Eigenkapital: Jahresüberschuss, gezeichnetes Kapital, Rücklagen

Das Eigenkapital umfasst den Saldo zwischen Vermögen und Schulden.
Es gliedert sich nach § 266 Abs. 3 HGB in folgende Unterposten auf:
1. Gezeichnetes Kapital 2. Rücklagen (Kapital- und Gewinnrücklagen)
3. Gewinnvortrag/ Verlustvortrag und Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag
1. Das gezeichnete Kapital Das gezeichnete Kapital ist das Haftkapital,
dass die Gesellschaft als Sicherheit hinterlegen muss. Durch diese Einlagen
müssen die Gesellschafter bei einer Aktiengesellschaft oder einer GmbH
nicht mehr persönlich haften. Die Einlagen dienen als Sicherheit für
die Gläubiger, falls das Unternehmen insolvent gehen sollte. Bei einer
Aktiengesellschaft beträgt es mindestens € 50.000, während
es bei einer GmbH nur € 25.000 beträgt. Es muss jedoch nicht sofort
der volle Betrag hinterlegt werden; es genügt, wenn eine Einlage in
Höhe der Hälfte des Betrages zur Gründung des Unternehmens...
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Rücklagen sind für bestimmte Zwecke zurückgelegte Gewinne,
die (im Gegensatz zu Rückstellungen ) dem Eigenkapital zugeordnet werden.
Sie werden aus reiner Vorsicht gebildet, um bestimmte Risiken extra abzusichern,
wie z.B. Verluste durch Gewinnrücklagen. Nach § 152 Abs. 2, 3
AktG müssen Aktiengesellschaften die Entwicklung ihrer Rücklagen
in der Bilanz oder im Anhang angeben. Diese Vorschrift gilt für alle
Rücklagen, so dass es sinnvoll ist, einen Rücklagenspiegel zu
führen, in dem der Stand des Vorjahres, der Jahresüberschuss bzw.
-fehlbetrag, die Einstellungen und die Entnahmen der einzelnen Rücklagenarten
und der neue Stand am Stichtag vermerkt sind, so dass eine Bewegung zu erkennen
ist. Die Kapitalrücklage Kapitalrücklagen sind im Wesentlichen
die Beträge, die dem Unternehmen von außen zugeführt werden,
wenn es Anteile, Wandelschuldverschreibungen und Vorzugsaktien...
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Hierunter versteht man den Anteil des Gewinns einer Gesellschaft, an dem
der Gesellschafter nach dem Gesetz bzw. dem Gesellschaftsvertrag einen Anspruch
hat. Dabei gelten aber auch Verpflichtungen des Gesellschafters gegenüber
der Gesellschaft, wenn diese einen Verlust erwirtschaftet hat....
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Offene Rücklagen müssen von Kapitalgesellschaften angelegt und entsprechend in der Bilanz als Gewinn- und Kapitalrücklagen ausgewiesen werden. Bei Einzel- und Personengesellschaften werden diese Posten nicht gebildet, weil dort der Gewinn direkt auf das Eigenkapital gebucht wird.
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Stille Reserven sind Kapitalrücklagen, die durch Überbewertungen von Verbindlichkeiten und Unterbewertung von Sachanlagen entstehen können. Sie dürfen in einem Unternehmen nicht bilanziert werden und können sowohl bei Kapitalgesellschaften als auch bei Personengesellschaften auftreten.mehr lesen
Eine verdeckte Einlage liegt vor, wenn ein Gesellschafter oder eine dem
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Vermögensgegenstand überlässt, ohne eine Gegenleistung
dafür zu verlangen.
Als Vergleichsgrundlage wird hierfür... mehr lesen
Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn eine Kapitalgesellschaft
einem Gesellschafter oder eine dem Gesellschafter nahe stehenden Person
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Die Gründung eines eigenen Unternehmens ist mit verschiedenen Kosten
verbunden. Dazu zählen etwa Gebühren für Anmeldungen, Genehmigungen
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