meine Schwester nutzt derzeit die Kleinunternehmerregelung nach §19 UstG und hat im März 2007 beim Finanzamt ein Umsatz im ersten Jahr von 13.000 Euro angeben und für das zweite Jahr 30.050€. Als Gewinn hat sie für das 2. Jahr 2.000 Euro angegeben (Also unter den 50.000€). Sie hat auch den Satus eines Kleinunternehmers nach §19 erhalten.
Jetzt zu meiner Frage.
Wie ich vor einigen Tagen erfahren habe, hat sich die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer (nach §19 USTG) geändert. Jetzt sind es nicht mehr 17.500€(fürs 1. Jahr), sondern 22.000€. Die max. Umsatzgrenze damals im 2. Jahr war 50.000€ - jetzt nur noch 30.000€ (unabhängig davon ob es im 1. oder im 2. Jahr so ist).
Da meine Schwester aber für das 2. Jahr 30.050€ angegeben hat mache ich mir sorgen, dass sie diesen Status nicht mehr hat. Sie ist noch am Beginn des Existenzaufbaues und kann sich keinen Steuerberater etc. leisten. Mit Buchhaltung hat sie nichts am Hund - sind für Sie ein Buch mit 7 Siegeln.
In meiner Ausbildung als Bürokauffrau habe ich als Schwerpunkt Rechnungswesen gehabt und buchen von Geschäftsfällen gehörte dazu. Das liegt jetzt mittlerweile 10 Jahre zurück, aber immerhin besser als keine Kenntnisse. Daher mache ich derzeit die Buchhaltung. Ich habe nach Beendigung der Ausbildung nie in einer Buchhaltung gearbeitet, so dass ich auch keine praktischen Erfahrungen machen konnte.
Ich weiß mir keinen Rat mehr...!!!
Falls sie den Status schon verloren hat, dann muß Ihre Rechnung MwSt bzw. Umsatzsteuer ausweisen - und das tun die Rechnung im Januar und Februar 2008 nicht.
Vielleicht, könnt Ihr von Euren Erfahrungen berichten und mir in dieser Angelegenheit dadurch helfen.
Vielen Dank!
Sila