Wechsel von EÜR zur Bilanz wegen hoher Umsatzsteuerschuld

Anzeige

RS Controlling-System: Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist- Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalflussrechnung analysieren. Im Rahmen der Vorschaurechnung (Forecasting) können Sie neben Ihren Plan- und Ist-Werten auch das auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse basierende Jahresergebnis hochrechnen.  

Preis: 238,- EUR  Alle Funktionen im Überblick >>.

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Wechsel von EÜR zur Bilanz wegen hoher Umsatzsteuerschuld
Hallo Leute,

ich bräuchte mal kurz eure Aufmerksamkeit!

Ein Einzelunternehmer überschreitet die Kleinunternehmergrenze von 17.500€ und erwirtschaftet im folgendem Jahr einen hohen Umsatz ohne irgendeinen Cent ans Finanzamt abzudrücken. Erst im darauf folgendem 3. Jahr wird die USt beglichen.

Bei der Anwendung der EÜR würde der Unternehmer in dem 2. Jahr durch die Nichtzahlung der Umsatzsteuer, demzufolge keine Betriebsausgabe vorweisen können und es käme zu einem relativ hohen Gewinn, der wiederum eine hohe ESt auslöst. Das will man natürlich vermeiden!

Frage:
Wäre es also nicht cleverer im 2. Jahr der Unternehmung lieber eine Bilanz zu erstellen statt der EÜR? Bei der Bilanz wird die USt ja als Verbindlichkeit ausgewiesen und fließt nicht ins Betriebsergebnis (GuV) ein.

Liege ich da richtig? Oder gibt es da irgendwo einen Haken?

Gruss :-)
1. du bist auf Dauer an die Bilanzierung gebunden mit allen Konsequenzen (einschließlich E-Bilanz, Einhaltung aller Buchhaltungspflichten etc.)
2. du musst alle Rechnungen neu schreiben und an deine Kunden senden (oder du verzichtest darauf, dass du die USt von den Kunden bekommst und verringerst dadurch deine Nettoumsätze)
3. du musst eine Übergangsbilanz zum 1.1.201x (zweites Jahr) erstellen, nicht erst zum 31.12.

Warum willst du hier überhaupt umstellen? Die gezahlte Umsatzsteuer wirkt sich im 3. Jahr auf deinen Gewinn aus und senkt damit die Einkommensteuer. Ist doch "nur" ein Verschiebebahnhof. Bei den heutigen Zinsen hast du keinen Einfluss mehr auf das Zinsergebnis und das Geld hast du doch auch schon von deinen Kunden erhalten.
Zitat
Liege ich da richtig? Oder gibt es da irgendwo einen Haken?

Zitat
Erst im darauf folgendem 3. Jahr wird die USt beglichen.

Das ist der Haken. Im dritten Jahr wurde der Gewinn um die USt-Schuld aus dem 1 Jahr gemindert.
Danke erstmal für eure Denkanstösse :-)

Zitat
1. du bist auf Dauer an die Bilanzierung gebunden mit allen Konsequenzen (einschließlich E-Bilanz, Einhaltung aller Buchhaltungspflichten etc.)
- aber doch "nur" auf 3 Jahre, danach könnte man theoretisch wieder zurück zur EÜR wechseln,
- sehe da kein großes Problem, die (kleine) E-Bilanz kann man lediglich "hinterlegen" statt diese zu veröffentlichen, welches relativ kostengünstig ist

Zitat
2. du musst alle Rechnungen neu schreiben und an deine Kunden senden (oder du verzichtest darauf, dass du die USt von den Kunden bekommst und verringerst dadurch deine Nettoumsätze)
- das Geld wurde Bar vereinnahmt, es handelt sich um ein Gastronomiebetrieb. Rechnungen wurden demnach keine geschrieben!

