Konsolidierung / Konzernabschluss- Rechnungswesen-Portal.de

Der Konzernabschluss ist ein Jahresabschluss, der einem handelsbilaziellen
Jahresabschluss ähnlich ist. Er fasst die Jahresabschlüsse verschiedener
Tochterunternehmen zu einen Jahresabschluss des Mutterunternehmens zusammen.
Es sind nicht alle Konzerne verpflichtet, einen Konzernabschluss nach HGB
zu erstellen. Das HGB hat im § 293 entsprechende Bedingungen formuliert,
um vom Konzernabschluss befreit zu werden. Zudem müssen nach dem HGB
nur Unternehmen mit einer Kapitalgesellschaft an der Spitze einen Konzernabschluss
durchführen. Jedoch sind auch weitere Gesetze, wie das Publizitätsgesetzt
zu beachten, dass einen Konzernabschluss wieder vorschreiben kann. Bestandteile
des Konzernabschlusses: * Konzernbilanz * Konzern-GuV * Konzernanhang *
Konzernlagebericht Konsolidierung: Im Konzernabschluss werden die Unternehmen
zu einen fiktiven, einheitlichen Unternehmen zusammengefasst. Dafür
müssen innere Verflechtungen herausgerechnet...
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Ein Konzern ist eine Verbindung mehrerer, rechtlich selbstständiger
Unternehmen unter einer einheitlichen Leitung. Die verbundenen Unternehmen
werden als Konzernunternehmen bezeichnet und sind wirtschaftlich voneinander
abhängig. Der Begriff des Konzerns ist in § 18 AktG erläutert.
Da alle verbundenen Unternehmen rechtlich selbständig sind, besteht
die Verflichtung einen Einzelabschluss aufzustellen. Sind diese Unternehmen
jedoch wirtschaftlich voneinander abhängig, muss das Mutterunternehmen,
welches die anderen Unternehmen beherrscht, einen Konzernabschluss aufstellen.
Dieser Konzernabschluss soll die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
des Konzerns wiedergeben. Der Abschluss ist keine Grundlage für die
Besteuerung, wie bei dem Einzelabschluss nach HGB, sondern dient ausschließlich
der Information der rechtlich beteiligten Gruppen und Personen. Um den Konzernabschluss
aufzustellen, müssen alle Handelsbilanzen der...
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