Rückstellungen: Pensionen, Steuern, sonstige

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Rückstellungen (Alexander Wildt)

Unter Rückstellungen werden Aufwendungen, die zum Bilanzstichtag noch nicht genau bekannt sind, ausgewiesen. Hierbei ist bekannt, dass eine Verbindlichkeit auftreten kann, die ihre Ursache im abgelaufenen Geschäftsjahr hat, aber deren Höhe und Zeitpunkt unbekannt ist. Rückstellungen werden auf der Passivseite der Bilanz ausgegeben und zählen zum Fremdkapital. Da die Höhe der Rückstellungen nicht bekannt ist, muss sie geschätzt werden. Das HGB schreibt eine Passivierungspflicht für ungewisse Verbindlichkeiten, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, unterlassene Instandhaltunsgaufwendungen und Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtungen vor. Das Unternehmen hat ein Passivierungswahlrecht für bestimmte unterlassene Instandhaltungsaufwendungen und bestimmte Aufwendungen, die dem abgelaufenen Geschäftsjahr zuzuordnen sind. Rückstellungen verringern im Unternehmen den auszuschüttenden... mehr lesen

Bewertung von Rückstellungen (Redaktion RWP)

Bilanzierung nach HGB: Rückstellungen stellen zukünftige Verpflichtungen dar, die sowohl der Höhe, als auch der tatsächlichen Fälligkeit nach, unbekannt sind. Ihre Bewertung in der Bilanz ist daher nicht so klar definierbar, wie es z.B. bei Verbindlichkeiten, die mit dem Rückzahlungsbetrag anzusetzen sind, der Fall ist. Das Handelsgesetzbuch schreibt den Wertansatz in § 253 Abs. 1 wie folgt vor: „Rückstellungen [sind] nur in Höhe des Betrags anzusetzen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.“ Der unsichere Charakter erfordert daher Schätzungen der anzusetzenden Höhe. Dabei sind die wahrscheinliche Inanspruchnahme und mögliche Risiken genauso zu beachten, wie das Vorsichtsprinzip. Stehen vertrauenswürdige Daten zur Verfügung, so ist dementsprechend zu bilanzieren. Bei Steuerrückstellungen z.B. können die Werte genau errechnet werden; lediglich... mehr lesen

Top Begriffe


Fachbeiträge

Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (Redaktion RWP)


Rückstellungen werden für künftige Verpflichtungen gebildet, die der Höhe und Fälligkeit nach zum Zeitpunkt der Bildung unbekannt sind. § 249 HGB regelt ihre Handhabung. Je nach Verwendungszweck unterscheidet man z.B. Rückstellungen für drohende Verluste... mehr lesen

Unterschied zwischen Rückstellungen und Rücklagen (Alexander Wildt)


Rücklagen und Rückstellungen werden oft im allgemeinen Sprachgebrauch gleichgesetzt. In der Bilanzierung hingegen ist ein striktes Trennen dieser beiden Begriffe erforderlich, da sie völlig unterschiedlich in ihrer Bildung und Verwendung sind. Rücklagen sind im Unternehmen gebundenes... mehr lesen

Altersteilzeitrückstellungen (Redaktion RWP)


Mit dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG) hat die Bundesregierung 1996 Möglichkeiten geschaffen, die Arbeitnehmern, die das 55. Lebensjahr überschritten haben, den Übergang in den Ruhestand ermöglichen, wobei zugleich Arbeitsplätze für jüngere Arbeitnehmer frei werden... mehr lesen

Urlaubsrückstellungen (Redaktion RWP)


Rückstellungen sind für zukünftige, finanzielle Verpflichtungen zu bilden, die ihren Ursprung in der aktuellen Periode haben, jedoch voraussichtlich erst in der folgenden anfallen. Sind am Bilanzstichtag noch Urlaubstage oder Überstunden der Angestellten offen, muss dementsprechend... mehr lesen

Rückstellungen für Gewährleistungen (Redaktion RWP)


Laut § 249 Abs. 1 HGB sind für Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden, Rückstellungen anzusetzen. Es besteht Bilanzierungspflicht! Dadurch sollen künftige finanzielle Belastungen, die sich aufgrund von Ersatzlieferungen, Mängelbeseitigungen... mehr lesen

Rückstellungen für die Archivierung von Geschäftsunterlagen (Redaktion RWP)


Im § 257 HGB hat der deutsche Gesetzgeber für alle Kaufleute verpflichtend festgelegt, welche Geschäftsunterlagen wie lange aufbewahrt werden müssen. Demnach sind 10 Jahre aufzubewahren: - Handelsbücher - Inventare - Eröffnungsbilanzen - Jahresabschlüsse... mehr lesen

Altersteilzeitrückstellungen - Blockmodell (Redaktion RWP)


Das Bundesministerium der Finanzen hat mit dem Schreiben vom 28.03.07 die bilanzsteuerliche Berücksichtigung von Altersteilzeitvereinbarungen geregelt. Im Rahmen des Blockmodells durchläuft der Arbeitnehmer zunächst die Beschäftigungsphase, in der er bei voller Arbeitszeit eine... mehr lesen



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