Abgrenzung zum Jahresabschluss Umsatz/Vorsteuer

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Seiten: 1
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[ geschlossen ] Abgrenzung zum Jahresabschluss Umsatz/Vorsteuer, Umsatzsteuervoranmeldung
Hallo zusammen,

folgende Frage:
Wenn ich angenommen am 03.01.2011 eine Rechnung erhalte und diese sich auf den Leistungsmonat Dezember bezieht. Dann buche ich rein GuV-technisch diese Rechnung natürlich in den Monat 12. Die Vorsteuer ziehe ich aber erst im neuen Jahr im Monat 1 / 2011 in die UST-Voranmeldung?!
Zur Info:
mittelgroßes GmbH-UN
Soll-Versteuerung
Dauerfristverlängerung liegt vor

Danke für eure Antworten!
Hallo rewe_abt,

meiner Meinung nach nein, wenn du eine Dauerfristverlängerung hast, rechnest du den Dezember doch erst Anfang Februar ab, heißt du machst auch dann erst die UST-Voranmeldung. Dann wird die Vorsteuer nicht in den Jan. gezogen sonder bleibt wo sie hingehört im Dez.

Was sagen die anderen dazu???

LG
Momo
also ich mach das diese Jahr auch zum erstmal mit. Meine Vorgängerin hat aber zB. eine Rechnung die am 04.01.2007 ausgestellt wurde, in Dez 06 gebucht (-> auch okay da Leistungszeitraum Dez war). Aber die VSt hat Sie nicht in die Dez 06 Voranmeldung getan, sondern in die Januar 07. Deshalb die Verwirrung...
:wink1:

also wir habe hier auch Fristverlängerung bei uns heißt dass, dass wir z.b. den Dez, erst im Februar, den Jan. erst im März abrechnen müssen. Liegt bei uns daran, dass wir sehr viele Rechnung erst verspätet bekommen, ist auch egal.

Wir grenzen die Rechnungen auch immer auf den Monat der Rechnungsstellung ab. Bis Anfang Feb. sind dann aber alle dez. Rechnungen im System, kommt in der Regel auch nichts mehr nach. Wenn wir dann den Monat abschließen, Anfang Februar ist die UST Dez. vollständig und wird gemeldet. Ganz normal eben. Durch die Fristverlängerung umgehst du eben, dass du z.B die UST in den Jan nehmen musst und die Reg. noch aus Dez. ist.

Kommst du so klar?

LG
MOMO
Zitat
Momo schreibt:
 

also wir habe hier auch Fristverlängerung bei uns heißt dass, dass wir z.b. den Dez, erst im Februar, den Jan. erst im März abrechnen müssen. Liegt bei uns daran, dass wir sehr viele Rechnung erst verspätet bekommen, ist auch egal.


Wir grenzen die Rechnungen auch immer auf den Monat der Rechnungsstellung ab. Bis Anfang Feb. sind dann aber alle dez. Rechnungen im System, kommt in der Regel auch nichts mehr nach. Wenn wir dann den Monat abschließen, Anfang Februar ist die UST Dez. vollständig und wird gemeldet. Ganz normal eben. Durch die Fristverlängerung umgehst du eben, dass du z.B die UST in den Jan nehmen musst und die Reg. noch aus Dez. ist.

Kommst du so klar?

LG
MOMO


jaja das machen wir ja auch so - zumindest mit der Voranmeldung... aber sagen wir mal, systemmäßig mache ich den Dez ja Anfang Januar zu. Dh. alles was danach kommt wird nicht mehr im Dez gebucht - entweder dann gegen RST oder periodenfremder Aufwand.
Letztlich verstehe ich aber nicht, warum man da eine Rechnung mit Rg.datum 04.01.07 in den Monat Dez bucht, aber die VST in der Voranmeldung 01/07 angibt und nicht wie die Leistungserstellung in 12/06..
Hallo,

meines Wissens kann man die Vorsteuer aus einer Rechnung erst geltend machen, wenn dir eine Rechnung vorliegt. Das wäre bei dir der 03.01.11. Da die Leistung allerdings im Dezember ist, würde ich die Rechnung mit Datum 31.12.2010 ins alte Jahr buchen und die Vorsteuer auf das Konto "nicht abzugsfähige Vorsteuer" buchen.

Im Januar, also in dem Moment wo du die Rechnung bekommst, buchst du dann Konto Vorsteuer an Konto nicht abzugsfähige Vorsteuer. Damit ist das Konto "nicht abzugsfähige Vorsteuer" wieder ausgeglichen und die Vorsteuer in der Januar-Voranmeldung.

Gruß
Zitat
Zico8871 schreibt:
Hallo,

meines Wissens kann man die Vorsteuer aus einer Rechnung erst geltend machen, wenn dir eine Rechnung vorliegt. Das wäre bei dir der 03.01.11. Da die Leistung allerdings im Dezember ist, würde ich die Rechnung mit Datum 31.12.2010 ins alte Jahr buchen und die Vorsteuer auf das Konto "nicht abzugsfähige Vorsteuer" buchen.

Im Januar, also in dem Moment wo du die Rechnung bekommst, buchst du dann Konto Vorsteuer an Konto nicht abzugsfähige Vorsteuer. Damit ist das Konto "nicht abzugsfähige Vorsteuer" wieder ausgeglichen und die Vorsteuer in der Januar-Voranmeldung.

Gruß

also rein technisch wäre es nicht das Problem, mir geht es nur um die Frage MUSS ich die VST in der Rechnung die ich am 03.01.2011 erhalte in die JAN oder in die DEZ Voranmeldung machen?!
Wenn die Rechnung erst im Januar vorliegt, kann auch erst im Januar Vorsteuer gebucht werden.

Also buchst du altes Jahr: Aufwand an Sonst. Verb.

Somit sind nach § 252, Abs. 1, Zi. 5 : "Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluß zu berücksichtigen."

Im neuen Jahr mit vorliegender Rechnung:  Sonst. Verb / Vorsteuer an Kreditor.
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