ich habe ein ähnliches Anliegen wie der Beitrag hier: Buchungsposten zusammenfassbar?
Zur Zeit führe ich ein Onlinehandel in der Buchführung mit Debitoren. Genauer:
Bestellungen werden von Internetshop in eine Warenwirtschaft übertragen, von dort werden die Buchungen in die Buchhaltung auf die Erlöskonten und Debitiorenkonten geschrieben. Das passiert über Schnittstellen fast voll automatisch. Retoruen werden manuell in der Warenwirtschaft erfasst und die Buchungen werden auch auf die Erlöskonten und Debitorenkonten gebucht (umgekehrt halt). So entsteht in der Buchhaltung ein Offene Posten Liste, die wird mit den Bankbuchengen abgelichen und gebucht. Da wir viele kleine Bestellungen haben ist das ein imenser Aufwand.
Da ich noch nicht bilanzieren muss frage ich mich ob ich die Debitoren nicht weglassen könnte, es gibt ja nicht mehr transparenz. Konkret:
Ich möchte alle Bank-Kontobewegungen von Kunden (Zahlungen und Erstattungen) direkt auf das Erlönkonto 8400 (SK03) buchen. Was für die Zahlung geleisetet wurde kann ja in der Bestellliste ermittelt werden.
Leider habe ich eine kleinen Anteil 7%UST dabei. Ich will den 7%-Anteil der versendeten Bestellungen im Monat ermitteln und dann von 8400 nach 8300 umbuchen.
Ist das machbar und wird das zu undurchsichtig für einen Buchprüfer? Bei der Gewinnermittlung zählen bei EÜR nur die Geldflüsse, aber reicht das Verfahren auch für die Ermittlung der VST/UST-Zahlung?
Uwe