Hallo Buchi,
danke für die Antwort.
Zitat |
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das sind zwei Geschäftsvorgänge, die auch unabhängig voneinander gebucht werden müssen.
Du hast formal gesehen das Tablet verkauft zu einem Preis x. Damit buchst Du auch erst einmal den Verkauf des Tablets. |
Verstehe ich es richtig, dass ich das Tablet an Grafiker quasi erst mal verkauft habe (inkl 7% MwSt. ? - ich bin "Künstler" im Sinne von UmSt.) und dann ihm den gerade eingenommenen Kaufpreis für seine Dienstleistung gezahlt ?
Kurzfassung:
Tablett kostete mir: 717,- inkl. 114,- MwSt. (Netto 603,-)
ich habe es quasi für 603,- (inkl. 7% MwSt.?) an den Grafiker weiter verkauft und dann ihm gleich 603,- für seine Dienstleistung gezahlt?
Kann ich das Tablet im 2012 komplett abschreiben?
Kann ich MwSt.. in Höhe von 114,- als Vorsteuer geltend machen?
Danke