Abschreibungsmethoden - lineare, degressive und leistungsabhängige Abschreibung

Alexander Wildt
Die Abschreibungen stellen den Wertverzehr von Gütern im Unternehmen dar. Hierbei wird in bilanzielle Abschreibungen und kalkulatorische Abschreibungen unterschieden. Für die bilanziellen Abschreibungen gibt es verschiedene Abschreibungsmethoden, wie u.a. die lineare Abschreibung und die degressive Abschreibung

Die bilanziellen Abschreibungen verwenden für die Berechnung die historischen Anschaffungskosten und eine Nutzungsdauer, die in den AfA-Tabellen des Finanzamtes vorgeschrieben ist oder eine eigene längere Nutzungsdauer. Sie wirken als Aufwendungen in der GuV des Unternehmens gewinnmindernd. Bei der Ermittlung dieser Abschreibungen stehen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung im Vordergrund. Neben den GoB fließen zusätzliche handelsrechtliche und steuerrechtliche Bewertungsvorschriften mit ein. 

Im Gegensatz zu den bilanziellen Abschreibungen versuchen die kalkulatorischen Abschreibungen den tatsächlichen Verschleiß von Gütern im Unternehmen darzustellen. Hierfür wird bei der Berechnung der Abschreibungen nicht auf die historischen Anschaffungskosten zurückgegriffen sondern auf die voraussichtlichen Wiederbeschaffungskosten.

Außerdem wird die reale Nutzungsdauer angewendet, anstatt einer steuerlich vorgeschriebenen Nutzungsdauer. Die kalkulatorischen Abschreibungen fließen nicht in die handels- und steuerrechtliche Gewinn- und Verlustrechnung ein. Die kalkulatorischen Abschreibungen werden zum Beispiel für die Selbstkostenkalkulation verwendet.

Abschreibungsmethoden

Für die Berechnung von Abschreibungen gibt es verschiedene Methoden. Diese können bei den bilanziellen Abschreibungen durch gesetzliche Vorschriften jedoch zum Teil nicht zulässig sein.

Lineare Abschreibung Bei der linearen Abschreibung werden die Abschreibungsbeträge über die Nutzungsdauer gleich verteilt. Dieser Methode lässt sich am einfachsten berechnen. Hierbei wird unterstellt, dass ein Anlagegut über den Zeitraum hinweg, gleichmäßig stark beansprucht wird.
Digital-AfA Sonderregelung für die Abschreibung digitalre Wirtschaftsgüter, die seit dem 01.01.2021 angeschafft wurden. Geräte und Programme zur Dateneingabe und -verarbeitung, die in der Anschaffung mehr als 800 € (netto) oder 952 € (brutto) gekostet haben, können im Jahr der Anschaffung komplett abgeschrieben werden.
Geometrisch degressive Abschreibung Bei der degressiven Abschreibung werden die Abschreibungsbeträge vom Restbuchwert des jeweiligen Jahres berechnet. Hierdurch entsteht ein jährlich fallender Abschreibungsbetrag. Für die Berechnung wird ein festgesetzter Abschreibungssatz (in %) verwendet.
Arithmetisch degressive Abschreibung In dieser Abschreibungsmethode fällt der Abschreibungsbetrag je Nutzungsjahr um den gleichen Betrag. Um die Berechnung durchzuführen muss eine arithmetische Reihe gebildet werden. Aus dieser Reihe lässt sich der Betrag bestimmen um den der Abschreibungsbetrag jährlich fällt.
Digitale Abschreibung Bei der digitalen Abschreibung  werden die Summen entsprechend ihrer Beanspruchung aufgeteilt, ähnlich einem Kredit bei dem die Zinsen immer nur auf die Restsumme fällig werden.
Geometrisch progressive Abschreibung Bei diesem Abschreibungsverfahren steigen die Abschreibungsbeträge in jeden Nutzungsjahr. Dieses Verfahren wird kaum genutzt. Bei der Berechnung wird von einem konstanten AfA-Satz ausgegangen.
Arithmetisch progressive Abschreibung Bei der arithmetisch progressiven Abschreibung steigen die Abschreibungsbeträge in jeden Nutzungsjahr. Hierbei wird ein linearer Anstieg wie bei der arithmetisch degressiven Abschreibung unterstellt.
Leistungsabhängige Abschreibung Die leistungsabhängige Abschreibung zeigt am besten den tatsächlichen Verschleiß einer Anlage auf. Die Berechnung erfolgte auf den Anteil der Gesamtlaufleistung der Abrechnungsperiode zur Gesamtleistung der Anlage.




letzte Änderung Alexander Wildt am 29.03.2022


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