Eigenkapital: Jahresüberschuss, gezeichnetes Kapital, Rücklagen

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Das Eigenkapital (Dana Klempien)

Das Eigenkapital umfasst den Saldo zwischen Vermögen und Schulden. Es gliedert sich nach § 266 Abs. 3 HGB in folgende Unterposten auf: 1. Gezeichnetes Kapital 2. Rücklagen (Kapital- und Gewinnrücklagen) 3. Gewinnvortrag/ Verlustvortrag und Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag 1. Das gezeichnete Kapital Das gezeichnete Kapital ist das Haftkapital, dass die Gesellschaft als Sicherheit hinterlegen muss. Durch diese Einlagen müssen die Gesellschafter bei einer Aktiengesellschaft oder einer GmbH nicht mehr persönlich haften. Die Einlagen dienen als Sicherheit für die Gläubiger, falls das Unternehmen insolvent gehen sollte. Bei einer Aktiengesellschaft beträgt es mindestens € 50.000, während es bei einer GmbH nur € 25.000 beträgt. Es muss jedoch nicht sofort der volle Betrag hinterlegt werden; es genügt, wenn eine Einlage in Höhe der Hälfte des Betrages zur Gründung des Unternehmens... mehr lesen

Rücklagen (Dana Klempien)

Rücklagen sind für bestimmte Zwecke zurückgelegte Gewinne, die (im Gegensatz zu Rückstellungen ) dem Eigenkapital zugeordnet werden. Sie werden aus reiner Vorsicht gebildet, um bestimmte Risiken extra abzusichern, wie z.B. Verluste durch Gewinnrücklagen. Nach § 152 Abs. 2, 3 AktG müssen Aktiengesellschaften die Entwicklung ihrer Rücklagen in der Bilanz oder im Anhang angeben. Diese Vorschrift gilt für alle Rücklagen, so dass es sinnvoll ist, einen Rücklagenspiegel zu führen, in dem der Stand des Vorjahres, der Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag, die Einstellungen und die Entnahmen der einzelnen Rücklagenarten und der neue Stand am Stichtag vermerkt sind, so dass eine Bewegung zu erkennen ist. Die Kapitalrücklage Kapitalrücklagen sind im Wesentlichen die Beträge, die dem Unternehmen von außen zugeführt werden, wenn es Anteile, Wandelschuldverschreibungen und Vorzugsaktien... mehr lesen

Top Begriffe


Fachbeiträge

Gewinnausschüttung (Alexander Wildt)


Hierunter versteht man den Anteil des Gewinns einer Gesellschaft, an dem der Gesellschafter nach dem Gesetz bzw. dem Gesellschaftsvertrag einen Anspruch hat. Dabei gelten aber auch Verpflichtungen des Gesellschafters gegenüber der Gesellschaft, wenn diese einen Verlust erwirtschaftet hat.... mehr lesen

Offene Rücklagen (Alexander Wildt)


Offene Rücklagen müssen von Kapitalgesellschaften angelegt und entsprechend in der Bilanz als Gewinn- und Kapitalrücklagen ausgewiesen werden. Bei Einzel- und Personengesellschaften werden diese Posten nicht gebildet, weil dort der Gewinn direkt auf das Eigenkapital  gebucht wird.
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Stille Rücklagen (Stille Reserven) (Alexander Wildt)


Stille Reserven sind Kapitalrücklagen, die durch Überbewertungen von Verbindlichkeiten  und Unterbewertung von Sachanlagen entstehen können. Sie dürfen in einem Unternehmen nicht bilanziert werden und können sowohl bei Kapitalgesellschaften als auch bei Personengesellschaften auftreten.mehr lesen

Verdeckte Einlagen (Alexander Wildt)


Eine verdeckte Einlage liegt vor, wenn ein Gesellschafter oder eine dem Gesellschafter nahe stehende Person der Kapitalgesellschaft einen einlagefähigen Vermögensgegenstand überlässt, ohne eine Gegenleistung dafür zu verlangen. Als Vergleichsgrundlage wird hierfür... mehr lesen

Verdeckte Gewinnausschüttung (Alexander Wildt)


Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn eine Kapitalgesellschaft einem Gesellschafter oder eine dem Gesellschafter nahe stehenden Person Zuwendungen eingesteht, die außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung steht und dadurch eine Vermögensminderung erfolgt.... mehr lesen

Gründungskosten buchen (Redaktion RWP)


Die Gründung eines eigenen Unternehmens ist mit verschiedenen Kosten verbunden. Dazu zählen etwa Gebühren für Anmeldungen, Genehmigungen oder Handelsregistereintrag, Kosten für Notar, Beratungsleistungen sowie Weiterbildungen u.Ä. Es handelt sich dabei um Aufwendungen,... mehr lesen



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