Mit Firmenwagen statt Gehalt Steuern und Sozialabgaben sparen

RSS

Auto_pm_Birgit_Reitz-Hofmann.jpgDer vom Chef gestellte Pkw spart Steuern und meist auch Sozialabgaben. Das lohnt sich angesichts hoher Benzinpreise. Arbeitnehmer müssen für ihre Pkw-Fahrten immer tiefer in die Tasche greifen. Teures Benzin, die seit 2007 erhöhte Mehrwertsteuer auf fast alle Kfz-Kosten und der Wegfall der Pend-lerpauschale für die ersten 20 Kilometer reißen ein tiefes Loch in die Haushaltskasse.

Da kann es sich lohnen, vor der Einstellung oder bei anstehenden Lohnverhandlungen über einen vom Betrieb gestellten Pkw nachzudenken. Übernimmt die Firma zumindest einen Teil der Kosten, ist dies zumeist attraktiver als ein Gehaltsaufschlag. Und der Betrieb profitiert ebenfalls von dieser Vereinbarung. Darauf weist die Kanzlei Dr. Ebner, Dr. Stolz & Partner aus Stuttgart hin.

Auch wenn der Betrieb sämtlichen Kfz-Aufwand vom Kaufpreis oder Leasingraten bis hin zu den Kosten auf der Urlaubsfahrt komplett übernimmt, wird als geldwerter Vorteil lediglich pro Monat ein Prozent vom Listenpreis erfasst, selbst wenn Arbeitnehmer Kleinwagen oder Kombi ausgiebig für familiäre Wochenend- und Ferientrips nutzen. Der Arbeitgeber kann als Betriebsausgabe die Netto-Kfz-Kosten sowie die Umsatzsteuer separat voll abziehen. Bruttoaufwand, der sich beim eigenen Pkw des Arbeitnehmers nicht auswirkt. „Die Vorteile resultieren dabei im Wesentlichen aus den beiden Faktoren, dass sich der Fiskus an den Kosten beteiligt und die Privatfahrten nur moderat erfasst“, erläutert Steuerberaterin Manuela Wänger von Ebner, Stolz & Partner.  

Wegen des Verzichts auf den Gehaltszuschlag mindern sich Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Sozialabgaben sowie zudem auch noch die Progression für die übrigen Einkünfte. Wie viel der Fiskus im Gegenzug für den Pkw verlangt, hängt vom gewählten Modell ab. Darf der Firmenwagen für Freizeitfahrten verwendet werden, erhebt das Finanzamt für den geldwerten Vorteil Lohnsteuer. Pauschale Bemessungsgrundlage ist monatlich ein Prozent vom Wert aus der offiziellen Preisliste. Damit abgegolten sind alle Privatfahrten ohne Limit, auch Urlaubsreisen und Touren der Familie. Somit ist steuerlich unerheblich, ob Ben-zinpreise oder sonstige laufende Kosten steigen. „Da der Listenpreis bei Erstzulassung maßgebend ist, muss sich auch die erhöhte Mehrwertsteuer nicht negativ auswirken“, so die Expertin.

Für das Pendeln zwischen Wohnung und Arbeit wird ein zusätzlicher geldwerter Vorteil berücksichtigt, pro Entfernungskilometer und Monat 0,03 Prozent des Autopreises. Wer beispielsweise mit einem 20.000 Euro teuren Firmenwagen 30 Kilometer zur Arbeit pendelt, muss als Lohn 180 Euro zusätzlich ansetzen. Die Steuerbelastung von unter 100 Euro pro Monat ist wenig im Vergleich zu den eingesparten Kosten für 60 Kilometer täglich bzw. monatlich rund 1.200. Diese pauschale Berechnung erhöht sich 2007 nicht, auch wenn es die Entfernungs-pauschale erst ab Kilometer 21 gibt. Arbeitnehmer müssen für ihre täglichen Pendelfahrten nicht mehr Lohnsteuer zahlen.

Für den Arbeitgeber macht sich das Geschäft ebenfalls bezahlt, er setzt die Kfz-Kosten statt des Lohnaufschlags Gewinn mindernd ab und erhält die Umsatzsteuer aus den Kfz-Kosten voll erstattet. Meist ergeben sich auch noch Einsparungen beim Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung.

