Abschreibungen

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Abschreibungen, Wohin fließen Abschreibungen?
Hallo zusammen,

vielleicht für manche eine komische Frage, aber naja ich habs nicht so mit Rewe.

Maschine AK: 120.000 €
Nutzungsdauer: 10 Jahre

Nach dem ersten Jahr werden 12.000€ abgeschrieben, d.h. Maschine ist noch 108.000 € wert.
Wohin fließen diese 12.000€?
Ich dachte immer wenn man abschreibt, heißt das sowas wie "zurücklegen" damit man sich dann nach Ablauf der Nutzungsdauer eine neue Maschine kaufen kann.

Jetzt hab ich folgendes gelesen:

Abschreibungen werden bei der Kalkulaion der Preise als Kosten angesehen und fließen so in den Verkaufspreis mit ein.
Mit den Umsatzerlösen kommt das Geld dann wieder rein und man kann sich ne neue Maschine kaufen.
(Wenn das so ist, muss die Abschreibung (12.000€) ja irgendwo aus dem Unternehmen gehen, da man das als Kosten sieht)

Ich hoffe jemand versteht meine Gedanken :)

Danke für eventuelle Hilfe!!

Gruß Rina
Ich versuche,

Du kauft eine Maschine, die kostet 120.000,-€. Du muss die Maschine sofort bezahlen. (Man nimmt evt. Kredit auf).
So, die Maschine ist gekauft, Geld ist weg.
In der Buchhaltung kannst Du die Maschine aber nicht sofort als 120.000,-€ Ausgabe sehen!!! Für die Buchhaltung wird in dem Jahr, wo es gekauft wurde nur die 12.000,-€ als Ausgabe gesehen!!! (Die Abschreibung)

Die Umsatzerlöse, sagen wir mal 1 Mio. kommen ins Unternehmen rein. Und z. B. damit wird die Maschine bezahlt.

D.h. es bleibt nicht (1.000.000,-€ - 120.000,-€ = 880.000,-€) die 880.000,-€ Gewinn, den man versteuerung muss, sonder nur (1.000.000,-€ - 12.000,-€ = 988.000,-€) 988.000,-€ Gewinn, den man versteuern muss.

Ich hoffe, es ist jetzt verständlicher geworden.
LG
NE
Ja super, jetzt hab ich´s auch verstanden!!

Vielen lieben Dank!!

Gruß Rina
Vielleicht noch einmal anders dargestellt.
Die in die Verkaufspreise der mit der angeschafften Maschine hergestellten Produkte eingerechnete kalk. Abschreibung fließt bei Veräußerung dieser Produkte im Rahmen der Einzahlung von Geld durch den "Kunden" als sog. Abschreibungsgegenwerte zurück.
D. h., die Abschreibung die als Kosten (siehe Kostenrechnung) in die Kalkulation einfließt, fließt als "Geld" über die Umsatzerlöse zurück.
Dieser Anteil des Umsatzes (...des eingezahlten Verkaufspreises) kann der Unternehmer ansparen.
Nach Ablauf der Nutzungsdauer (siehe Kostenrechnung) hat er dann rechnerisch wieder genug "Geld" zur Verfügung für eine Neuanschaffung (mgl. Ersatzinvestition).
Im realen Geschäftsleben läuft es mit dem "Geld" natürlich nicht so Störungsfrei ab.

Zitat
etna schreibt:
Buchhaltung wird in dem Jahr, wo es gekauft wurde nur die 12.000,-€ als Ausgabe gesehen!!! (Die Abschreibung)
Hinweis: Abschreibungen sind keine Ausgaben sondern (bilanziell) ausschließlich Aufwand und (kostenrechnerisch) kalk. Kosten!

Zitat
RinaMie schreibt:
(Wenn das so ist, muss die Abschreibung (12.000€) ja irgendwo aus dem Unternehmen gehen, da man das als Kosten sieht)
Abschreibungen gehen somit nicht aus dem Unternehmen heraus sondern fließen in das Unternehmen im Rahmen der betrieblichen Leistungserstellung (Verbrauch von Maschinenleistung) hinein (...in das Produkt...)!
MfG
Bearbeitet: togi - 25.07.2012 08:44:24
Ok, jetzt hab ich doch noch eine Frage dazu.

Ich verstehe nicht warum es positiv für das Unternehmen sein soll, wenn es 988.000 und nicht 880.000 € versteuern muss.

Meine Rechnung (Annahme 30 % Steuern pro Jahr, Jedes Jahr 1 Mio. Gewinn)

1.) 1 Jahr:        1. Mio - 120.000€ = 880.000 € davon 30 % = 264.000 Steuern
     2. Jahr:       1. Mio davon 30% = 300.000€ Steuern
     3. Jahr:        1. Mio davon 30% = 300.000€ Steuern
X
     10. Jahr:      1. Mio davon 30% = 300.000€ Steuern

Insgesamt Steuern über 10 Jahre: 2,7 Mio €

2.) 1 Jahr:       1. Mio -12.000€ = 988000 € davon 30% = 296400 € Steuern
     2 Jahr:        1. Mio -12.000€ = 988000 € davon 30% = 296400 € Steuern
     ....
     10 Jahr      1. Mio -12.000€ = 988000 € davon 30% = 296400 € Steuern

Insgesamt Steuern über 10 Jahre: 2,96 Mio €

Also bezahlt man ja wenn man abschreibt mehr Steuern. ??
Hab ich einen Denkfehler?