Zitat
3. du musst eine Übergangsbilanz zum 1.1.201x (zweites Jahr) erstellen, nicht erst zum 31.12.
- das dürfte klar sein: Ich fertige eine Überleitungsrechnung an und stelle darauf basierend für das 2. Jahr eine Eröffnungsbilanz auf

Zitat
Warum willst du hier überhaupt umstellen? Die gezahlte Umsatzsteuer wirkt sich im 3. Jahr auf deinen Gewinn aus und senkt damit die Einkommensteuer.
- Genau, darum geht es ja. Ich möchte ja den Gewinn im 2. Jahr mindern und nicht erst im 3. Jahr. Der Gewinn im 3. Jahr ist nämlich relativ gering, d. h. die Ausgabe würde sich wegen der Steuerprogression nicht besonders effektiv auf die ESt auswirken. Die EÜR wäre für den Unternehmer m. E. daher zum Nachteil.

Nochmal:
Wenn ich also ab dem 2. Jahr bilanziere, würde am Ende des Jahres nach der Verbuchung der Kasseneinnahmen, lediglich eine USt-Verbindlichkeit auf der Passiva stehen, richtig? Im 3. Jahr bei der Zahlung der USt ans Finanzamt, käme es zu einer Verminderung des Bankkontos, demzufolge nur zu einer Aktiv-Passiv-Minderung, welches bekanntlich keine Erfolgsauswirkung hat.

Ich hätte also die hohe USt-Schuld im 2. Jahr ergebnisneutral behandelt und bräuchte, wie sonst bei jedem regelbesteuernden Unternehmer auch, nur die Nettoerlöse als Bemessungsgrundlage für den Gewinn heranzuziehen.

Zusammenfassend: Die Verbuchung und spätere Bezahlung der USt-Zahllast wären jeweils erfolgsneutral!

Stimmt Ihr mir da zu?
Zitat
MrFibu schreibt:
- aber doch "nur" auf 3 Jahre, danach könnte man theoretisch wieder zurück zur EÜR wechseln, - sehe da kein großes Problem, die (kleine) E-Bilanz kann man lediglich "hinterlegen" statt diese zu veröffentlichen, welches relativ kostengünstig ist
Du verwechselst hier Handelsbilanz beim Bundesanzeiger (zu der du sicher nicht verpflichtet bist), daher auch keine "kleine" bzw. "kleinst"-Bilanz zu hinterlegen ist mit der steuerlichen E-Bilanz, für die es eben keine Erleichterungen von der Finanzverwaltung gibt. Die Taxonomie ist für alle Unternehmen vorgegeben und wird von Jahr zu Jahr ausführlicher. Also sicher nicht in deinem Sinne.
Zitat
MrFibu schreibt:
das dürfte klar sein: Ich fertige eine Überleitungsrechnung an und stelle darauf basierend für das 2. Jahr eine Eröffnungsbilanz auf
Und du bist dir da auch klar darüber, was das für sonstige Auswirkungen (auch auf deinen Gewinn des 1. Jahres) haben kann?
Zitat
MrFibu schreibt:
- Genau, darum geht es ja. Ich möchte ja den Gewinn im 2. Jahr mindern und nicht erst im 3. Jahr. Der Gewinn im 3. Jahr ist nämlich relativ gering, d. h. die Ausgabe würde sich wegen der Steuerprogression nicht besonders effektiv auf die ESt auswirken
Die Rechnung ist zwar richtig, aber ob da das Finanzamt mitspielt? Dies ist doch ganz offensichtlich, was du beabsichtigst und genau danach wird das Finanzamt dich fragen, wenn es keinen anderen Grund gibt, zur Bilanzierung zu wechseln. Zumal, wenn dir nach drei Jahren plötzlich einfällt, dass EÜR vielleicht doch das "Richtigere" für dich wäre.

Aber du musst wissen, was du machst.
Zitat
Und du bist dir da auch klar darüber, was das für sonstige Auswirkungen (auch auf deinen Gewinn des 1. Jahres) haben kann?
Am Ende des ersten Jahres wären lediglich Lieferverbindlichkeiten in Höhe von ca. 1.000€ aufzunehmen. Eine USt-Verbindlichkeit besteht nicht, weil er da noch Kleinunternehmer war. Es existieren des Weiteren keine Forderungen, da die Kunden im Laden direkt bezahlen. Der Ausgabegewinn wäre also relativ überschaubar.

