Eigenkapitalkonto und Privatkonto – Zusammenhänge und Unterschiede

Stefan Parsch
Bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen gibt es in der doppelten Buchführung das Privatkonto als Unterkonto des Eigenkapitalkontos. Dieses Privatkonto ist nicht zu verwechseln mit dem privaten Girokonto des Unternehmers. Wenn der Unternehmer privat ein Haus baut und das Eigenkapital dafür auf seinem privaten Girokonto liegt, hat dies nichts mit dem Privatkonto in der Buchhaltung seines Unternehmens zu tun. Das Privatkonto weist zudem einige Besonderheiten unter den Unterkonten des Eigenkapitalkontos auf.

Einordnung von Eigenkapitalkonto und Privatkonto

Das Eigenkapitalkonto und das Privatkonto sind Bestandteile der Standardkontenrahmen. Aus den gesetzlichen Vorgaben zur Bilanz (§ 266 Abs. 3 HGB – Handelsgesetzbuch) ergibt sich, dass das Eigenkapitalkonto ein Passivkonto ist. Da in ihm Kapital verbucht ist, ist es zudem ein Bestandskonto. Dies gilt auch für das Unterkonto „Privatkonto“.

Auf dem Privatkonto werden die Privatentnahmen und -einlagen des Einzelunternehmers oder Anteilseigners („Vollhafter“) einer Personengesellschaft gebucht. Die wichtigsten Personengesellschaften sind in Deutschland die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (oHG), die Kommanditgesellschaft (KG) und die Partnerschaftsgesellschaft (für freie Berufe).

Für Kapitalgesellschaften (GmbH, Aktiengesellschaft usw.) kommt ein Privatkonto nicht in Frage, weil hier die privaten Vermögen der Unternehmer strikt vom Eigenkapital oder Betriebsvermögen der Firma getrennt sind. Zwar gibt es auch bei Kapitalgesellschaften Einlagen, etwa in Form einer Kapitalerhöhung, und Entnahmen, z. B. als Dividendenausschüttung; sie werden jedoch nicht über ein Privatkonto gebucht.
Weil das Privatkonto ein Passivkonto ist, erfolgen die Entnahmen (also eine Minderung des Eigenkapitals der Firma) auf der Sollseite, während die Einlagen auf der Habenseite zu verbuchen sind. Als Einlage kann ein Unternehmer Geld oder Wirtschaftsgüter, wie ein Fahrzeug oder ein Grundstück, aus seinem Privatvermögen in das Unternehmen einbringen. Entnahmen können ebenfalls als Geldbeträge oder als Sach-, Nutzungs- oder Leistungsentnahmen vorgenommen werden; mehr dazu hier >> 

Weitere Unterkonten des Eigenkapitalkontos

Eine Besonderheit des Bestandskontos „Eigenkapital“ besteht darin, dass beim Jahresabschluss in ihm Erfolgskonten, also Konten einer anderen Kontenart, abgeschlossen werden. In den Erfolgskonten „Erträge“ und „Aufwendungen“ werden alle Geschäftsvorfälle gebucht, die zur eigentlichen Geschäftstätigkeit gehören, also Dienstleistungen und Verkäufe von Erzeugnissen oder Waren einerseits und bezogene Leistungen und Einkäufe von Rohstoffen und Ähnlichem andererseits. Weil sie das Eigenkapital erhöhen, werden Erträge auf der Habenseite gebucht. Umgekehrt mindern Aufwendungen das Eigenkapital, sie erscheinen auf der Sollseite.

Bei den Erfolgskonten zeigt am Ende des Geschäftsjahres die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), ob das Unternehmen in einem Wirtschaftsjahr einen Gewinn oder einen Verlust erwirtschaftet hat. Ein Gewinn erhöht das Eigenkapital der Firma, ein Verlust vermindert es. § 242 Abs. 2 HGB fordert eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge eines Geschäftsjahres. Dies erfolgt auf dem GuV-Konto, das über das Eigenkapitalkonto abgeschlossen wird. Die Buchungssätze dazu sind im letzten Abschnitt zu finden.

