Kfz Abschreibung wie geht es nach 6 Jahren weiter?

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Kfz Abschreibung wie geht es nach 6 Jahren weiter?, Kfz Abschreibung nach 6 Jahren
Hallo zusammen,

was macht man wenn das Kfz 6 Jahre lang abgeschrieben wurde?
Den Restwert noch einmal 6 Jahre lang abschreiben?

2. Sache, die zu dem Kfz gehörenden Winterreifen ersetzen.
Kosten ca. 500-600 €.
Muß man die auch über mehrere Jahre abschreiben oder ist das eine Ausgabe die man einfach unter Kfz-Kosten verbucht?

Ein schönes Wochenende.

Gruß
Biber
Hallo Biber,

zu1.) wenn das Fahrzeug abgeschrieben ist passiert hier nichts mehr, bis das Fahrzeug aus dem Betrieb ausscheidet, zB. Verkauf.

zu2.) Die Winterreifen die ersetzt werden gehören in den Aufwand, dies sind keine nachtr. AK.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo,

sollten Sie nach 6 Jahren der Abschreibung immer noch einen Restbuchwert haben der grö0er ist als ein Euro wurde falsch abgeschrieben. Kann passieren wenn die Afa degressiv gewählt wurde aber der Wechsel auf linear nicht erfolgte.

Grüße
Solche Fehler kommen vor, auch bei Gegenständen mit längeren Abschreibungsdauern, auf die Teilabgänge oder nachträgliche Zugänge gebucht wurden. Hier berichtigt man am besten im letzten Abschreibungsjahr mit außerordentlicher AfA, so dass der Erinnerungswert immer 1 Euro beträgt.
Bearbeitet: Schwarzelf - 12.12.2011 11:21:46
Hallo zusammen,

ja der Restbuchwert ist größer als 1 Euro und entspricht in etwa dem Zeitwert.
Ich dachte das wäre normal und wenn man gegen 1 Euro abschreibt
dann steigt beim Verkauf ja der Gewinn an.

Vielen Dank!

Gruß
Biber
Hallo Biber,

prinzipiell kannst Du die Afa ohne probleme verlängern. Sie darf nur nicht kürzer sein als die steuerrechtl. Afa.
Handelsrechtl. ist diese Afa-Zeit eh problematisch.

Wenn Du bisher auf einen längeren Zeitraum abgeschrieben hast, dann ist das kein Problem du musst nur diesen Abschreibungsplan beibehalten, denn dies ist handelsrechtl. Vorgeschrieben und somit auch für die Stb. zwingend.


Zitat
Biber schreibt:
dann steigt beim Verkauf ja der Gewinn an.
Gut erkannt! smile8)


Gruß

Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Zitat
Ansimi schreibt:
Hallo Biber,

prinzipiell kannst Du die Afa ohne probleme verlängern. Sie darf nur nicht kürzer sein als die steuerrechtl. Afa.

Handelsrechtl. ist diese Afa-Zeit eh problematisch.


Wenn Du bisher auf einen längeren Zeitraum abgeschrieben hast, dann ist das kein Problem du musst nur diesen Abschreibungsplan beibehalten, denn dies ist handelsrechtl. Vorgeschrieben und somit auch für die Stb. zwingend.


Hallo Ansimi,

ich habe das Kfz über 6 Jahre abgeschrieben.
Verlängern wäre nicht schlecht.
Den "Abschreibungsplan beibehalten" heißt das mit dem gleichen Abschreibungsbetrag weiter abschreiben?
Also den Abschreibungsbetrag nicht reduzieren bzw. an den niedrigeren Restwert/Zeitwert anpassen.

Ein schönes Wochenende.

Gruß
Biber
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