Rückstellungen: Pensionen, Steuern, sonstige

Unter Rückstellungen werden Aufwendungen, die zum Bilanzstichtag noch
nicht genau bekannt sind, ausgewiesen. Hierbei ist bekannt, dass eine Verbindlichkeit
auftreten kann, die ihre Ursache im abgelaufenen Geschäftsjahr hat,
aber deren Höhe und Zeitpunkt unbekannt ist. Rückstellungen werden
auf der Passivseite der Bilanz ausgegeben und zählen zum Fremdkapital.
Da die Höhe der Rückstellungen nicht bekannt ist, muss sie geschätzt
werden. Das HGB schreibt eine Passivierungspflicht für ungewisse Verbindlichkeiten,
drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, unterlassene Instandhaltunsgaufwendungen
und Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtungen vor. Das Unternehmen
hat ein Passivierungswahlrecht für bestimmte unterlassene Instandhaltungsaufwendungen
und bestimmte Aufwendungen, die dem abgelaufenen Geschäftsjahr zuzuordnen
sind. Rückstellungen verringern im Unternehmen den auszuschüttenden...
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Bilanzierung nach HGB: Rückstellungen stellen zukünftige Verpflichtungen
dar, die sowohl der Höhe, als auch der tatsächlichen Fälligkeit
nach, unbekannt sind. Ihre Bewertung in der Bilanz ist daher nicht so klar
definierbar, wie es z.B. bei Verbindlichkeiten, die mit dem Rückzahlungsbetrag
anzusetzen sind, der Fall ist. Das Handelsgesetzbuch schreibt den Wertansatz
in § 253 Abs. 1 wie folgt vor: „Rückstellungen [sind] nur
in Höhe des Betrags anzusetzen, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.“ Der unsichere Charakter erfordert daher
Schätzungen der anzusetzenden Höhe. Dabei sind die wahrscheinliche
Inanspruchnahme und mögliche Risiken genauso zu beachten, wie das Vorsichtsprinzip.
Stehen vertrauenswürdige Daten zur Verfügung, so ist dementsprechend
zu bilanzieren. Bei Steuerrückstellungen z.B. können die Werte
genau errechnet werden; lediglich...
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Fachbeiträge
Rückstellungen werden für künftige Verpflichtungen gebildet,
die der Höhe und Fälligkeit nach zum Zeitpunkt der Bildung unbekannt
sind. § 249 HGB regelt ihre Handhabung. Je nach Verwendungszweck unterscheidet
man z.B. Rückstellungen für drohende Verluste...
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Rücklagen und Rückstellungen werden oft im allgemeinen Sprachgebrauch
gleichgesetzt. In der Bilanzierung hingegen ist ein striktes Trennen dieser
beiden Begriffe erforderlich, da sie völlig unterschiedlich in ihrer
Bildung und Verwendung sind. Rücklagen sind im Unternehmen gebundenes...
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Mit dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG) hat die Bundesregierung 1996 Möglichkeiten
geschaffen, die Arbeitnehmern, die das 55. Lebensjahr überschritten
haben, den Übergang in den Ruhestand ermöglichen, wobei zugleich
Arbeitsplätze für jüngere Arbeitnehmer frei werden...
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Rückstellungen sind für zukünftige, finanzielle Verpflichtungen
zu bilden, die ihren Ursprung in der aktuellen Periode haben, jedoch voraussichtlich
erst in der folgenden anfallen. Sind am Bilanzstichtag noch Urlaubstage
oder Überstunden der Angestellten offen, muss dementsprechend...
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Laut § 249 Abs. 1 HGB sind für Gewährleistungen, die ohne
rechtliche Verpflichtung erbracht werden, Rückstellungen anzusetzen.
Es besteht Bilanzierungspflicht! Dadurch sollen künftige finanzielle
Belastungen, die sich aufgrund von Ersatzlieferungen, Mängelbeseitigungen...
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Im § 257 HGB hat der deutsche Gesetzgeber für alle Kaufleute
verpflichtend festgelegt, welche Geschäftsunterlagen wie lange aufbewahrt
werden müssen. Demnach sind 10 Jahre aufzubewahren:
- Handelsbücher
- Inventare
- Eröffnungsbilanzen
- Jahresabschlüsse...
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Das Bundesministerium der Finanzen hat mit dem Schreiben vom 28.03.07 die
bilanzsteuerliche Berücksichtigung von Altersteilzeitvereinbarungen
geregelt. Im Rahmen des Blockmodells durchläuft der Arbeitnehmer zunächst
die Beschäftigungsphase, in der er bei voller Arbeitszeit eine...
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