Anlagevermögen: Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen Finanzanlagen

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Geringwertiges Wirtschaftsgut (ab 01.01.2008 und Neuregelung Wahlrecht 2010) (Alexander Wildt)

Als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) wird jedes Gut bezeichnet, bei dem die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten den Betrag von 410 €, bzw. in den Jahren 2008 und 2009 150 €, nicht übersteigen. Sie müssen beweglich und abnutzbar sowie selbstständig nutzbar sein (siehe EStG §4 Abs. 3 Satz 3, §6 Abs. 2 und Erläuterung zum Formblatt EÜR 2008 Zeile 32). Wenn die genannten Voraussetzungen, die im Folgenden weiter erläutert werden, erfüllt sind, dann: * müssen diese Güter nach § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden (2008 und 2009). * können diese Güter nach § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt oder wahlweise im Bereich ab 150 € in einen Sammelposten eingestellt und einheitlich über 5 Jahre abgeschrieben werden (ab 2010). Voraussetzungen * Um als geringwertiges Wirtschaftsgut abgeschrieben werden zu können,... mehr lesen

Herstellungskosten nach HGB, IAS und US-GAAP (Dana Klempien)

Alle Vermögensgegenstände sind laut § 253 Abs. 1 HGB entweder mit den Anschaffungs- oder mit den Herstellungskosten anzusetzen. Dadurch sind für diese Gegenstände Höchstgrenzen festgelegt, die verhindern, dass ein unrealistischer Gewinn ausgewiesen wird. Selbsterstellte materielle Gegenstände werden mit den Herstellungskosten angesetzt. Nach dem § 255 Abs. 2 HGB gibt es bestimmte Pflichtanteile, die in die Herstellungskosten mit einfließen und somit die Wertuntergrenze der Herstellungskosten bilden. Ebenfalls ist es möglich, zusätzlich weitere Kosten anzusetzen, aus denen sich die Wertobergrenze der Herstellungskosten ergibt. Folgende Darstellung gibt die Berechnungswerte für die Wertunter- und die Wertobergrenze an. Beim Lesen dieses Schemas muss beachtet werden, dass die Wertobergrenze aus der Wertuntergrenze der Herstellungskosten und den zusätzlichen Gemeinkosten besteht. Einzelkosten eines Vermögensgegenstandes... mehr lesen

Top Begriffe


Fachbeiträge

Übersicht Abschreibungsmethoden (Alexander Wildt)


Die Abschreibungen stellen den Wertverzehr von Gütern im Unternehmen dar. Hierbei wird in bilanzielle Abschreibungen und kalkulatorische Abschreibungen unterschieden. Die bilanziellen Abschreibungen verwenden für die Berechnung die historischen Anschaffungskosten und eine Nutzungsdauer,... mehr lesen

Abschreibungen (AfA) (Redaktion RWP)


Abschreibungen sollen den Werteverzehr von Wirtschaftsgütern im Unternehmen abbilden. Sie sind zahlungsunwirksame Aufwendungen, die den Unternehmensgewinn senken. Abschreibungen werden auch Absetzungen für Abnutzung (AfA) genannt. Diese Absetzungen sind berechnete Werte über die... mehr lesen

Anschaffungskosten (Dana Klempien)


Alle Vermögensgegenstände sind laut § 253 Abs. 1 HGB entweder mit den Anschaffungs- oder mit den Herstellungskosten anzusetzen. Dadurch ist für diese Gegenstände eine Höchstgrenze festgelegt, die verhindert, dass unrealistische Gewinne ausgewiesen werden. Fremdbezogene... mehr lesen

Sachanlagen (Redaktion RWP)


Sachanlagen sind materielle Güter, die dem Unternehmen längerfristig zur Verfügung stehen sollen. Sie sind im Zeitpunkt ihrer Beschaffung mit den Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs.1 HGB zu aktivieren. Im HGB werden Sachanlagen nach § 266 in folgende Gruppen... mehr lesen

Finanzanlagen (Alexander Wildt)


Finanzanlagen stellen Investitionen in fremde Unternehmen oder langfristige Anleihen dar und müssen in der Bilanz angesetzt werden. Als Wertobergrenze setzt das HGB hierbei die Anschaffungskosten an. Dadurch gilt das gemilderte Niederstwertprinzip, dass bei dauerhaften Wertminderungen... mehr lesen

Immaterielle Vermögensgegenstände (Redaktion RWP)


Immaterielle Vermögensgegenstände gehören dem Anlagevermögen an und müssen bilanziert werden. Zu ihnen gehören Lizenzen, Rechte, Patente, Firmenwert oder Software. Hierbei wird in drei Arten von immateriellen Vermögensgegenständen unterschieden. 1. Konzessionen,... mehr lesen

Anschaffungsnebenkosten (Alexander Wildt)


Allgemeines Anschaffungsnebenkosten sind zusätzliche Kosten bzw. Aufwendungen, die bei dem Erwerb eines Wirtschaftsgutes neben dem Anschaffungspreis anfallen. Diese können vor, während oder nach dem Erwerb auftreten. Sie müssen mit dem Wirtschaftsgut aktiviert und somit... mehr lesen

Geringwertige Wirtschaftsgüter 2008 – komplette Neuregelung durch Unternehmenssteuerreform (Mathias Kahlke)


Der Begriff „geringwertiges Wirtschaftsgut“ ist vielen Unternehmern nur zu gut geläufig. Hierbei handelt es sich nach herkömmlicher Definition um ein Wirtschaftsgut, dessen Netto-Kaufpreis (für Unternehmer, die keine Vorsteuer geltend machen dürfen, der Bruttopreis)... mehr lesen

Geringwertiges Wirtschaftsgut (bis 31.12.2007) (Dana Klempien)


Als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) wird jedes Gut bezeichnet, bei dem die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten den Betrag von 410 Euro nicht übersteigen. Sie müssen beweglich und abnutzbar sowie selbstständig nutzbar sein und in einem gesonderten Verzeichnis fortlaufend mit... mehr lesen

Leasing: Definition & Bilanzierung nach HGB, IFRS und US-GAAP (Redaktion RWP)


Unter Leasing versteht man die vertraglich festgelegte, entgeltliche Nutzungsüberlassung eines Wirtschaftsgutes durch einen Leasinggeber an einen Leasingnehmer. Zumeist steht zwischen dem Hersteller und dem Verwender eines Gutes eine Leasinggesellschaft, die als Käufer und Vermieter eintritt.... mehr lesen

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