ich habe eine Frage bezüglich sein oder nicht sein von Umkehr Steuerschuldnerschaft Reverse Charge.
Folgender Sachverhalt
Eine Handelsvertretung (GmbH), in D ansässig, vertritt in D ihre spanischen Kunden. Bisherige Provisionsrechnungen wurden im Reverse Charge Verfahren berechnet, Umkehr Steuerschuldnerschaft, innergemeinschaftl. Leistung.
In Rahmen ihrer Tätigkeit nimmt die HV in D an einer Messe teil und repräsentiert dort ihre spanischen Kunden. Der Aufwand für die Messekosten wird anteilig an die spanischen Kunden weiterberechnet. Erfolgt diese Berechnung auch Reverse Charge, umgekehrte Steuerschuldnerschaft, oder muss hier mit 19% berechnet werden, weil die Messe in D stattfindet? --> ´Leistung erfolgt in D weil Messe in D, oder gilt weiterhin Leistungsempfänger ist in ES, also gilt automatisch Leistung ist in ES erbracht, daher Reverse Charge?
Ich danke schon mal für eure Hilfe
Gruße
cassanink