.

Wird die Ware bar bezahlt, weil sie im Geschäft gekauft wird oder per Nachnahme bei Lieferung, verändert sich der Buchungssatz wie folgt:
Wareneingang (Nettobetrag)  
Bezugskosten (Nettobetrag Lieferkosten)  
Vorsteuer (Umsatzsteuer auf Rechnung)  

  an Kasse (Bruttobetrag)

Praxisbeispiel Buchung Wareneinkauf

Wareneinkauf im Inland Fassadenfarbe in Höhe von 12.000 Euro

Wareneingang 10.084,03 Euro  
Vorsteuer 1.915,97 Euro  

12.000 Euro  an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Der Warenverkauf auf Rechnung und per Barzahlung

Die meisten Warenverkäufe finden ebenfalls auf Rechnung und Barzahlung statt. Bei einem Warenverkauf auf Rechnung entsteht immer eine Forderung gegenüber dem Kunden, die wie folgt zu buchen ist:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
 

 an Umsatzerlöse (Nettobetrag)

 an Umsatzsteuer (Umsatzsteuer der Rechnung)

Hinweis: Meist wird im Soll auf das entsprechende Debitorenkonto gebucht, welches mit dem Forderungskonto verknüpft ist.

Bei einem Barverkauf kommt folgender Buchungssatz zur Anwendung:
Kasse

an Umsatzerlöse (Nettobetrag)

an Umsatzsteuer (Umsatzsteuer der Rechnung)

Praxisbeispiel Buchung Warenverkauf

Die eingekaufte Fassadenfarbe wird an einen Großkunden im Inland verkauft:
 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 12.000 Euro  

 an Umsatzerlöse 10.084,03 Euro
 an Umsatzsteuer 1.915,97 Euro

Das Buchen von Vorräten

Das Vorratskonto für Waren wird bei Zugängen von Vorräten im Soll gebucht und bei Abgängen bzw. Entnahmen im Haben. Die Veränderung des Warenbestandes, die durch eine Inventur festgestellt wurde, wird über das Wareneinkaufskonto gebucht.

Der Abschluss des Wareneingangskontos

Der Bestand an Waren wird als Teil des Anlagevermögens im Soll in der Bilanz ausgewiesen. Veränderungen, die sich durch die Inventur ergeben haben, werden über das Wareneingangskonto als Gegenkonto zum Warenbestandskonto gebucht. Der Inventurbestand ist dann der Anfangsbestand für das folgende Wirtschaftsjahr. Durch die Inventur kann eine Bestandsmehrung an Waren eintreten. Das ist immer dann der Fall, wenn mehr Waren eingekauft als verkauft werden. Im Gegenzug ergibt sich eine Bestandsminderung, wenn der Warenbestand laut Inventur niedriger ist als der Bestand am Jahresanfang. Es wurde also weniger Ware eingekauft, als verkauft wurde.





letzte Änderung B.W. am 16.03.2023
Autor(en):  Birgit Wichmann


Autor:in
Frau Birgit Wichmann
Birgit Wichmann ist seit zehn Jahren Autorin, Texterin und Lektorin. Sie schreibt als ausgebildete Steuerberaterin in Deutschland mit mehr als 30 Jahren Erfahrung als Bilanzbuchhalterin, kaufmännische Leiterin und kaufmännische Geschäftsführerin Fachartikel zum Thema Steuern/Rechnungswesen für verschiedene Onlineportale, textet für Websites und Onlinemagazine. Als mehrfache Bestsellerautorin mit vier Preisverleihungen hat sie sich auf historische Romane und Kinderbücher spezialisiert.
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