Privatentnahmen und -einlagen als erfolgsneutrale Geschäftsvorfälle

§ 4 Abs. 1 Satz 1 EStG (Einkommensteuergesetz) definiert den Unternehmensgewinn als den Unterschied des Betriebsvermögens eines Geschäftsjahres im Vergleich zum vorhergehenden Geschäftsjahr, mit der Einschränkung: „… vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen“. Mit anderen Worten: Obwohl die Privatentnahmen und -einlagen das Eigenkapital oder Betriebsvermögen mindern bzw. erhöhen, werden sie nicht zum Gewinn oder Verlust gerechnet; sie sind erfolgsneutrale Geschäftsvorfälle. (Neben der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG gibt es noch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG für Unternehmer, die nicht buchführungspflichtig sind.)

Der Grund dafür liegt darin, dass Einlagen und Entnahmen externe Eingriffe in den Bestand des Eigenkapitals (im Steuerrecht: Betriebsvermögen) sind. Zum einen sagen sie nichts darüber aus, wie gut die Geschäfte eines Unternehmens laufen: Wenn z. B. eine Firma im operativen Geschäft einen Verlust von 50.000 € erleidet, der Eigentümer aber eine Einlage aus seinem Privatvermögen von 60.000 € vornimmt, dann hat sich in diesem Geschäftsjahr das Eigenkapital um 10.000 € erhöht, obwohl die Betriebsausgaben höher waren als die Betriebseinnahmen.

Zum anderen müssen Entnahmen, durch die z. B. ein Eigentümer oder Anteilseigner seinen Lebensunterhalt bestreitet, erst einmal vom Unternehmen erwirtschaftet werden. Die grundlegende Rechnung ist die folgende:
   Betriebsvermögen am Ende des Geschäftsjahres
– Betriebsvermögen am Beginn des Geschäftsjahres
= Vermögensmehrung/-minderung
+ Privatentnahmen
– Privateinlagen
= Gewinn/Verlust des Unternehmens
Weshalb die Privatentnahmen zur Betriebsvermögensmehrung oder -minderung addiert und die Einlagen subtrahiert werden müssen, macht folgende Beispielrechnung deutlich:
   1.200.000 €
– 1.000.000 €
=  200.000 €
+     50.000 €
–              0 €
=  250.000 €
Wenn der Betriebsvermögensvergleich einen Zuwachs um 200.000 € ergibt, dann fehlen darin die Privatentnahmen, die das Eigenkapital/Betriebsvermögen um 50.000 € gemindert haben. So ergibt sich, dass das Unternehmen das Geschäftsjahr mit einem Gewinn von 250.000 € abgeschlossen hat, von dem der Unternehmer 50.000 € entnommen hat. Die Einlagen, sofern vorhanden, müssen gegengerechnet werden.

Im Jahresabschluss enthält das Bestandskonto „Eigenkapital“ also sowohl die erfolgsneutralen Geschäftsvorfälle „Einlage“ und „Entnahme“ als auch die erfolgswirksamen Geschäftsvorfälle „Aufwendungen“ und „Erträge“, zusammengefasst in der Gewinn- und Verlustrechnung.

Der Standardkontenrahmen SKR 04 listet unter „Privat“ Dutzende Unterkonten für das Eigenkapital der Einzelunternehmer oder voll haftenden Anteilseigner auf, z. B. zu unentgeltlichen Wertabgaben, Spenden, Sonderabgaben, Grundstücken und Steuern. Zwar sind Entnahmen und Einlagen zunächst von der Einkommensteuer befreit, weil die Entnahmen vom Unternehmer als Einkommen versteuert werden müssen und die Einlagen aus bereits versteuertem Privatvermögen stammen. Doch für alle Entnahmen, die keine Geldentnahmen sind (also Sach-, Nutzungs- oder Leistungsentnahmen), wird die Umsatzsteuer fällig (§ 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG – Umsatzsteuergesetz; § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG; § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG). Deshalb gibt es auch unter den Privatkonten Steuerkonten.