Sonstige Auswirkungen sehe ich erstmal nur für die Eröffnungsbilanz:
- Inventur der Betriebs- u. Geschäftsausstattung
- jährliche Bestandsaufnahme der Waren (müsste anhand der letzten Lieferrechnung im Dezember geschätzt werden)
...sonst fällt mir nix besonderes ein

Zitat
Die Rechnung ist zwar richtig, aber ob da das Finanzamt mitspielt? Dies ist doch ganz offensichtlich, was du beabsichtigst und genau danach wird das Finanzamt dich fragen, wenn es keinen anderen Grund gibt, zur Bilanzierung zu wechseln.
Der freiwillige Wechsel der Gewinnermittlung bedeutet doch zwangsläufig immer die Ausübung eines freien Gestaltungsrechts oder etwa nicht? Irgendwelche Gründe hat man doch immer, wenn man sich diese Arbeit macht. Darf dieses Recht etwa dann nicht zur Steueroptimierung ausgeübt werden?

Ich frage mich nur, ob das Finanzamt es akzeptiert vor vollendeten Tatsachen gestellt zu werden, vor allem wenn eine Betriebsprüfung im Raum steht. Denn die Rechtsprechung besagt ja, dass man die Eröffnungsbilanz zeitnah erstellen muss (ob man diese dann gleichzeitig dem Finanzamt bekannt geben muss, kann ich nicht eindeutig aus der Rechtssprechung entnehmen...klar, besser wäre es natürlich).

Oder wäre es in diesem Falle sowieso ganz anders zu sehen, weil bisher noch gar keine einzige Gewinnermittlung abgegeben wurde? Denn es heißt ja auch an anderer Stelle:
Zitat
Die Wahl der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG ist möglich, solange der Steuerpflichtige noch keine (wirksame) Wahl für die Gewinnermittlungsart nach § 4 Abs. 3 EStG getroffen hat.
Also: Wenn ein Steuerpflichtiger dem Finanzamt zum gleichem Zeitpunkt zwei unterschiedliche Gewinnermittlungen mit einer Überleitungsrechnung vorlegt, müsste das Finanzamt bzw. der Betriebsprüfer diese Entscheidung doch akzeptieren, oder?.  Die Motive, die er für diese Wahl in Betracht gezogen hat, sollten m. E. unerheblich sein.

Wie seht ihr das?
Zitat
MrFibu schreibt:
jährliche Bestandsaufnahme der Waren (müsste anhand der letzten Lieferrechnung im Dezember geschätzt werden)
Und das gehört in die Überleitungsrechnung und erhöht den Gewinn des EÜR-Jahres 1!
Zitat
MrFibu schreibt:
Darf dieses Recht etwa dann nicht zur Steueroptimierung ausgeübt werden?
Das Finanzamt darf durchaus hinterfragen - es gibt nämlich auch noch den § 42 AO Missbrauch von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Und wenn nur eine Gewinnverschiebung hier der Grund für den Übergang ist, könnte das Finanzamt schon auf "dumme Gedanken" kommen.
Zitat
MrFibu schreibt:
Ich frage mich nur, ob das Finanzamt es akzeptiert vor vollendeten Tatsachen gestellt zu werden, vor allem wenn eine Betriebsprüfung im Raum steht. Denn die Rechtsprechung besagt ja, dass man die Eröffnungsbilanz zeitnah erstellen muss (ob man diese dann gleichzeitig dem Finanzamt bekannt geben muss, kann ich nicht eindeutig aus der Rechtssprechung entnehmen...klar, besser wäre es natürlich).
Wenn die Erklärung für Jahr 1 schon abgegeben ist, wäre die Eröffnungsbilanz für Jahr 2 jetzt sowieso zu spät - du hast nämlich Jahr 1 mit EÜR erklärt und die Absicht, auf Bilanz zu wechseln, hierbei nicht berücksichtigt.
Und - wenn eine Bp angekündigt ist - könnte es sowieso zu spät sein. Die Betriebsprüfer sehen sich hier schon sehr genau an, ob es Gründe für einen Wechsel gibt, der betriebswirtschaftlich Sinn macht.
Zitat
MrFibu schreibt:
Also: Wenn ein Steuerpflichtiger dem Finanzamt zum gleichem Zeitpunkt zwei unterschiedliche Gewinnermittlungen mit einer Überleitungsrechnung vorlegt, müsste das Finanzamt bzw. der Betriebsprüfer diese Entscheidung doch akzeptieren, oder?.
Nein, denn spätestens, wenn die Bescheide für das abgelaufene Jahr bestandskräftig geworden sind, gibt es nur noch wenige Gründe diese zu ändern. Und zugunsten des Steuerpflichtigen sind die Voraussetzungen schon recht hoch (siehe dir einmal die §§ 172 ff. AO an).
Zitat
MrFibu schreibt:
ie Motive, die er für diese Wahl in Betracht gezogen hat, sollten m. E. unerheblich sein.
Diese sind sehr wohl von Belang - es gibt hier auch schon eine Latte an Rechtsprechung!
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen: Welche Kosten sind rückstellungsfähig? Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen: Welche Kosten sind rückstellungsfähig? Das Landesamt für Steuern Niedersachsen hat in einer aktuellen Verfügung ausgeführt, welche steuerlichen Besonderheiten bei der Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen in Papier oder......