Auch wenn Arbeitnehmer für den Firmenwagen nichts zu zahlen brauchen, gelten die Pendelfahrten zur Arbeit über die Entfernungspauschale als Werbungskosten. Hier kann sogar noch eine lukrative Vorschrift genutzt werden. Maßgebend für die Lohnsteuer ist immer die kürzeste Straßenverbindung, auch wenn tatsächlich aus Zeitersparnis weite Wege zurückgelegt werden. „Beim Werbungskostenabzug hingegen wird die Umwegstrecke angesetzt“, weiß Wänger. Durch diese Regel versteuern Arbeitnehmer im Ergebnis weniger Kilometer, als sie über die Entfernungspauschale absetzen. 


www.ebnerstolz.de


Erstellt von am 12.08.2008
Quelle:  Ebner, Stolz & Partner
Bild:  © PantherMedia / Birgit Reitz- Hofmann

Drucken RSS

Literaturhinweise

Excel-Tools

Weitere Fachbeiträge zum Thema

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Ihr Name:
Ihre E-Mail:
Smileys
Lachen  happy77  happy73 
Mr. Green  Skeptisch  Idee 
Frage  Ausrufezeichen  Zwinkern 
Böse  Grinsen  Traurig 
Überrascht  Cool  Kuss 
Verlegen  Weinen  schlafen 
denken  lesen  klatschen 
Schutz vor automatischen Mitteilungen:
Schutz vor automatischen Mitteilungen

Symbole auf dem Bild:

 



Anzeigen

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>

Preiskalkulation

Preiskalkulation.jpgPreiskalkulation einfach gemacht: Excel-Tool zur Kalkulation Ihrer Preise. Geeignet sowohl im Dienstleistungs- als auch im Industriebereich. Auch zur Preiskalkulation einzelner Projekte anwendbar. Inklusive einstufiger Deckungsbeitragsrechnung. Excel-Tool bestellen >>

Job-Tipp

Salans-logo-190px.jpg
Salans ist eine internationale Full-Service-Kanzlei mit 22 Büros in 17 Ländern und besonderer Expertise in Europa und Asien. Zur Verstärkung des Teams in Frankfurt am Main suchen sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/-n Buchhalter (m/w). Zum Stellenangebot >>

Zinsrechnung- Tool

Zinsrechnung ist ein auf Excel 2007 basierendes Makro unterstütztes Tool. Mit diesem Tool können Annuitätendarlehen (Zins- und Tilgungsrate) und Kontokorrent- staffeln ( z.B. zur Verzinsung von Gesellschafterkontern) berechnet werden. Die Einrichtung und Nutzung ist in einem Handbuch beschrieben. Excel- Tool
bestellen >>

RS-Bilanzanalyse

RS-Bilanzanalyse.jpgBilanzanalyse- Tool (Kennzahlen- Berechnung): Umfangreiches Excel- Tool zur Berechnung der wichtigsten branchenunabhängigen Kennzahlen aus Bilanz und G+V.
Es werden Berichte generiert, die die Liquiditäts-, Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens im
5 Jahresvergleich darstellen.
Excel- Tool bestellen >>

WEB-TIPP

Facebook

Twitter

RSS Feed

Besuchen Sie die Seite von Rechnungswesen-Portal.de auf Facebook und twitter und abonnieren Sie unseren RSS-Feed.

Ihr Fachbeitrag

Autorin_pm_Jasper_Grahl.jpgGerne veröffentlichen wir auch ihren Fachbeitrag im Themenbereich Rechnungswesen. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. Informationen dazu erhalten Sie in der Rubrik "Mitmachen" >>.

Buch-Tipp

3941480413-80px.jpgBuchführung und Bilanzsteuerrecht für Einsteiger
Das Buch ermöglicht Schritt für Schritt einen einfachen Einstieg in die Welt der Buchführung.Der Leser kann innerhalb kürzester Zeit Buchungssätze für nahezu sämtliche in der Praxis vorkommenden Geschäftsvorfälle bilden. Es eignet sich darüber hinaus vorzüglich als Nachschlagewerk für den Praktiker.  Preis 29,95 EUR bestellen >>