Hallo Sani,
sorry, war den ganzen Tag unterwegs. Nein das Kto 6243 ist falsch, es handelt sich ja nicht um eine Sonderabschr. sondern um ganz normale jährl. Afa.
Kto. 6220 triffts eher.
Wenn das vorh. Gebäude bereits im AV war und auch Afa vorgenommen wurde, kannst du dieses nicht wieder dort rausnehmen, dann bleibt es wo es war. Nur die Tiefgarage buchst du erstmal an ein Anlagen im Bau Kto.
Es findet ja eine Zuschreibung statt. Desweiteren stellst du die Afa der Tiefgarage im Anlagenspiegel auch gesondert da.
Also das gebäude schön da lassen wo es war.
Wenn die GmbH nur die Hälfte eines Grundstücks mit Gebaäude besitzt, dann kann Sie auch nur die Hälfte aktivieren.
Beispiel:
Grundstückskauf 50.000
Gebäude darauf 100.000
dann aktivierst du im AV jeweils nur die Hälfte. Einmal 25.000 und 50.000.
vom Gebäude nimmst du dann die Afa vor und das wars.
Sei mir nicht böse, jedoch denke ich im Moment das eine Hilfe vor Ort die bessere Lösung ist.
Kann es auch sein, das Dir der Begriff Afa und seine Anwendung nicht so ganz geläufig ist oder es hier noch leichte Defizite gibt. Ich kann immer nur stützen aber von hier aus nicht alles ausreichend kontrolieren.
Wenns mit Hilfe vor Ort nicht geht, wir sind natürlich hier und helefen so gut es geht.
Gruß
Andreas