bei einer gemeinnützigen gUG (haftungsbeschränkt) gehen gelegentlich Barspenden ein.
Muss bei jeder Barspende ein Eigenbeleg erstellt werden oder reicht der Eintrag im Kassenbuch und in der Buchführung?
danke und LG
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13.10.2022 14:30:42
Hallo,
bei einer gemeinnützigen gUG (haftungsbeschränkt) gehen gelegentlich Barspenden ein. Muss bei jeder Barspende ein Eigenbeleg erstellt werden oder reicht der Eintrag im Kassenbuch und in der Buchführung? danke und LG |
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22.10.2022 11:18:14
Keine Buchung ohne Beleg.
Werden die Barspenden nicht dem Spender quittiert? Und kriegt der Spender keine Spendenbescheinigung für seine Einkommensteuererklärung? |
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02.11.2022 23:07:27
Hallo graf,
danke. Es kommt vor, dass Spender keine Quittung wünschen und auch kein Interesse an einer Spendenbescheinigung haben. Muss zwingend ein Eigenbeleg erstellt werden? Oder reicht der Eintrag im Kassenbuch aus? Weil zusätzliche Informationen würde der Eigenbeleg auch nicht enthalten. danke und LG |
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04.11.2022 03:47:34
SPENDENBESCHEINIGUNG IM VEREIN
Spendenrecht & Spendenbescheinigungen Spendenbescheinigung für anonyme Spender Hallo Grundsätzliches: In vielen gemeinnützigen Organisationen gehen auch Barspenden ein und der Geber" besteht nicht auf eine Quittung. Es stellt sich dann die Frage, "WIE" mit dieser bareinnahmen in der Organisation umgegangen wird. Anonyme Spenden an gemeinnützige Organisationen sind grundsätzlich kein Problem. Vereine sind auch nach dem Geldwäschegesetz nicht verpflichtet, Spender zu identifizieren. Spenden müssen nicht zwangsläufig nur Geldzuwendungen sein. Auch Sachleistungen können gespendet werden. Als steuerlicher Nachweis der Spende dient die Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung, Spendenquittung). Verlangt der Spender keine Bescheinigung oder ist dieser Unbekannt, muss für interne Zwecke dennoch eine fiktive Spendenbescheinigung ausgestellt werden, die dann als Grundlage der Buchung dient. Beim Ausstellen von Spendenbescheinigungen (auch für interne Zwecke) müssen sich gemeinnützige Organisationen [COLOR=#FF0033]streng an die von der Finanzverwaltung [/COLOR]vorgegebenen Mustervorlagen halten. Deren Wortlaut oder Umfang darf definitiv nicht verändert werden. Für Kleinspenden bis zu 300 Euro genügt ein vereinfachter Spendennachweis zur steuerlichen Richtigkeit. gemeinnützige Organisationen sind verpflichtet, jede Zuwendung zu dokumentieren und die Nachweise mindestens zehn Jahre aufzubewahren. WICHTIG: Werden Spendenbescheinigungen nicht oder fehlerhaft ausgestellt, haftet die gORG für die entgangenen Steuern pauschal mit 30 Prozent der Spendenbeträge, zuzügliche einer eventuellen Gewerbesteuer. Gruß Patrick Jane
PJ
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04.06.2023 13:24:03
Hallo und danke,
sorry, die Antwort war bei mir leider völlig untergegangen.