Außerdem sind entsprechende Konten auch für Teilhafter (Kommanditisten) vorgesehen, wobei deren Einlagen als Darlehen und damit als Fremdkapital betrachtet werden. Bei mehreren Gesellschaftern wird für jeden einzelnen mindestens ein Privatkonto angelegt.

Buchungssätze zu Eigenkapital- und Privatkonten

Bei der Jahresabschlussbuchung zwischen den Erfolgskonten und dem Eigenkapitalkonto kommt es darauf an, ob das Unternehmen einen Gewinn oder einen Verlust zu verzeichnen hat. Im Falle eines Gewinns lautet ein möglicher Buchungssatz:
Jahresüberschuss (GuV-Konto) an Eigenkapitalkonto
Bei einem Verlust dreht sich die Buchungsrichtung um:
Eigenkapitalkonto an Jahresfehlbetrag (GuV-Konto)
Dies gilt ebenso für die Jahresabschlussbuchungen zwischen den Privatkonten und dem Eigenkapitalkonto. Wenn in einem Geschäftsjahr die Summe der Einlagen die Summe der Entnahmen übertrifft, wird dieser Buchungssatz verwendet:
Privatkonto an Eigenkapitalkonto
Bei einem Entnahmeüberschuss wird anders herum gebucht:
Eigenkapitalkonto an Privatkonto
Die Privatkonten haben somit in der Eröffnungsbilanz keinen Anfangsbetrag. Ein Einlagenüberschuss geht im Eigenkapital auf, ein Entnahmeüberschuss wird durch das Eigenkapitalkonto ausgeglichen.

Während auf dem Hauptkonto „Eigenkapital“ i. d. R. nur für Jahresabschlüsse gebucht wird, werden auf den Unterkonten „Privat“ immer wieder Buchungen vorgenommen. Eine Einlage während des Geschäftsjahres folgt dem Buchungssatz:
Privateinlagen an Eigenkapital
Bei Entnahme wird wie folgt gebucht:
Eigenkapital an Privatentnahmen
Bei der Banküberweisung einer Einlage kann der Buchungssatz auch lauten:
Bankguthaben an Privatkonto




letzte Änderung S.P. am 28.02.2023
Autor(en):  Stefan Parsch


Autor:in
Herr Stefan Parsch
Stefan Parsch ist freier Journalist und Lektor. Er schreibt Fachartikel für die Portale von reimus.NET und Artikel über wissenschaftliche Themen für die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Für den Verein Deutscher Ingenieure lektoriert er technische Richtlinien. Mehr als zwölf Jahre lang war er Pressesprecher der Technischen Hochschule Brandenburg.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Reisekosten leicht abgerechnet

Reisekostenabrechnung_152px.jpgEinfach zu bedienendes, anwenderfreundliches Excel-Tool zur rechtskonformen Abrechnung von Reisekosten für ein- oder mehrtägige betrieblich und beruflich veranlasste In- und Auslandsreisen. Das Excel-Tool kommt vollständig ohne Makros aus und berücksichtigt alle derzeit geltenden gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien. Preis 59,50 EUR  .... Mehr Informationen  hier >>
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System

Stellenanzeigen

Mitarbeiter (m/w/d) für die Finanzbuchhaltung
Die DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft (DEAG), ein führender Entertainment-Dienstleister und Anbieter von Live Entertainment, produziert und promotet Live-Events aller Genres und Größenordnungen in Europa. Mit ihren Konzerngesellschaften ist die DEAG an 22 Standorten in ihren ... Mehr Infos >>

