Offene Rücklagen

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Offene Rücklagen müssen von Kapitalgesellschaften angelegt und entsprechend in der Bilanz als Gewinn- und Kapitalrücklagen ausgewiesen werden. Bei Einzel- und Personengesellschaften werden diese Posten nicht gebildet, weil dort der Gewinn direkt auf das Eigenkapital gebucht wird.

Die Kapitalgesellschaften können diese Gewinne nicht auf ihr gezeichnetes Stammkapital verbuchen, da nur durch entsprechende Kapitalerhöhungen dieses erhöht werden kann. Dadurch müssen diese Gewinne auf die offenen Rücklagen gebucht werden.

In der Bilanz werden die Rücklagen dem Eigenkapital zugeordnet. Diese Rücklagen können zum Teil für die Erhöhung des Grundkapitals einer Kapitalgesellschaft dienen. Hierbei sind gesetzliche Mindestreserven bzw. Regelungen im Gesellschaftsvertrag zu beachten, die von dem Unternehmen eingehalten werden müssen.


Erstellt von Alexander Wildt am 13.12.2007

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