Wenn ich für jede Buchung eines Spendeneingangs eine Spendenbescheinigung als Beleg brauche, dann wäre das mit einer Sammel-Spendenbescheinigung für das ganze Jahr problematisch. Dann könnten Spenden erst Anfang des Folgejahres gebucht werden. Und wenn die Spendenbescheinigungen dann aus der Buchführung erstellt werden, dann wird es nochmal problematisch. Gibt es eine rechtliche Verpflichtung, eine fiktive Spendenbescheinigung ausstellen zu müssen, wenn KEINE Spendenbescheinigung gewünscht ist? Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass ein Kontoauszug (Bank, PayPal etc,) als Beleg für Spendeneingänge ausreicht. Ob bei Barspenden das eigene Kassenbuch als Beleg ausreicht, ist fraglich. Ich würde davon ausgehen, dass es ausreicht. Sinnvoller wäre es sicherlich in den meisten Fällen, einen Eigenbeleg zu machen, damit man den Überblick behält und die Zahlungen zuordnen kann. Beispiel: Jemand hält einen Vortrag über die Arbeit der eignen gemeinnützigen Organisation und sammelt dabei Spenden. Es wird ein Korb rumgehen lassen. Hinterher stecken dem Redner 10 Leute noch Geldscheine zu. 3 davon wollen eine Spendenbescheinigung. Und gleichzeitig wird noch die Spendenbüchse geleert, die schon länger am Veranstaltungsort steht. Eigenbelege wären sinnvoll, um das zeitnah zu erfassen und dann später zu buchen. danke und LG! |
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05.06.2023 14:18:45
Hallo,
ich denke, Patrick Jane hat sich klar ausgedrückt, so dass man das nicht missverstehen kann. Daher erübrigt sich die Fragestellung. Ich sehe dass so, die amtliche Spendenbescheinigung intern (der nicht rausgeht an den Spender) dient als Beleg für die Buchung d.h sie ersetzt den "Eigenbeleg" Warum dann einen "Eigenbeleg" noch erstellen, wenn es dafür bereits amtliche Vorlagen gibt ? Ausfüllen muss man die ja sowieso. |
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05.06.2023 22:58:43
danke, hier vermischen sich grade zwei Themen:
1.) Braucht man Eigenbeleg bei Barspende ohne Wunsch nach Spendenbescheinigung? - hier hat man Kassenbuch (mit wenig "Beweiskraft") als Beleg. Ein zusätzlicher Eigenbeleg wäre also sinnvoll. Ich gehe davon aus, dass man den Eigenbeleg formfrei machen kann, sodass er eben notwendige und sinnvolle Informationen enthält. Dafür ist das amtliche Muster der Zuwendungsbescheinigung nicht unbedingt geeignet. 2.) Braucht man für JEDE Spende eine (fiktive) Spendenbescheinigung als Beleg für die Buchhaltung? - hier hat man Kontoauszüge als Beleg. Die müssten doch ausreichen. Wenn man für jeden Spendeneingang eine fiktive Spendenbescheinigung als Beleg erstellen muss, dann sehe ich als großes Problem, dass je Spender und Jahr etliche fiktive Spendenbescheinigungen erstellt werden müssten und dann im Folgejahr noch die "richtige Spendenbescheinigung" |
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06.06.2023 15:58:08
Hallo Fragensteller777,
zu 1) Ich würde hier ganz klar trotzdem eine Spendenbescheinigung nach amtlichen Vordruck bevorzugen und keinen "Eigenbeleg" erstellen. Einfach auch deshalb, weil man da auf der sicheren Seite ist. Gibt man den Begriff Spendenbescheinigung in die Datenbank von H. ein, kommen da zig Urteile. Ich würde da nichts riskieren. Amtlicher Vordruck enthält immer die gesetzlichen Bestandteile. Deshalb würde ich diese immer vorziehen. Ein Eigenbeleg erstellen...kenne ich eigentlich nur, wenn man selber Unternehmer ist. Das macht man eher bei Privatentnahmen oder Einlagen ins Kassenbuch. Ich gehe aber davon aus, dass du nicht Gesellschafter oder Teilhaber bist der gemeinnützigen gUG. zu 2) würde ich auch mit ja beantworten. Nur die Kontoauszüge sind nicht ausreichend, weil man für andere Abbuchungen ja auch einen Beleg braucht. Das wäre sonst nicht logisch. In den Steuerkanzleien ist es so, dass es eine Rechnung gibt, die dann gespeichert wird und die monatlichen Abbuchungen bucht man dann ohne diesen Beleg. Ich sehe da kein Problem eine fiktive Spendenbescheinigung auszufüllen. |
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