Finanz-/Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Die Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA) ist eine internationale, gemeinnützige Stiftung für Hochschulakkreditierung mit Stiftungssitz in Zürich und Office in Bonn. Der Auftrag der Stiftung ist die gemeinnützige Förderung von Qualität und Transparenz ... Mehr Infos >>

Lohnbuchhalter (m/w/d)
Wir schicken 530 Lkw und 530 Anhänger durch ganz Europa. Täglich fallen dabei eine Menge Unter­lagen an: Werk­statt­auf­träge, Mängel­listen, HU- und SP-Nach­weise, Kontakt­daten, Fahrzeug­daten. Alles will organi­siert, sortiert, struk­turiert und geordnet werden. Deine Kolle­ginnen und Kollegen... Mehr Infos >>

Kaufmännischer Mitarbeiter (m/w/d)
Als Qualitätsadresse unter den Kommunikationsagenturen und aufgrund unserer über 35-jährigen Expertise zieren viele große Namen die lange Liste unserer anspruchsvollen Kundenmandate. Die Qualität unserer Arbeit schlägt sich nicht nur in unseren Beratungsleistungen nieder, sondern auch in einer pr... Mehr Infos >>

Tax & Accounting Specialist (m/w/d)
Vielfalt gestalten. Wissen nutzen. Verantwortung tragen. Sicherheit geben. LEAVE YOUR MARK! Auch nach über 190 Jahren entwickeln wir unsere Inspektions-, Klassifikations- und Zertifizierungslösungen permanent weiter. Mit großem Erfolg: Heute vertrauen mehr als 400.000 Unternehmen weltweit darauf,... Mehr Infos >>

Anlagenbuchhalter:in (m/w/d)
Wir sind Helmholtz Munich. In einer sich schnell verändernden Welt entwickeln wir bahnbrechende Lösungen für eine gesündere Gesellschaft. Wir forschen in den Bereichen Stoffwechselgesundheit/​Diabetes, Umweltgesundheit, molekulare Targets und Therapien, Zellprogrammierung und ‑reparat... Mehr Infos >>

Lohnbuchhalter / Payroll Specialist (m/w/d)
Unser kaufmännisches Team steuert unser tägliches Business. Ob in der Buchhaltung, im Customer Service, im Einkauf oder in der operativen Auftrags­bearbeitung: Wir lieben es, zu planen, zu strukturieren, kreative Lösungen zu finden, Innovationen voranzutreiben. Wir nennen uns selbst auch Projekt­... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter / Steuerfachangestellter (m/w/d) in Teilzeit (50%)
Die Athos Solar GmbH ist ein hersteller­unabhängiger Projekt­entwickler von groß­flächigen Photovoltaikanlagen. Unseren Firmen­sitz haben wir in Heidel­berg – unsere Anlagen errichten wir in ganz Deutschland und Europa. Seit 2009 sind wir mit unserem Experten­team im Markt für Solar­energie aktiv... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg     
ChatGPT im Steuer- und Rechnungswesen sinnvoll nutzen
ChatGPT & Co. bieten revolutionäre Einsatzmöglichkeiten im Bereich Finance. Das Potenzial der Datenanalyse und Texterstellung mit KI ist enorm und bietet viele Möglichkeiten zur Automatisierung und Effizienzsteigerung. Lernen Sie im Online-Seminar, wie Sie den Zeitaufwand für Routineaufgaben massiv reduzieren können.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Stellenmarkt.jpg
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Ihr Stellengesuch können Sie kostenfrei über ein einfaches Online-Formular erstellen. Zur Stellenbörse >>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_komplett_RGB.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>

Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Erfolgreich mit Fernstudium

Fernkurse.jpgEin modernes Fernstudium bietet viele Vorteile. Sie selbst bestimmen, wann und wo Sie lernen - umfassend betreut von einem Team kompetenter Fernlehrer. Wir stellen Ihnen einige interessante Fernkurse bzw. Studiengänge zum Bilanzbuchhalter detailliert vor >>

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>