Verbindlichkeiten: Anleihen, Verb. aus Lieferung und Leistung

Verbindlichkeiten sind Verpflichtungen des Unternehmens gegenüber
Dritten, wobei Höhe und Fälligkeit am Bilanzstichtag feststehen.
Verbindlichkeiten sind passivierungspflichtig und die Art der zu erbringenden
Leistung kann eine Geld-, Dienst- oder Sachleistungen sein. Verbindlichkeiten
mit einer Laufzeit unter einem Jahr und mit einer Laufzeit über 5 Jahre
müssen in der Bilanz oder im Anhang gesondert ausgegeben werden gem.
§ 268 Abs.5 Satz 1 HGB und § 285 Nr.1 HGB. Die Sicherung dieser
Verbindlichkeiten durch Grundpfandrechte oder ähnliche Rechte ist ebenfalls
in der Bilanz angabepflichtig.
- Anleihen, davon konvertibel:
Anleihen sind Schuldverschreibungen für am öffentlichen Kapitalmarkt
aufgenommenes, langfristiges Fremdkapital. Darunter fallen Schuldverschreibungen
sowie Wandel- und Optionsanleihen. Wandel- und Optionsanleihen werden in
der Bilanz mit ihrem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Konvertible Anleihen...
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Der Posten der ‚latenten Steuern‘ kann als Aktiv- oder Passivposten
in der Bilanz angesetzt werden und dient dazu, eine mögliche Differenz
zwischen der Steuerschuld aus der Steuerbilanz und der der Handelsbilanz
auszugleichen.
Der zu entrichtende Steueraufwand, der sich aus der Steuerbilanz ableitet,
kann sich von dem „fiktiven Steueraufwand“, der sich bei Besteuerung
des handelsbilanziellen Gewinns ergeben würde, unterscheiden. Der handelsrechtliche
und steuerliche Gewinn bzw. Verlust eines Unternehmens kann also in verschiedener
Höhe bemessen werden. Dies ergibt sich in erster Linie aus den steuerlichen
Bilanzierungsvorschriften, die in der Handelsbilanz keine Anwendung finden.
Um eine mögliche Differenz – ob positiv oder negativ –
nun zu begleichen, werden latente Steuern angesetzt.
Aufgrund des Maßgeblichkeitsprinzips nach § 5 Abs. 1 EStG besteht
in Deutschland eine große Nähe...
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Fachbeiträge
Allgemein: Verbindlichkeiten stellen Verpflichtungen eines Unternehmens
gegenüber Dritte dar, die am Bilanzstichtag sowohl der Höhe, als
auch der Fälligkeit nach bekannt sind. Sie werden auf der Passivseite
der Bilanz nach § 266 HGB nach dem Eigenkapital und den Rückstellungen...
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Sowohl Verbindlichkeiten als auch Rückstellungen sind Passivposten,
die eine zukünftige Zahlungsverpflichtung abbilden, wobei Zeitpunkt
und Höhe der Zahlung nur bei den Verbindlichkeiten konkret bekannt
sind. Das Handelsrecht sieht daher den bilanziellen Ausweis mit dem Rückzahlungsbetrag...
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