Anlagevermögen: Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen Finanzanlagen

Als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) wird jedes Gut bezeichnet, bei
dem die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten den Betrag von 410 €,
bzw. in den Jahren 2008 und 2009 150 €, nicht übersteigen. Sie
müssen beweglich und abnutzbar sowie selbstständig nutzbar sein
(siehe EStG §4 Abs. 3 Satz 3, §6 Abs. 2 und Erläuterung zum
Formblatt EÜR 2008 Zeile 32). Wenn die genannten Voraussetzungen, die
im Folgenden weiter erläutert werden, erfüllt sind, dann: * müssen
diese Güter nach § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben
abgesetzt werden (2008 und 2009). * können diese Güter nach §
6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt oder wahlweise
im Bereich ab 150 € in einen Sammelposten eingestellt und einheitlich
über 5 Jahre abgeschrieben werden (ab 2010). Voraussetzungen * Um als
geringwertiges Wirtschaftsgut abgeschrieben werden zu können,...
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Alle Vermögensgegenstände sind laut § 253 Abs. 1 HGB entweder
mit den Anschaffungs- oder mit den Herstellungskosten anzusetzen. Dadurch
sind für diese Gegenstände Höchstgrenzen festgelegt, die
verhindern, dass ein unrealistischer Gewinn ausgewiesen wird. Selbsterstellte
materielle Gegenstände werden mit den Herstellungskosten angesetzt.
Nach dem § 255 Abs. 2 HGB gibt es bestimmte Pflichtanteile, die in
die Herstellungskosten mit einfließen und somit die Wertuntergrenze
der Herstellungskosten bilden. Ebenfalls ist es möglich, zusätzlich
weitere Kosten anzusetzen, aus denen sich die Wertobergrenze der Herstellungskosten
ergibt. Folgende Darstellung gibt die Berechnungswerte für die Wertunter-
und die Wertobergrenze an. Beim Lesen dieses Schemas muss beachtet werden,
dass die Wertobergrenze aus der Wertuntergrenze der Herstellungskosten und
den zusätzlichen Gemeinkosten besteht. Einzelkosten eines Vermögensgegenstandes...
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Top Begriffe
Fachbeiträge
Die Abschreibungen stellen den Wertverzehr von Gütern im Unternehmen
dar. Hierbei wird in bilanzielle Abschreibungen und kalkulatorische Abschreibungen
unterschieden.
Die bilanziellen Abschreibungen verwenden für die Berechnung die historischen
Anschaffungskosten und eine Nutzungsdauer,...
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Selbstständig nutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens,
deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwar 150€, aber nicht
die Grenze von 1000€ (netto) übersteigen, können jährlich
zu einem Sammelposten (Pool) zusammengefasst (§ 6 Abs....
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Die Bilanzierung von Software wirft viele Frage auf. Problematisch ist
hierbei die Kategorisierung von Software in Anlage- oder Umlaufvermögen,
materielles oder immaterielles Wirtschaftsgut, Eigennutzung oder Fremdnutzung
etc. Doch diese Aufgliederung ist für die Bilanzierung von großer...
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Abschreibungen sollen den Werteverzehr von Wirtschaftsgütern im Unternehmen
abbilden. Sie sind zahlungsunwirksame Aufwendungen, die den Unternehmensgewinn
senken. Abschreibungen werden auch Absetzungen für Abnutzung (AfA)
genannt. Diese Absetzungen sind berechnete Werte über die...
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Alle Vermögensgegenstände sind laut § 253 Abs. 1 HGB entweder
mit den Anschaffungs- oder mit den Herstellungskosten anzusetzen. Dadurch
ist für diese Gegenstände eine Höchstgrenze festgelegt, die
verhindert, dass unrealistische Gewinne ausgewiesen werden. Fremdbezogene...
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Sachanlagen sind materielle Güter, die dem Unternehmen längerfristig
zur Verfügung stehen sollen. Sie sind im Zeitpunkt ihrer Beschaffung
mit den Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs.1 HGB zu aktivieren.
Im HGB werden Sachanlagen nach § 266 in folgende Gruppen...
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Finanzanlagen stellen Investitionen in fremde Unternehmen oder langfristige
Anleihen dar und müssen in der Bilanz angesetzt werden. Als Wertobergrenze
setzt das HGB hierbei die Anschaffungskosten an. Dadurch gilt das gemilderte
Niederstwertprinzip, dass bei dauerhaften Wertminderungen...
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Immaterielle Vermögensgegenstände gehören dem Anlagevermögen
an und müssen bilanziert werden. Zu ihnen gehören Lizenzen, Rechte,
Patente, Firmenwert oder Software. Hierbei wird in drei Arten von immateriellen
Vermögensgegenständen unterschieden. 1. Konzessionen,...
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Allgemeines Anschaffungsnebenkosten sind zusätzliche Kosten bzw. Aufwendungen,
die bei dem Erwerb eines Wirtschaftsgutes neben dem Anschaffungspreis anfallen.
Diese können vor, während oder nach dem Erwerb auftreten. Sie
müssen mit dem Wirtschaftsgut aktiviert und somit auch...
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Der Begriff „geringwertiges Wirtschaftsgut“ ist vielen Unternehmern
nur zu gut geläufig. Hierbei handelt es sich nach herkömmlicher
Definition um ein Wirtschaftsgut, dessen Netto-Kaufpreis (für Unternehmer,
die keine Vorsteuer geltend machen dürfen, der Bruttopreis)...
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