steuerfreie Fördermittel richtig buchen

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steuerfreie Fördermittel richtig buchen
Hallo liebe Leute,
schön dass es dieses Forum gibt - die Lektüre hat mir schon mehrfach gholfen. Doch nun komme ich ohne direktes Fragen nicht mehr weiter:

Es geht um die korrekte Buchung von steuerfreien Fördermitteln aus Kulturförderungen.
Diese sind ja zunächst als sonstige steuerfrei Einnahmen zu buchen. Sind nun alle von diesen Fördermitteln getätigten Ausgaben als nicht abzugsfähig zu buchen? Muss ich mir dafür lauter neue Konten einrichten (bisher SKR03)? Oder geht auch ein Sammelkonto, auf das allerdings dann von Fahrtkosten über geleistete Tantiemen bis zu Material und Maschinen (GWGs) alles läuft.
Zum Verständnis: Es geht um öffentlich geförderte Theaterprojekte. Das Theater (GbR) ist umsatzsteuerbefreit nach §4 20a. Es muss nur eine EÜR erstellt werden.
Und weitere Frage an die steuerberater unter Euch: Kann ich in der Feststellungserklärung die als steuerfrei zu behandelnden Einkünfte der Mitglieder gesondert ausweisen? Die Mitglieder haben sowohl zu versteuernde Einnahmen aus dem laufenden Betrieb, als auch Einnahmen aus den geförderten Projekten.

Danke schonmal für Antworten,
Fabian
Mahlzeit,

wenn du da einen Verein hast hilft der Spezialkontenrahmen 49, ansonsten musst du excel bemühen. Falls du da eine gemeinnützige Unternehmung hast benötigst du eine Spartenrechnung, d.h. eine EÜR für die Bereiche gemeinnützig, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, Vermögensverwaltung und Zweckbetrieb. Vereinfachend kannst du auch einfach Unterkonten der jeweiligen Bereiche anlegen, also bsp  4931 Büromaterial ust befreit. Das erleichtert auch die Vorsteueraufteilung. Sammelkonten sind selten eine gute Idee.  In der Feststellungserklärung gibst du doch nur das zu versteuernde Einkommen an, steuerfrei Einnahmen bleiben aussen vor.

Grüsse
Grüße aus dem Rosendorf Steinfurth
Okay, danke schonmal.
Wie geschrieben ist das Theater eine normale GbR, also weder Verein noch gemeinnützig.
Dann werde ich wohl lauter Unterkonten anlegen müssen, scheint mir das Sinnvollste.
Die Nachfrage bezügl. der Feststellungserklärung ergab sich aus der Überlegung die Fördermittel doch zunächst als Einnahme in die Gewinnberechnung mit einfliessen zu lassen, den Gewinn auf die GbR-Mitglieder aufzuteilen und dann abschliessend dem FA mitzuteilen, das von der Summe x aber Anteil y als steuerfrei zu behandeln ist. So müsste ich nicht bei jeder Betriebsausgabe einzeln überprüfen aus welchen Mitteln diese gedeckt wird.
Letztlich werden alle Fördergelder ja eh immer direkt als Honorar in Form eines Gewinnanteils an die MGbR-Mitglieder weitergereicht, bzw. für die Deckung der Projektkosten (Material, Werbung, Mieten, etc) ausgegeben, wirken sich also so oder so nicht auf den Gewinn aus.
Dürfte ich eigtl. die Abrechnungen von steuerfrei geförderten Projekten einfach komplett aus meiner normalen Buchführung des laufenden Betriebs raushalten? Also einfach eine zweite Buchführung für geförderte Projekte laufen lassen, die das FA nicht zu Gesicht bekommt?

Gruß, Fabian
Moin,

weglassen geht leider nicht, die Buchhaltung muss alle Geschäftsvorfälle erfassen, unabhängig von der steuerlichen Einstufung. Natürlich steht es dem Unternehmer frei, wie viel Buchungskreise er anlegt.

Grüße
Grüße aus dem Rosendorf Steinfurth
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