BMF-Schreiben zu GoBD aktualisiert BMF-Schreiben zu GoBD aktualisiert Das Bundesfinanzministerium hat sein Schreiben zu den Grundsätzen der ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff ......

Jubiläumsfeier: Verspätete Pauschalbesteuerung kann zur Sozialversicherungspflicht führen Jubiläumsfeier: Verspätete Pauschalbesteuerung kann zur Sozialversicherungspflicht führen Wenn Aufwendungen von mehr als 110 Euro je Beschäftigten für eine betriebliche Jubiläumsfeier nicht mit der nächsten Entgeltabrechnung, sondern erst erheblich später pauschal versteuert werden, sind sie......


Aktuelle Stellenangebote


Steuerfachangestellte (m/w/d) Seit unserer Gründung im Jahr 1988 leben wir in unserer Klinik die stetige Entwicklung. Mit einer Kapazität von über 250 Betten gehören wir zu den führenden Rehabilitationskliniken in Nordbayern. Wir ......

Mitarbeiter Forderungsmanagement / Buchhaltung (m/w/d) Die Firmengruppe Enno Roggemann zählt zu den führenden Anbietern der Holzbranche. Wir importieren und handeln mit Hölzern, Holzelementen und Holzwerkstoffen von mehr als 1000 nationalen und internatio......

Sachbearbeiter*in Inventur Die Abteilung Rechnungswesen ist für die Finanzbuchhaltung, die Anlagenbuchhaltung (einschließlich Inventurkoordination), die Kontokorrentbuchhaltung, die Reisekosten­abrechnung sowie das Trea......

Business Analyst / Analyst Corporate Finance Die DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft (DEAG), ein führender Entertainment-Dienstleister und Anbieter von Live Entertainment, produziert und promotet Live-Events aller Genres und Größenordnungen......

Sachbearbeiter*in (m/w/d) im Sachgebiet Rechnungswesen Beim Kreis Dithmarschen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Fachdienst Finanzen und Controlling eine Stelle als Sachbearbeiter*in (m/w/d) im Sachgebiet Rechnungswesen zu besetzen. Es handelt ......

Finanzbuchhalter / Lohnbuchhalter (m/w/d) Das MVZ Gelenk-Klinik ist ein mittelständisches Unter­nehmen mit einem ambulanten Standort in Gundelfingen und einer stationären ortho­pädischen Fach­klinik in Freiburg-Zähringen. Wir behandeln pro Ja......

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Planung:
4 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 149,- EUR statt 227,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Controlling:
6 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 189,- EUR statt 286,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS FiBu Paket:

8 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 39,- EUR statt 49,- EUR bei Einzelkauf
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen

Stellenanzeigen

Sachbearbeiter (m/w/d) Kreditorenbuchhaltung
AccorInvest ist Eigentümer und Betreiber eines Immobilienportfolios von mehr als 750 Hotels, die sich in Besitz und Pacht in 25 Ländern Europas, Lateinamerikas und Asiens befinden. In Europa investiert der Konzern in den Ausbau seines Immobilienportfolios (Novotel, Mercure, ibis, ibis styles,... Mehr Infos >>