Gruß Rina
Unter 1.) ist das Jahr 01 mit 264.000GE  wohl nicht berücksichtigt worden.
Somit ergeben sich: Aufwand Steuer--> 1x (1x 264.000)+1x(9x300.000)=2.964.000! ;)
Bearbeitet: togi - 25.07.2012 09:47:07
Hallo Rina,

wenn ich alles richtig verstanden habe, dann geht es dir um das bessere Verständnis bei der Abschreibung von Sachanlagen.

Hier sollten wir die beiden Bereiche des Rechnungswesen 1 und 2 erst mal trennen.
RK1 ist Hauptbuchhaltung( doppelte Buchführung) jede Buchung erfolgt auf mindestens zwei Konten einmal im Soll und einmal im Haben
RK2 ist die KLR
( Hier kann im Prinzip der Unternehmer berechnen und machen was er will. Alle Ergebnise sind nur für das Unternehmen bestimmt. Preiskalkulatione usw. In der Schule oder Studium werden Richtlinien vermittel die man einhalten soll. Auvh um einen besseren Vergleich mit anderen Unternehmen herzustellen)

Los gehts:
Beim Kauf und bezahlen der Maschine der Maschine passiert erst mal nicht so viel.
Wir haben eine Maschine im Wert von 120.000 € im Unternehmen und dafür weniger Geld auf dem Konto               TA/Maschinen wird mehr     und    Bank wird weniger

Da wir die Maschine bei der Herstellung von Gütern benutzen, verliert diese jedes Jahres an Wert.
Wie hoch der Wertverlust ist gibt uns der Gesetzgeber erst mal  in Form der AfA-Listen vor.
Im vorliegenden Fall sind das also 10 Jahre.
Also sagt der Gesetzgeber das die Maschine nach 10 Jahre keinen Wert mehr hat. ( ob wir die Maschine länger oder kürzer nutzen, ist erst mal ohne Bedeutung)
120.000 €/ 10 = 12.000 €. Die Maschine verliert also pro Jahr 12.000 € an Wert.
Im ersten Jahr ist auf dem Konto TA/Maschinen ja der Anfangsbestand von 120.000 €. Nach einem Jahr hat die Maschine(wir haben diese ja benutzt) nur noch einen Wert von 108.000 €.
Also was machen mit den 12.000 €?
Wir müssen jetzt den Wertverlust auf dem Konto TA/Maschinen korrigieren.
Gleichzeitig können wir den Wertverlust als Aufwand über die GuV buchen. Der Gesetzgeber sagt wir dürfen das.

Dies geschieht mit der Buchung
Abschreibung auf Sachanlagen      12.000 €      an                     TA/Maschinen   12.000 €

Abschreibung auf Sachanlagen wird auf das Konto GuV abgeschlossen und der Betrag erscheint auf dem GuV Konto auf der Sollseite  als Aufwand und erhöht somit den Aufwand des Unternehmens und verringert damit auch gleichzeitig den Gewinn.
Wir zahlen weniger Steuern. Dies ist die eine Form der Refinanzierung der Maschine.
Wir könnten die einbehaltenen Steuern ja in eine Schublade legen und nach 10 Jahren für den Kauf einer neuen Maschine benutzen.( Das reicht jedoch nicht aus um die Maschine zu bezahlen)
Jetzt geht es in die Kosten und Leistungsrechnung.

Der Controller holt sich jetzt die Zahlen aus der GuV  Buchhaltung und für verschiedene Berechnungen durch.
Eine davon ist die Vorkalkulation der Preise für die verschiedenen Artikel.
Da dieser ja die kompletten Aufwendungen vorliegen hat (also auch die 12.000 €.), rechnet der jetzt bei der Kalkulation der Artikel auch diesen Betrag hinzu.
Also jetzt kommt die Frage; was kostet mich ein Artikel und was möchte ich verdienen.
Beispiel
Artikel X kostet mich 80 € (Selbstkosten)  und ich möchte 20% verdienen. Also verkaufe ich den Artikel für 96 €
Fazit: Da in den Selbstkosten ja auch die 12.000 € anteilig mit einberechnet wurden, erhöht sich auch der Verkaufspreis der Artikels. (Dies sind mit Sicherheit in den Unternehmen nur Cent Beträge)
Durch den Verkaufserlös erhalten wir jetzt von unseren Kunden ja mehr Geld und haben eben nach 10 Jahren die einkalkulierten 12.000 € wieder refinanziert und können unsere Maschine wieder kaufen.

Ob wir die geplanten Verkaufspreise auf dem Markt durchsetzen können, ist wieder eine andere Frage.

Grüße

Roland
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