Übersicht Artikel Umlaufvermögen

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Umlaufvermögen (Dana Klempien)

Im Umlaufvermögen werden alle kurzfristigen Vermögensteile aufgenommen, die für die Herstellung der Güter benötigt und verbraucht werden oder mit denen gehandelt wird (Waren). Somit gehören Vermögensgegenstände, die aus betrieblicher Sicht Verbrauchsgüter (einmalige Nutzung durch Verbrauch oder Veräußerung) sind zum Umlaufvermögen und Gebrauchsgüter (mehrmalige Nutzung) zum Anlagevermögen.1 Gebäude z.B. können unter Umständen zum Umlaufvermögen gehören, wenn sie das „Produkt“ des Unternehmens sind und weiterverkauft werden sollen. Das Umlaufvermögen untergliedert sich in folgende Positionen: Vorräte Der Posten Vorräte teilt sich in vier weitere Posten auf: * Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe In diesem Posten dürfen nur Stoffe ausgewiesen werden, die noch nicht vom Unternehmen bearbeitet worden sind. Rohstoffe sind alle Stoffe, die direkt in... mehr lesen

Bewertung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Alexander Wildt)

Forderungen aus Lieferung und Leistung müssen zum Geschäftsjahresabschluss bewertet werden. Sie unterliegen dem strengen Niederstwertprinzip und werden mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Das bedeutet, die Rechnungssumme inklusive der Umsatzsteuer wird angesetzt. Gründe für eine Wertberichtigung bei Forderungen sind zum Beispiel die Kursabhängigkeit oder das Ausfallrisiko von Forderungen. Forderungsberichtigungen werden mithilfe eines der drei folgenden Verfahren durchgeführt. Zum einem können Forderungen mithilfe der Einzelwertberichtigung (EWB) durchgeführt werden. Es ist zudem eine Pauschalwertberichtigung (PWB) möglich oder ein gemischtes Verfahren aus der Einzelwert- und Pauschalwertberichtigung. Die Güte von Forderungen wird auch als Bonität bezeichnet; dabei wird in folgende drei Arten unterschieden: 1.    einwandfreie Forderungen 2.    zweifelhafte Forderungen 3.    uneinbringliche Forderungen... mehr lesen

Top Begriffe


Fachbeiträge

Bewertungsvereinfachungsverfahren für Vermögensgegenstände (Dana Klempien)


Nach § 256 Satz 1 HGB und § 240 Abs. 3, 4 HGB sind Bewertungsvereinfachungsverfahren zugelassen. Dazu gehören: - Festbewertung - Durchschnittsbewertung - Verbrauchsfolgebewertung 1. Festbewertung § 240 Abs. 3, Satz 1 HGB: „Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens... mehr lesen

Forderungsmanagement im Mittelstand


Zahlungsverzögerungen bereiten der deutschen Wirtschaft weiterhin große Probleme. Häufig unterschätzen gerade Mittelstands- Unternehmen die geschäftskritischen Auswirkungen eines unzureichenden Debitorenmanagements. Persönlich geprägte Geschäftsbeziehungen... mehr lesen

Standardsoftware als Ware i.S.d. § 2a Abs. 2 EStG


Standardsoftwareprogramme bzw. sog. Trivialprogramme sind nach zwei Urteilen des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 29. Januar 2008 (Az. 5 K 2543/04 B, 5 K 9374/04 B) als „Waren" i.S.d. § 2a Abs. 2 EStG anzusehen.  In den entschiedenen Fällen hatte ein Steuerpflichtiger... mehr lesen



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