Buchhaltung/Finanzen in Teilzeit
Der Ernst Reinhardt Verlag in München-Nymphenburg ist ein unabhängiger, mittelständischer Fach- und Sachbuchverlag für Pädagogik, Psychologie und Altenhilfe. Wir veröffentlichen Bücher, Fachzeitschriften und elektronische Medien. Wir suchen ab dem 1.6.2024 oder später für 20 Wochenstunden, regelm... Mehr Infos >>

Accountant Debitoren (w/m/d)
GOhiring ist eine führende Software-Lösung für automatisiertes Jobposting und Recruiting Analytics. Mit unserem Tool managen Recruiter:innen den gesamten Jobposting-Prozess an einem Ort – von datengetriebenen Multiposting-Kampagnen bis hin zur tiefgehenden Analyse entlang der Candidate-Journey. G... Mehr Infos >>

Steuerfachangestellte (m/w/d)
Seit unserer Gründung im Jahr 1988 leben wir in unserer Klinik die stetige Entwicklung. Mit einer Kapazität von über 250 Betten gehören wir zu den führenden Rehabilitationskliniken in Nordbayern. Wir verfügen über Fachbereiche für Orthopädie, Neurologie und Arbeitsmedizin sowie eine Intensivstati... Mehr Infos >>

Kreditorenbuchhalter (m/w/d)
Die Mubea Aerostructures GmbH, ehemals RUAG Aerospace Structures GmbH, hat sich über viele Jahrzehnte als führender Lieferant von anspruchs­vollen Komponenten und Baugruppen für die Luftfahrt etabliert. Das Unternehmen ist ein vom Luftfahrt­bundesamt zugelassener Herstell­betrieb, nach EN 9100 ze... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Forderungsmanagement / Buchhaltung (m/w/d)
Die Firmengruppe Enno Roggemann zählt zu den führenden Anbietern der Holzbranche. Wir importieren und handeln mit Hölzern, Holzelementen und Holzwerkstoffen von mehr als 1000 nationalen und internationalen Partnern. Die spannenden, modernen und nachhaltigen Materialien vertreiben wir im Großhande... Mehr Infos >>

Lohnbuchhalter / Payroll Specialist (m/w/d)
Unser kaufmännisches Team steuert unser tägliches Business. Ob in der Buchhaltung, im Customer Service, im Einkauf oder in der operativen Auftrags­bearbeitung: Wir lieben es, zu planen, zu strukturieren, kreative Lösungen zu finden, Innovationen voranzutreiben. Wir nennen uns selbst auch Projekt­... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (w/m/d) Buchhaltung
Die Tempur-Sealy-Unternehmensgruppe ist weltweit der größte Hersteller im Bereich von Premium-Matratzen, Kissen sowie inno­va­tiven Bett­systemen. Unsere Produkte verkaufen wir in mehr als 90 Ländern unter der Marke TEMPUR®. Das druck­ent­las­tende Material wird aus­schließ­lich in unter­neh­mens... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg     
ChatGPT im Steuer- und Rechnungswesen sinnvoll nutzen
ChatGPT & Co. bieten revolutionäre Einsatzmöglichkeiten im Bereich Finance. Das Potenzial der Datenanalyse und Texterstellung mit KI ist enorm und bietet viele Möglichkeiten zur Automatisierung und Effizienzsteigerung. Lernen Sie im Online-Seminar, wie Sie den Zeitaufwand für Routineaufgaben massiv reduzieren können.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Stellenmarkt.jpg
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Ihr Stellengesuch können Sie kostenfrei über ein einfaches Online-Formular erstellen. Zur Stellenbörse >>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

Candis-logo-black-beige.png

Effizienter, schneller, intuitiver: das Rechnungsmanagement mit Candis 
Vom automatischen Rechnungseingang, über reibungslose Freigabeprozesse und ein GoBD-konformes Rechnungsarchiv zur nahtlosen Übertragung in die Buchhaltung – mit Candis erleben Sie ein digitalisiertes Rechnungsmanagement, genau nach Ihren Bedürfnissen. Intuitiv und ohne Handbuch. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>