Hallo Biene.
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Biene quote: Es wird ja gesagt, dass der Rechnungsempfänger die USt. zu tragen hat. |
§ 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG:
(1) Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze:
(…)
5. der innergemeinschaftliche Erwerb im Inland gegen Entgelt.
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Biene quote: Muss ich diese nun irgendwie in der USt.- Erklärung angeben? Da ich VSt.- abzugsberechtigt bin, würde ich ja gleichzeitig die Vorsteuer geltend machen. Also könnte man dies doch weglassen oder? |
Das Finanzamt wird dir nicht den Kopf abreißen, wenn du die Rechnung netto buchst und die Buchung für Umsatzsteuer und Vorsteuer komplett weg lässt, weil am Ende ja sowieso die Zahllast plus minus null ist.
Bei einer Betriebsprüfung wirst du aber auf jeden Fall einen Verweis bekommen, dass du die Steuern separat hättest erfassen müssen. Die extra Felder auf dem Formular für die Umsatzsteuervoranmeldung sind ja schließlich nicht umsonst dafür da.
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Biene quote: Wie behandelt man die USt. richtig bei einer Rechnung, die aus einem EU-Land kommt und USt.-frei in Rechnung gestellt wurde? |
Ein Beispiel (SKR 03):
<entsprechendes Konto netto> an Kreditor 100 €
1574 abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 % an 1774 Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 %
(19 % von 100 € = 19 € ---> VSt. 19 € und USt. 19 € = +/- 0)
Kreditor an Bank 100 €
Mittlerweile sind die Buchhaltungsprogramme so ausgereift, dass eine manuelle Buchung der Steuern nicht mehr notwendig ist. In Lexware reicht es aus "innergemeinschaftlicher Erwerb 19 % VSt. und 19 % USt. (3425 im SKR 03) an Kreditor" zu buchen. Die Umsatzsteuer wird dann vollautomatisch in die Position 89 und die Vorsteuer in die Position 61 der Umsatzsteuervoranmeldung eingetragen.
Gruß
Sunny :wink: